Kategorie: Allgemein

  • NWI 2019: Wachstum der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt

    21.08.2019/EG
    Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI) berechnet soziale, ökologische und ökonomische Aspekte als Gegenmodell zu den gängigen wirtschaftlichen Messgrößen: starkes Wachstum beim BIP seit 2010, bescheidenes Wachstum beim NIW seit 2014.

    „Der NWI weist im Jahr 2017 zum vierten Mal in Folge ein Wachstum der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtaus. Mit 0,9 % fiel der Zuwachs relativ gering und deutlich niedriger als der des Bruttoinlandsprodukts aus, das um 2,2 % zulegte. Hauptsächlich verantwortlich für den Anstieg des NWI sind – wie auch schon in den drei Jahren zuvor – gestiegene private Konsumausgaben. Die Einkommensungleichheit verharrt auf hohem Niveau, und auch bei den Umweltkomponenten zeigen sich kaum Änderungen.“

    Komponenten des NWI:

    • Index der Einkommensverteilung
    • Gewichteter privater Konsum
    • Wert der Hausarbeit
    • Wert der ehrenamtlichen Arbeit
    • Öffentliche Ausgaben für Gesundheits- und Bildungswesen
    • Kosten und Nutzen dauerhafter Konsumgüter
    • Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
    • Kosten durch Verkehrsunfälle
    • Kosten durch Kriminalität
    • Kosten durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum
    • Gesellschaftliche Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen
    • Kosten durch Wasserbelastungen
    • Kosten durch Bodenbelastungen
    • Kosten durch Luftverschmutzung
    • Kosten durch Lärmbelastung
    • Verlust bzw. Gewinn durch Biotopflächenänderungen
    • Verlust bzw. Gewinn durch Änderung landwirtschaftlicher Fläche
    • Ersatzkosten durch Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger
    • Kosten durch Treibhausgasemissionen
    • Kosten der Atomenergienutzung

    Den kompletten Nationalen Wohlfahrtsindex lesen Sie hier boeckler.de.

  • 2018 wurden 84,7 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt

    18.08.2019/EG
    Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bonn

    2018 wurde Vermögen in Höhe von 84,7 Milliarden vererbt oder verschenkt und darauf Steuern in Höhe von 6,7 Milliarden Euro (anteilig 7,9 Prozent) festgesetzt

    Im Jahr 2018 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro (- 12,7 % gegenüber 2017) veranlagt. 23,7 Milliarden Euro davon entfielen auf unbebaute und bebaute Grundstücke. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 6,7 Milliarden Euro (+ 6,2 %). beziehungsweise 7,9 Prozent aus den veranlagten Vermögensübertragungen. destatis

    Zum Thema

    Anselm Rink, Politikwissenschaftler an der Universität Konstanz, über die Auswirkungen historischer Erbsitten bis heute:

    „Soziale Gleichheit ist auch das Ergebnis historischer Erbpraktiken. Deutsche Gemeinden, in denen innerhalb von Familien gerecht vererbt wurde, sind bis heute sozial ausgewogener. Umgekehrt gilt: Wenn Männer oder Erstgeborene das Erbe allein antraten, verstärkt das die soziale Ungleichheit.“ wzb.eu

  • Buchtipp: Der Sektor

    16.08.2019/EG

    Michael Hudson: Der Sektor
    Warum die globale Finanzwirtschaft uns zerstört

    Sachbuch (Finanzsystem, Kapitalismus, Vermögen)

    Hudsons Prognosen erregen weltweit Aufmerksamkeit: als Erster und Einziger hat er den genauen Zeitpunkt vorausgesagt, an dem die fatale Immobilienblase platzen sollte. Eindringlich analysiert er, wie die internationale Finanzwelt die Errungenschaften der klassischen Ökonomie verspielt. An Beispielen aus der Geschichte zeigt er, was »Schulden« sind, und eröffnet neue Perspektiven auf dieses Menschheitsproblem. Schonungslos entlarvt Hudson die Vorstellung, die Verschuldung könne gemanagt werden, wenn man sie den Bürgern aufbürdet. Das Bankensystem muss wieder der Wirtschaft dienen und nicht umgekehrt. Doch nun betreibt die Finanzwelt eine neue Art der Kriegsführung gegen das Volk, die unsere Gesellschaften polarisiert. Hudsons historisch fundierte Analyse belegt: Weltweit werden Bürger revoltieren. Denn die Interessen von Gläubigern sind nicht die der Demokratie. Für den Autor ist die heutige Krise noch immer eine Frage des politischen Wollens und keine schicksalhafte Notwendigkeit. (mehr …)

  • Cum/Cum: 61 Fälle bei Banken – bisher

    14.08.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Stand März 2019: Steuerverwaltung führt 104 (Betrugs-)Verdachtsfälle, davon 61 bei Banken

    Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es derzeit 61 (Betrugs-)Verdachtsfälle bei Banken. 18 Institute haben Rückstellungen in Höhe von 273 Millionen Euro wegen etwaiger Straf- und Steuernachzahlungen vorgenommen:

    • Öffentlich-Rechtliche Institute (Landesbanken, Sparkassen): 106.660.073 Euro
    • Genossenschaftsbanken: 28.067.915 Euro
    • sonstige Institute: 138.340.000 Euro

    Die komplette Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage lesen Sie hier bundestag.de.

    Nachdem sich die Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Länder Anfang März 2017 über eine steuerliche Aufarbeitung von sogenannten „Cum/Cum-Gestaltungen“ einigten, unterrichtete das Bundesministerium der Finanzen am 17.07.2017 die Obersten Finanzbehörden der Länder über die steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“ ↗bundesfinanzminiterium.de

    Zum Thema

    Ernst Wolff, Wirtschaftsjournalist, erklärt die ‘Geschäftsmodelle‘ Cum-Ex und Cum-Cum:

    „Nach dem Verbot von Cum-Ex mit dem Ausland haben Finanzfachleute nämlich die Cum-Cum-Variante angewandt, die folgendermaßen funktioniert:
    Kurz vor der Hauptversammlung leiht sich eine deutsche Bank von einem ausländischen Anleger ein Aktienpaket, lässt sich die Dividende und anschließend die zunächst einbehaltenen 25 Prozent Kapitalertragssteuer vom Staat auszahlen. Dann gibt sie die Aktien zurück, zahlt dem ausländischen Anleger drei Viertel der Dividende plus einen größeren als den ihm zustehenden Teil der restlichen 25 Prozent aus und behält den Rest für sich zurück.“ ↗kenfm.de

  • Wahl im Bundesland Brandenburg

    13.08.2019/EG
    Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpp), Bonn

    Landtagswahl am 01. September 2019 in Brandenburg mit 310 Bewerbern von 11 Parteien und politischen Vereinigungen / Wahl-O-Mat filtert Übereinstimmungen

    Der Wahl-O-Mat, ein interaktives Wahltool, bietet Informationen zu den Positionen der werbenden Parteien und politischen Vereinigungen. wahl-o-mat.de