Kategorie: Allgemein

  • Sozialstaatsprinzip

    08.01.2025/EG
    Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Düsseldorf

    Wissenschaftler der Universität Duisburg-Essen erarbeiteten eine Chronologie ausgewählter sozialpolitischer Gesetzesvorhaben seit 1998

    „Nicht unerwähnt bleiben darf der Rückzug der öffentlichen Hand aus den Zweigen der Sozialversicherung:
    Der Bundeszuschuss zur Rente wird über vier Jahre um 1,2 Mrd. Euro reduziert, und in der sozialen Pflegeversicherung wird der Steuerzuschuss von jährlich 1 Mrd. Euro gleich ganz gestrichen. Reduzierte Bundeszuschüsse bedeuten ein schlechteres Leistungs- und Versorgungsniveau und/oder Beitragserhöhungen. Beitragserhöhungen treffen nur die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, bei einer Erhöhung von Steuern für die Rente, Gesundheit oder Pflege würden alle beteiligt werden.
    Wir sehen diese Entwicklung sehr kritisch: Steigende Beiträge bei weniger Leistung untergraben die Legitimität des Sozialstaats und senken die Bereitschaft zur sozialen Solidarität.“ (Auszug, Seite 3)

    Den Bericht „Sozialstaat 2024 – was ist gesetzlich neu geregelt worden?“ lesen Sie hier.

    Zum Thema

    Regierungsverantwortung bzw. Verkörperung des politischen Willens

    seit 2021: SPD, Grüne, FDP bis November 2024
    2013 bis 2021: CDU, CSU, SPD
    2009 bis 2013: CDU, CSU, FDP
    2005 bis 2009: CDU, CSU, SPD
    1998 bis 2005: SPD, Grüne

  • Debatte „Krankheitsbedingte Fehlzeiten“

    07.01.2025/EG
    Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin

    36 Prozent der AOK-Mitglieder meldeten 2023 keine krankheitsbedingten Fehlzeiten

    Nach einer Auswertung des Wissenschaftliches Institutes der AOK lag der Krankenstand mit 6,6 Prozent im Jahr 2023 leicht unter dem Vorjahresniveau (2022: 6,7 %). 39,3 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage fallen auf Langzeiterkrankungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen.
    Den Fehlzeiten-Report 2024 lesen Sie hier.

  • Buchtipp: „Was wollt ihr denn noch alles?!“

    03.01.2025/EG

    Alexandra Zykunov: Was wollt ihr denn noch alles?!
    Zahlen, Fakten und Absurditäten über unsere ach-so-tolle Gleichberechtigung

    Sachbuch (Frauen, Gleichberechtigung, Gesellschaft, Politik)

    „Bestsellerautorin Alexandra Zykunov trägt in ihrem neuen Buch unbekannte, absurde, aber leider sehr reale Zahlen, Studien und Unmöglichkeiten zusammen, die schmerzvoll aufzeigen, wo Frauen benachteiligt werden und wodurch ihr Leben anstrengender, ärmer und im Zweifelsfall lebensgefährlicher wird. Auch heute noch. Oder wussten Sie, dass Algorithmen Frauen automatisch kleinere Kredite gewähren? Dass die Energiekrise die Preise für weibliche Produkte höher steigen ließ als für männliche? Und war Ihnen klar, dass deutsche Gesetze Väter daran hindern, Kindkranktage zu nehmen? Nein? Dann sollten Sie dieses Buch lesen.“

    Autorin

    Alexandra Zykunov, geb. 1985, ist Journalistin für feministische und gesellschaftliche Themen bei der BRIGITTE und Autorin des Bestsellers »Wir sind doch alle längst gleichberechtigt!«.

    Verlag: Ullstein
    Erscheinungstag: November 2023

    Einen NDR-Beitrag zum Buch hören und lesen Sie hier.

  • Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2025

    23.12.2024/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf

    Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten:

    • Ermäßigter Steuersatz: Für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Lieferung von Kunstgegenständen wird Steuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt.
    • 70 %: Die Stromumlagen steigen um 1,3 Cent auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde.
    • Der Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen steigt um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent.
    • 27 %: Die Gasnetzentgelte steigen für Gaskunden mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 Kilowattstunden um etwa 27 Prozent bzw. 80 Euro pro Jahr.
    • 20 %: Die Prämien für Kraftfahrzeugversicherungen steigen um bis zu etwa 20 Prozent.
    • 18 %: Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr steigt um 9 Euro auf 58 Euro.
    • 15 %: Das Wohngeld steigt um 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat.
    • 11,8 %: Der Preis für den Standardbrief steigt um 0,10 Euro auf 0,95 Euro. Brief- und Paketversand werden teurer.
    • 4,5 %: Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent angehoben.
    • 3,2 %: Der Mindestlohn erhöht sich um 40 Cent auf 12,81 Euro.
    • 2,0 %: Das Kindergeld wird um monatlich 5 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben.
    • Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent. Für Kinderlose ist der Beitrag höher, für Familien mit Kindern geringer.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.
    • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf monatlich 8.050 Euro bzw. 96.600 Euro jährlich.
    • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich auf 9.900 Euro monatlich bzw. 118.800 Euro jährlich.

    Ergänzende Informationen und weitere Neuregelungen lesen Sie hier und hier.

  • 1.050 Sitzung des Bundesrates

    21.12.2024/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. Dezember 2024:

    TOP 52A: Grundgesetzänderung bezüglich Bundesverfassungsgericht (GG Artikel 93 und 94)
    Der Bundesrat stimmte der Grundgesetzänderung, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll, zu.
    Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden.
    Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
    Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    TOP 55: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
    Der Bundesrat stimmte dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zu.
    Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe. Dazu gehören beispielsweise: die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro), die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro), die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 Prozent (2026: 2,0 Prozent).
    Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 01. Januar 2025, teils zum 01. Januar 2026 in Kraft.
    Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

    TOP 31: Pflegebeitrag 2025
    Der Bundesrat stimmte für die Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025.
    Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 01. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren.
    Die Verordnung kann nun zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
    Ergänzende Informationen lesen Sie hier.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.