Autor: 8dF1v0

  • EU: Handelsbilanzen der Ungleichen

    17.05.2017/EG aus dem statistischen Amt der Europäischen Union ’Eurostat‘, Brüssel

    EU28 Handelsbilanz I/2017: 17 von 28 EU-Staaten melden Defizite / Deutschlands Exportanteil (319,9 Mrd. Euro) an allen Ausfuhren der EU28 (1.293,9 Mrd. Euro) liegt bei 24,7 %

    Das statistischen Amt der Europäischen Union ‘Eurostat‘ meldet die Handelsbilanzsalden der 28 EU-Mitgliedstaaten für die Monate Januar bis März 2017:

    Handelsbilanzsaldo (weltweite Ausfuhren abzüglich weltweite Einfuhren) insgesamt

    • Deutschland: 61,2 Mrd. Euro Exportüberschuss (+ 2,3 Prozent gegenüber I/2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 17,6 Mrd. Euro Überschuss (Niederlande) bis 41,5 Mrd. Euro Defizit (Vereinigtes Königreich)

    Handelsbilanzsaldo innerhalb der EU28

    • Deutschland: 18,4 Mrd. Euro Exportüberschuss (- 11,8 Prozent gegenüber I/2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 50,0 Mrd. Euro Überschuss (Niederlande) bis 27,7 Mrd. Euro Defizit (Vereinigtes Königreich)

    Handelsbilanzsaldo der EU28 mit der restlichen Welt

    • Deutschland: 42,8 Mrd. Euro Exportüberschuss (+ 10,0 Prozent gegenüber I/2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 10,0 Mrd. Euro Überschuss (Irland) bis 32,4 Mrd. Euro Defizit (Niederlande)

    Die komplette Mitteilung lesen Sie hiereuropa.eu.

    Zum Thema

    „Der Welthandel ist ein Nullsummenspiel, bei dem die Überschüsse des einen die Defizite des anderen sind.“makronom.de

    „Ungesunder Überschuss“↗boeckler.de

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“↗makronom.de

    IMK-Report zur Rolle der Nominallöhne für die Handels- und Leistungsbilanzüberschüsseboeckler.de

  • Eine Schule in „Deutschland geht es gut“

    17.05.2017/EG aus dem Medium NachDenkSeiten (NDS), Bad Bergzabern

    NDS-Interview mit Julia Gajewski, Leiterin der Städtischen Gesamtschule Bockmühle (Essen) über Brennpunkte politischer Verfehlungen

    „Undichte, blinde Fenster, fehlende Fenstergriffe, bröckelnder Beton an der Außenfassade, eine Fluchttreppe, an der jede einzelne Stufe mit Pfeilern abgestützt werden muss, gebundener Asbest in Wänden (…) Wir haben die schulpolitischen Sprecher der Parteien aus dem Landtag zu uns eingeladen, um ihnen unsere Gesamtsituation zu verdeutlichen. (…) Hier ist mein Eindruck, dass sich die Verantwortlichen extrem weit von der real existierenden Basis entfernt haben und es ist Ihnen zum Teil sehr schwergefallen, Lösungsansätze zu formulieren. Sie wirken wie gefangen in ihrem System.“ nachdenkseiten.de

    Zum Thema

    Die Städtische Gesamtschule Bockmühle nahm im August 1972 den Schulbetrieb auf. Seither führten die Parteien SPD und FDP unter Heinz Kühn (1966 bis 1978), SPD und FDP unter Johannes Rau (1978 bis 1980), SPD unter Johannes Rau (1980 bis 1995), SPD und Bündnis90/Die Grünen unter Johannes Rau (1995 bis 1998), SPD und Bündnis90/Die Grünen unter Wolfgang Clement (1998 bis 2002), SPD und Bündnis90/Die Grünen unter Peer Steinbrück (2002 bis 2005), CDU und FDP unter Jürgen Rüttgers (2005 bis 2010) sowie SPD und Bündnis90/Die Grünen unter Hannelore Kraft seit 2010 die Regierungsgeschäfte.

  • Mehr Geld für Parteien

    16.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    „Absolute Obergrenze“ für die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten) politischer Parteien für das Jahr 2017 beträgt 161.803.517 Euro (+ 21,7 % seit 2010) / Preisindex für Parteien höher als für Verbraucher

    „Da sich der Parteien-Index nach der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 um 0,83 Prozent erhöht hat, ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent. Für das Jahr 2016 betrug die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 160.519.363 Euro. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent beträgt die absolute Obergrenze für das Jahr 2017, abgerundet auf volle Eurobeträge, somit 161.803.517 Euro.“ bundestag.de

    Zum Thema

    Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

    • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
    • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
    • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
    • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
    • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
    • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
    • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
    • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
    • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)

    Die Finanzierung der Bundestagsparteien lesen Sie hier↗lobbypedia.de.

  • EUGH: Freihandelsabkommen mit Singapur ist ohne Mitgliedstaaten unwirksam

    16.05.2017/EG aus dem Gerichtshof der Europäischen Union (EUGH), Luxemburg

    EUGH: Freihandelsabkommen mit Singapur kann in seiner derzeitigen Form nicht von der EU allein geschlossen werden

    „In seinem heutigen Gutachten stellt der Gerichtshof zunächst klar, dass sich das Gutachten nur auf die Frage bezieht, ob die Union über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, und nicht auf die Vereinbarkeit des Inhalts des Abkommens mit dem Unionsrecht. Sodann stellt er fest, dass das Freihandelsabkommen mit Singapur in seiner derzeitigen Form nicht von der Union allein geschlossen werden kann, da einige der geplanten Bestimmungen in die zwischen der Union und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit fallen. Daher kann das Freihandelsabkommen mit Singapur in unveränderter Form nur von der Union und den Mitgliedstaaten gemeinsam geschlossen werden.“ curia.europa.eu

  • SGB II 2016: Sanktionssumme 175 Mio. Euro

    15.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    2016 wurden 939.133 Sanktionen neu ausgesprochen (- 4 % gegenüber 2015)

    Im Jahr 2016 wurden 651.427 Widersprüche (+ 1,9 Prozent gegenüber 2015) abschließend bearbeitet. Davon wurde in etwa 180.356 Fällen stattgegeben und in weiteren 48.066 Fällen teilweise stattgegeben. Jeder dritte Widerspruch war berechtigt bzw. teilweise berechtigt.

    Im Jahr 2016 wurden 120.807 Klagen gegen Entscheidungen des zuständigen Trägers erledigt. Hiervon wurde in 6.783 Fällen der Klage stattgegeben und in weiteren 2.223 Fällen teilweise stattgegeben. Zu den für die Träger verursachten Kosten, durch verlorene oder teilweise verlorene Klagen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. bundestag.de