16.07.2026/EG
Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main
Geldvermögen privater Haushalte in Deutschland betrug im ersten Quartal 2026 rund 9,5 Billionen Euro
Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, betrug das Geldvermögen¹ der privaten Haushalte² in Deutschland, zum Ende des ersten Quartals 2026 bei 9.490 Milliarden Euro (+ 4,4 % ggü. I/2025).
Die Daten lesen Sie hier.
¹Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Anteile an Investmentfonds, Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen.
²Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten.
Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und ähnliche Organisationen). Zum Jahresende 2024 betrug das Geldvermögen privater Organisationen ohne Erwerbscharakter 375,5 Milliarden Euro bzw. rund 4 % vom gesamten Geldvermögen privater Haushalte. Quelle: Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank vom 15.06.2025, Seite 46 und 50.
Zum Thema
Sachvermögen privater Haushalte Ende 2024 bei 13,3 Billionen Euro
Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2024, mit 13.319 Milliarden Euro (+ 5,94 % ggü. 2023) angegeben. Quelle: Publikation „Vermögensbilanzen“, Seite 12.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte im Monatsbericht Juli 2022 eine verteilungsbasierte Vermögensbilanz der privaten Haushalte in Deutschland. Die Daten zur Vermögensverteilung im Zeitraum 2009 bis 2021 lesen Sie hier, ab Seite 23.
Vergleichende Daten zur Vermögensungleichheit in Deutschland lesen Sie hier.
Eine Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ermöglicht einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn der Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen den Schwellenwert von 26 Millionen Euro überschreitet und der Beschenkte bzw. Erbe den Nachweis führt, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann.
2024 reduzierte die Verschonungsbedarfsprüfung die Steuerschuld der Begünstigten von 3.553 Millionen Euro auf 182 Millionen Euro.
Daten des Jahres 2021 zu unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro und mehr nach Ländern sowie Einkunftsarten lesen Sie hier (siehe Frage 10).
Ergänzende Beiträge hören und lesen Sie mit Hilfe der Schlagwortsuche.