979. Sitzung des Bundesrates

29.06.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 28. Juni 2019:

TOP 26 Klimaschutz
Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zur klimafreundlichen Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich sowie Einführung einer CO2-Bepreisung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.
Die Beratungen der Ausschüsse sind noch nicht vollständig abgeschlossen: Noch offen ist, wie sich der Wirtschaftsausschuss zu der Initiative positioniert. Er hatte seine Beratungen im Februar 2019 und nochmals im Juni vertagt.

TOP 55 Pflegeausstattung in Krankenhäusern
Nach Ansicht von Bremen und Thüringen reichen die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern nicht aus. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag sprechen sich beide Länder dafür aus, die Bemessung des Pflegepersonals verbindlich zu regeln und dabei die Qualität der Versorgung sicherzustellen.
Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten im September. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

TOP 5 Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält weitere Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch: der Bundesrat stimmte zu.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

TOP 6 Arzneimittelsicherheit
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten.
Das Gesetz reagiert auf Arzneimittelskandale der letzten Zeit. Als Folge erhält der Bund mehr Befugnisse bei Produktrückrufen und bei Hersteller-Kontrollen in Drittstaaten. Die Anforderungen an Herstellung und Abgabe von Krebsmedikamenten durch Apotheken werden verschärft. Heilpraktiker dürfen nur noch in Ausnahmefällen verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst herstellen. Für Versicherte entfällt die Zuzahlung, wenn ein Medikament wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen einfordern.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

TOP 12 Fachkräfte-Einwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte werden es künftig leichter haben, nach Deutschland zu kommen. Der Bundesrat hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gebilligt. Es richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die hier arbeiten möchten.
Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit nicht. Außerdem müssen sie nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem verbessert das Gesetz die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend sieben Monate nach Verkündung in Kraft treten.

TOP 13 Beschäftigungsduldung
Geduldete Ausländerinnen und Ausländer erhalten eine langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Der Bundesrat hat das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gebilligt. Es lockert die bereits existierenden Regeln für die Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen Status ein.
Die Ausbildungsduldung gilt danach künftig auch bei anerkannten Helfer- und Assistenzausbildungen – zumindest dann, wenn es sich um Engpassberufe handelt. Außerdem wird sichergestellt, dass Geduldete bundesweit eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie nach Abschluss der Ausbildung direkt weiterbeschäftigt werden.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Die begleitende Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie prüft, ob sie die Forderungen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

TOP 50 Mietwohnungs-Neubau
Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt.
Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über zwei Prozent. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

TOP 61 Staatsangehörigkeitsrecht
Deutsche Terrormiliz-Kämpfer können künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Der Bundesrat hat den Weg für eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts frei gemacht. Der Bundestag hatte sie erst einen Tag zuvor beschlossen.
Voraussetzung für den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist, dass sich die Betroffenen konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem müssen sie im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sein und ihre Identität zweifelsfrei festgestellt sein. So genannte Rückkehrer, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben, sind von der Neuregelung nicht erfasst.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die komplette Tagesordnung der 979. Sitzung lesen Sie hier bundesrat.