Kategorie: Allgemein

  • Grunderwerbsteuer: Unternehmen bleiben weiter verschont

    22.06.2017/EG

    Kauf von Unternehmensanteilen in Höhe von unter 95 Prozent befreit weiter von der Grunderwerbsteuer / Rekordquote bei Investitionen der Versicherungsbranche in Immobilien

    Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

    Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde gestern im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

    Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro kauft, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. ↗bundestag.de

    Ernst & Young Real Estate GmbH ‘Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz 2017‘: „Die geplante Immobilienquote der Teilnehmer zum Jahresende 2017 wird nach derzeitiger Planung – gemessen an Marktwerten – auf durchschnittlich 10,7 Prozent der Kapitalanlagen wachsen.“ ↗ey.com

  • ‘Bedeutende Einkünfte‘ genießen weniger Aufmerksamkeit

    21.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Steuerprüfungen in der Kategorie ‘bedeutende Einkünfte‘ im Zeitraum 2010 bis 2014 von 1.838 auf 1.391 Außenprüfungen gesunken – Steuermehreinnahmen von 404 Millionen Euro (2010) auf 313 Millionen Euro (2014) gesunken

    1.838 Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen in der Größenklasse ‘bedeutende Einkünfte‘ (über 500.000 Euro Überschusseinkünfte im Kalenderjahr), von insgesamt 15.293 Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen,  führten im Jahr 2010 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 404 Millionen Euro beziehungsweise 219.800 Euro je geprüften Steuerpflichtigen. Im Jahr 2014 führten 1.391 Prüfungen zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen in Höhe von 313 Millionen Euro beziehungsweise 225.000 Euro je geprüften Steuerpflichtigen.

    Heute lehnte der Finanzausschuss, mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD, eine Verkürzung der Steuerprüfintervalle bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften ab. ↗bundestag.de

  • Schweiz unterstützt asoziales Verhalten

    21.06.2017/EG aus dem Medium MAKROSKOP, Wiesbaden

    Werner Vontobel, Wirtschaftswissenschaftler, über das vor Steuern geschützte Kapital (Ende 2016: 1,7 Billionen Schweizer Franken – offiziell) in der Schweiz

    „Ende 2009, kurz bevor der entscheidende Angriff auf das Bankgeheimnis lanciert wurde, schätzte Wikipedia die Summe, der in der Schweiz gebunkerten, nicht versteuerten EU-Schwarzgelder auf 880 Milliarden Franken. (…) Die jüngste Pegelstandsmeldung per Ende 2016 sieht wie folgt aus: Total angemeldete Reserven: 1.717 Milliarden Franken. Davon bisher steuerfrei ausgeschüttet: 462 Milliarden…“ ↗makroskop.eu

  • Wirtschaftsunternehmen ‘Partei‘

    20.06.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Rechenschaftsberichte 2015 der im Bundestag vertretenen Parteien belegen ökonomische Interessen: Einnahmen 2015 bei 427 Millionen Euro

    Für das Jahr 2015 liegen jetzt die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien als Unterrichtung (18/12720) des Parlamentspräsidenten vor. In den Rechenschaftsberichten von CDU, CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sind die Vermögensbilanzen der Parteien aufgeführt sowie im Einzelnen jene Firmen oder Personen, die in dem Jahr mehr als 10.000 Euro an eine oder mehrere dieser Parteien gespendet haben.

    Einnahmen/Ausgaben/Vermögen 2015 (Veränderungen gegenüber 2014) (mehr …)

  • Terror von rechts im Monat April

    20.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    April 2017: 990 Straftaten im Bereich ‘Politisch motivierte Kriminalität-rechts‘, darunter 47 Gewalttaten

    Für den Monat April 2017 wurden bislang insgesamt 990 Straftaten gemeldet, die dem Phänomenbereich ‘Politisch motivierte Kriminalität-rechts‘ (PMK-rechts) zugeordnet wurden. Darunter waren 47 Gewalttaten und 689 Propagandadelikte. 245 rechtsmotivierte Straftaten, darunter 39 Propagandadelikte und 35 Gewalttaten, wurden dem Themenfeld ‘Hasskriminalität‘ zugeordnet. ↗bundestag.de