Kategorie: Allgemein

  • 1.000. Sitzung des Bundesrates

    13.01.2021/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 12. Januar 2021:

    TOP 2 Elterngeld/Elternzeit
    Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die darin enthaltenen Corona-Sonderregelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug haben, reichen der Länderkammer aber nicht aus.
    In einer zusätzlichen Entschließung fordert sie daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit systemrelevanter Eltern bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
    Das Gesetz soll zu großen Teilen am 01. September 2021 in Kraft treten.
    Weitere Informationen dazu lesen Sie hier ↗bmfsfj.de.

    TOP 11 Zeugenvernehmung (Opferschutz)
    Hamburg möchte Opfer schwerer sexueller Gewalt besser vor belastenden Zeugenvernehmungen schützen. Am 12. Februar 2021 stellte das Land dazu einen Gesetzesantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
    Der Rechtsausschuss befasst sich in der folgenden Woche mit dem Hamburger Vorschlag. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, wird die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung genommen – dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

    TOP 15 Nahrungsergänzungsmittel
    Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für mehr Verbraucherschutz beim Thema Nahrungsergänzungsmittel ein: Er drängt darauf, dass die Europäische Kommission die EU Health Claim Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vollständig umsetzt. Die dafür notwendige Bewertung der gesundheitsbezogenen Aussagen in der so genannten „on hold Liste“ für Botanicals müsse zeitnah erfolgen.
    Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Appell des Bundesrates befasst, entscheidet sie selbst – feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

    TOP 18 Kinder- und Jugendhilfe
    Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert.
    Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf – beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.
    Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend darüber ab.

    TOP 31 Verbraucherschutz
    Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern, deren Position gegenüber der Wirtschaft zu stärken und so faire Verbraucherverträge zu fördern. Allerdings sieht er den Regierungsentwurf noch nicht als ausreichend an, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen – hierfür seien noch weitere Schritte notwendig. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 macht er dazu mehrere Vorschläge, u. a. zur Bestätigungslösung als Schutz vor telefonisch Verträgen, bei Verträgen mit langen Laufzeiten, zu kürzeren Kündigungsfristen, zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

    Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Buchtipp: Die Hauptsache

    12.02.2021/EG

    Hilary Leichter: Die Hauptsache

    Roman (Arbeitswelt, Einkommen, Leben)

    „Die namenlose Heldin der Geschichte ist Zeitarbeiterin in New York. Sie arbeitet als Aushilfe in einem großen Büro, als Hochhausputzerin, als Verkehrspolizistin, auf einem Piratenschiff, als Assistentin eines Mörders und schließlich als Mutter eines einsamen Jungen, der erzogen werden möchte. Ihr Alltag ändert sich von Woche zu Woche, und auch ihr Privatleben muss Schritt halten, in dem es für jede Lebens- und Gemütslage den passenden Partner gibt, achtzehn an der Zahl. Mit jedem neuen Job, den die Protagonistin durch ihre Agentur vermittelt bekommt, wird deutlicher, wie absurd ihre Anstellungen sind – ebenso wie der ewige Versuch, dem Leben über die Arbeit einen Sinn zu geben. Denn: »Nichts ist so persönlich wie unser Job.«“ (mehr …)

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    10.02.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bestehende Beschlüsse bleiben bis 07. März 2021 gültig / Friseure können ab 01. März den Betrieb wieder aufnehmen

    Den Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

  • Buchtipp: Vom Wert des Menschen

    05.02.2021/EG

    Barbara Prainsack: Vom Wert des Menschen
    Warum wir ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen

    Sachbuch (Einkommen, Politik, Ungleichheit)

    „Geld ohne Leistung? Einfach so? Und wer soll das bezahlen? Das sind nur einige Fragen, wenn es um das bedingungslose Grundeinkommen geht – Fragen, die angesichts der Folgen der Corona-Krise aktueller sind denn je. Barbara Prainsack liefert endlich Antworten. Und das abseits von Ideologien, sondern aus der Sicht von Betroffenen: dem Tiroler Gastronomen, der kaum Fachkräfte findet. Dem IT-Unternehmer, der überzeugt ist, dass mit einem Bürgergeld „alle auf der faulen Haut“ lägen. Oder den Eltern einer Jung-Akademikerin, die sich fragen, ob es für ihre Tochter mehr als unbezahlte Praktika gibt.
    Prainsack, international renommierte Expertin für Technologiepolitik, erklärt verständlich zentrale Begriffe, deckt falsche Argumente auf und erhellt, wie die Umsetzung in Österreich, Deutschland und Europa gelingen kann. Ein Leitfaden für das Sozialsystem von morgen, bei dem eine Frage im Mittelpunkt steht: Wie viel ist der Mensch in Zeiten der Digitalisierung und tiefgreifender Umbrüche noch wert? Die Antwort betrifft uns alle.“ (mehr …)

  • Impfungen im ethischen und juristischen Diskurs

    04.02.2021/EG
    Quellen: Deutscher Ethikrat, Berlin / Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Berlin

    Stellungnahmen des Ethikrates sowie der Wissenschaftlichen Dienste zur Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften

    Empfehlungen des Deutschen Ethikrates (Seite 5):

    „1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.
    2. Mit dem Fortschreiten des Impfprogramms sollen die allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden…“
    Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

    Fazit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Seite 11):

    „Insgesamt zeigt sich, dass – sofern wissenschaftlich festgestellt wird, dass Geimpfte nicht mehr infektiös sind – gegenüber diesen wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.
    Der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften ist von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig. An die Rechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpften erheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wie der Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht.
    Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Auch das AGG sieht diesbezüglich keine Beschränkungen der Vertragsfreiheit vor.“
    Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste lesen Sie hier bundestag.de.

    Zum Thema

    Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2

    Das Bundesministerium für Bildung und Foschung förderte für die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 die Biotechnologieunternehmen BioNTech SE (Mainz) mit 375 Millionen Euro, CureVac AG (Tübingen) mit 252 Millionen Euro und die IDT Biologika GmbH (Dessau-Roßlau) mit 114 Millionen Euro. bundestag.de (Seite 7)