17.09.2016/EG aus der DE-CIX Management GmbH, Frankfurt am Main
Der Betreiber von Internetknoten DE-CIX reicht Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
DE-CIX Management GmbH hat eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium des Innern – eingereicht.
Zweck der Klage ist die gerichtliche Klärung der Überwachungspraxis durch deutsche Geheimdienste nach Paragraph 5 des deutschen Bundesgesetzes. Das Grundgesetz regelt im Artikel 10 (2) die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. De-CIX bezweifelt die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachungspraxis und sucht daher die gerichtliche Klärung im Interesse der Kunden sowie des eigenen Unternehmens. (mehr …)