Mehr Geld für Parteien

16.05.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

„Absolute Obergrenze“ für die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten) politischer Parteien für das Jahr 2017 beträgt 161.803.517 Euro (+ 21,7 % seit 2010) / Preisindex für Parteien höher als für Verbraucher

„Da sich der Parteien-Index nach der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom Jahr 2015 auf das Jahr 2016 um 0,83 Prozent erhöht hat, ergibt sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent. Für das Jahr 2016 betrug die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung 160.519.363 Euro. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent beträgt die absolute Obergrenze für das Jahr 2017, abgerundet auf volle Eurobeträge, somit 161.803.517 Euro.“ bundestag.de

Zum Thema

Beispiele privilegierter Finanzierungsformen von Parteien:

  • die staatliche Teilfinanzierung (Erstattung der Wahlkampfkosten)
  • steuerliche Begünstigungen von ‘Kleinspenden‘
  • steuerliche Begünstigung von Mitgliedsbeiträgen
  • steuerliche Begünstigung von Mandatsträgerabgaben
  • öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen
  • staatliche Unterstützung parteinaher Stiftungen
  • kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung (inkl. Gesprächsrunden und Interviews)
  • kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen (inkl. Presseberichte und -fotos)
  • Entscheidung über die (eigenen) Diäten sowie andere Ämter und hohe Posten in der Justiz und Verwaltung („Gesetzgeber in eigener Sache“)

Die Finanzierung der Bundestagsparteien lesen Sie hier↗lobbypedia.de.