Kategorie: Allgemein

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    19.01.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Maßnahmen werden zunächst bis 14.02.2021 befristet

    Den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungsschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

    Zum Thema

    Die vierte Stellungnahme des Expertenrates* Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen lesen Sie hier ↗rwi-essen.de.

    *Stephan Grünewald; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe; Prof. Dr. Michael Hüther; Monika Kleine; Prof. Dr. Renate Köcher; Prof. Dr. Armin Nassehi; Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt; Prof. Dr. Hendrik Streeck; Prof. Dr. Christiane Woopen, Köln.

  • Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,7 Billionen Euro

    18.01.2021/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Geldvermögens der privaten Haushalte* in Deutschland stieg im dritten Quartal 2020, gegenüber dem Vorjahreswert, um 5,9 Prozent

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen (Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Investmentfonds, Versicherung, Alterssicherung, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen) der privaten Haushalte in Deutschland, im dritten Quartal 2020, auf 6,738 Billionen Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 373,7 Milliarden Euro bzw. 5,9 Prozent. bundesbank.de

    *Private Haushalte sind Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2018, mit 8.655 Milliarden Euro erfasst. bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    „Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.“ bundesbank.de (Seite 16)

    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe / Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte destatis.de

  • Finanzierung der Bundestagsfraktionen ist lückenhafte geregelt

    16.01.2021/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Bundestagsfraktionen erhalten jährlich 120 Millionen Euro ohne effektive Kontrolle

    Zusammenfassung aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes:

    „Die Fraktionen des Deutschen Bundestages (Fraktionen) erhalten jährlich 120 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel sind zweckgebunden. Aber: Auch wenn die Fraktionen die Mittel zweck- und damit rechtswidrig verwenden, bleibt dies regelmäßig ohne Folgen. Denn es gibt strukturelle Defizite im Kontroll- und Sanktionssystem. Diese Defizite stellen die verfassungsrechtliche Legitimation des Systems der Fraktionsfinanzierung in Frage.
    Grund für die Kontroll- und Sanktionsdefizite sind Regelungslücken. In wichtigen Be-reichen ist nicht geklärt, wofür genau die Fraktionen ihre Mittel verwenden dürfen. Unklar ist insbesondere, wie eine zulässige Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung abzugrenzen ist. Die dynamische Entwicklung der sozialen Medien verschärft dieses Problem. Zwar hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 1995 Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen vorgesehen. Diese wurden jedoch bislang nicht erlassen. Zudem fehlt eine Regelung im Gesetz, um Fehlverhalten zu sanktionieren – es bleibt damit ohne Konsequenzen. (Nummer 2)
    Ohne einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Fraktionen fehlt ein allgemein anerkannter Maßstab für Prüfungen des Bundesrechnungshofes. Stellt der Bundes-rechnungshof Mängel fest, bleibt dies regelmäßig folgenlos. Denn den Fraktionen drohen keinerlei Sanktionen. Zweckwidrig verwendete Mittel müssen sie noch nicht einmal zurückzahlen. Eine effektive Kontrolle der Fraktionsmittel ist damit nicht sichergestellt. (Nummer 3)
    Der Bundesrechnungshof hält es daher für erforderlich,

    • Regelungslücken zu schließen und die im Gesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraktionen zu erlassen,
    • dabei insbesondere Art und Umfang einer zulässigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Fraktionen verbindlich zu regeln und
    • die gesetzlichen Grundlagen für eine Rückforderung zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel sowie weitere Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. (Nummer 4)“

    Den Bericht lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Die Stellungnahme von Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, lesen Sie hier ↗bundesrechnungshof.de.

    Zum Thema

    Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen
    „Die dafür ausgegebenen Steuergelder sind in den vergangenen drei Jahrzehnten gestiegen: Allein die aus dem Bundeshaushalt den parteinahen Stiftungen jährlich zufließenden Mittel wurden im Zeitraum von 1990 bis 2017 von damals 260.323.000 DM auf 581.428.000 Euro erhöht, (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vom 23.01.2018, Drucksache 19/503) d. h. nominal um das 4,5 fache. Selbst bei Berücksichtigung der Inflation handelt es sich dabei real um mehr als eine Verdreifachung des Geldzuflusses. Dieser Zuwachs bewegt sich außerhalb aller Vergleichbarkeit etwa von Steige-rungen des Haushaltsvolumens des Bundes, des allgemeinen Wirtschaftswachstums oder anderer angemessen heranziehbarer Kenngrößen. Im Gegensatz zur Parteienfinanzierung nach dem Parteiengesetz, für die eine „absolute Obergrenze“ (§ 18 Abs. 2, § 19a Abs. 5 PartG) und „relative Obergrenzen“ (§ 18 Abs. 5, § 19a Abs. 5 PartG) festgelegt sind, gibt es für die parteinahen Stiftungen das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Dies hat zuletzt der Bund der Steuerzahler gerügt (Die Welt vom 12.2.2018, „Parteinahe Stiftungen kosten Steuerzahler 581 Millionen“). Die Mittel, welche die parteinahen Stiftungen aus dem Bundeshaushalt bekommen, sind zudem auf eine Vielzahl von Einzeltiteln verteilt. (…). Im Unterschied zur Regelung der Parteienfinanzierung, für die detaillierte gesetzgeberische Regelungen im Parteiengesetz danach geschaffen wurden, welche sich in hohem Maße an die Empfehlungen der Kommission angelehnt haben, gibt es ein solches Gesetz zur Regelung der Institution „parteinaher Stiftungen“ und ihrer Finanzierung bis heute nicht.
    Um die „rechtliche Grauzone“ zu beseitigen, ist es daher verfassungsrechtlich geboten, dem Status und dem Finanzierungssystem der sogenannten parteinahen Stiftungen eine rechtliche Grundlage zu geben – also ein Gesetz zu verabschieden, welches das Recht der parteinahen Stiftungen hinsichtlich ihres rechtlichen Status und der Finanzierung mit Haushaltsmitteln des Bundes regelt.“
    Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD (Antragsteller) abgelehnt. bundestag.de

    Namentliche Abstimmung zum Bundeswahlgesetz (Größe des Bundestages) bundestag.de.

    „Niemand versteht, warum Spenden erst ab 10.000 Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien auftauchen – und dass, sofern sie unter 50.000 Euro bleiben, erst eineinhalb Jahre später. In einem Wahljahr müssen insbesondere die Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden. Es gibt zudem zu viele Möglichkeiten, die Veröffentlichungspflichten durch Stückelung der Beträge zu umgehen – das haben sicher auch einige ehemalige Großspender erkannt.“
    Größter Profiteur (Stand: 27.12.2020) ist die CDU mit neun Spenden über 50.000 Euro, die sich zu einer Gesamthöhe von fast 876.000 Euro summieren. FDP und AfD jeweils eine Spende über 50.000 Euro. transparency.de

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)
  • Buchtipp: Fleisch

    15.01.2021/EG

    Christian Kassung: Fleisch
    Die Geschichte einer Industrialisierung

    Sachbuch (Ernährung, Konsum, Tiere, Wirtschaft)

    „Roh, gekocht, kalt, heiß, fettig oder mager – Fleisch ist heute überall und jederzeit verfügbar. Die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Fleisch als Konsumware unterscheidet unsere Moderne von allen vorherigen Epochen. Wer verstehen will, warum und wie wir Fleisch essen, muss ins Berlin des 19. Jahrhunderts zurückgehen. Hier erlangte Fleisch jene Selbstverständlichkeit, die im Zentrum der aktuellen Ernährungsdebatten steht.
    Christian Kassung beschreibt in diesem Buch die Kulturtechniken der industriellen Schweinefleischproduktion von der Zucht, der Haltung, der Schlachtung bis hin zur Distribution und Zubereitung. Er schildert, wie erst durch die Verschränkung einer Vielzahl industrieller Prozesse und Technologien die energiereiche Ernährung der arbeitenden Bevölkerung sichergestellt werden konnte. Der Fleischkonsum wurde damit im großstädtischen Alltag so stark wirksam, dass unser kulinarisches System dadurch bis heute geprägt ist. All dies fügt sich zu einer Geschichte des Überflusses zusammen – und regt zum Nachdenken über die historischen Bedingungen unserer eigenen Ernährungskultur an.“ (mehr …)

  • Luft- und Wasserqualität: Umweltbelastende Regierungspolitik ist messbar

    11.01.2021/EG
    Quelle: Europäische Kommission, Brüssel

    Europäischen Kommission legt Bericht zur Entwicklung der Luftqualität vor

    Auszug (Seite 5):
    „Luftverschmutzung ist nach wie vor das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in der EU; sie ist Ursache sowohl für chronische Erkrankungen als auch für schwere Krankheiten wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs und gibt den EU-Bürgern Anlass zu großer Besorgnis in Bezug auf ihre Gesundheit und die Umwelt. Gruppen mit niedrigerem sozioökonomischen Status, ältere Menschen, Kinder und Personen in schlechtem Gesundheitszustand sind tendenziell stärker von Luftverschmutzung betroffen als die Allgemeinbevölkerung.“

    Auszug (Seiten 12 und 13):
    „Würden maximale Luftreinhaltemaßnahmen umgesetzt, würden die vorzeitigen Todesfälle zwischen 2020 und 2030 um 44 % sinken. Damit gäbe es jedoch in der EU allein aufgrund der PM2,5-Belastung noch immer mehr als 130000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr. (…). Durch die Umsetzung der von den Mitgliedstaaten in ihren nationalen Luftreinhalteprogrammen angekündigten Strategien und Maßnahmenentstehen laut Schätzungen EU-weite Kosten in Höhe von 1,4 Mrd. EUR pro Jahr (dieser Wert bezieht sich auf die Maßnahmen, die in den nationalen Luftreinhalteprogrammen ausreichend detailliert beschrieben wurden und denen somit Kosten zugeordnet werden konnten). (…). Der gesundheitliche Nutzen der in den nationalen Luftreinhalteprogrammen enthaltenen Maßnahmen lässt sich für die EU auf 8 bis 43 Mrd. EUR pro Jahr beziffern; somit zahlt sich die Umsetzung dieser Maßnahmen für die Gesellschaft insgesamt aus.“

    Den Bericht lesen Sie hier eur-lex.europa.eu.

    Zum Thema

    Claudia Kemfert, Wirtschaftswissenschaftlerin an der Leuphana Universität Lüneburg und am Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, über „Brückentechnologien“:
    „Seit über 40 Jahren läuft das so. Dass sich die Bedarfsszenarien im Nachhinein immer als falsch herausgestellt haben, dass wir immer neue fossile Infrastrukturen gebaut haben, die nicht zu den internationalen Klimavereinbarungen passen: egal. Am Ende werden mit Steuergeldern den unnützen Investitionen horrende Entschädigungszahlungen hinterhergeworfen. So geschehen bei Atom und Kohle.
    Jetzt also die nächste Inszenierung des Brückentechnologietheaters mit fossilem Erdgas in der Hauptrolle: Wasserstoff klingt harmlos. Die Farben grau und blau übertünchen, dass bei der grauen Wasserstoffherstellung aus Erdgas hohe CO2-Emissionen entstehen. In der Blau-Version würden diese als Problemmüll eingelagert. Wie immer bei „Brückentechnologien“ ist die Namensgebung ein Ablenkungsmanöver. Statt über Müll reden wir über „Übergangstechnologien“, diesmal in die grüne Wasserstoffwelt.“ diw.de

    Fakten zur Nitratbelastung im Grundwasser

    „Die europäische Nitratrichtlinie verpflichtet Deutschland, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.
    Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an nahezu jeder sechsten Messstelle überschritten.
    Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt.
    Die Landwirtschaft ist der wichtigste Verursacher hoher Nitratkonzentrationen im Grundwasser.“ umweltbundesamt.de

    Die interaktive Nitrat-Karte sehen Sie hier gis.uba.de.