28.09.2024/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. September 2024:
TOP 4: Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Der Bundesrat billigte eine Änderung des Schwangerenkonfliktgesetzes zum Schutz von Schwangeren vor Beratungsstellen und Kliniken oder Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen. Auch das Personal darf nicht an der Ausübung seiner Tätigkeit behindert werden. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden.
Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
TOP 9: Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen
Der Bundesrat billigte eine Änderung am Wohnungseigentums- und Mietrecht, die unter anderem das Anbringen von sogenannten Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – erleichtern. Eine weitere Gesetzesänderung ermöglicht virtuelle Eigentümerversammlungen (Videokonferenz) mit einer drei Viertel Mehrheit zu beschließen und durchzuführen.
Das Gesetz kann jetzt ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
TOP 37: Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zur Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfe bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf soll daher der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben werden.
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