1.004. Sitzung des Bundesrates

08.05.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 07. Mai 2021:

TOP 5 Grunderwerbsteuer: Steuervermeidung
Der Bundesrat stimmte Maßnahmen gegen sogenannte „Share Deals“, bei deren Anwendung Investoren die Grunderwerbsteuer umgehend konnten, zu.
Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

TOP 12 Strafrecht: Kindesmissbrauch
Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch.
Der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs wird künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft werden. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.
Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

TOP 14A Elektroschrott: Rückgabe (Umsetzung einer EU-Richtlinie)
Der Bundesrat befürwortete das Gesetz zur Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte.
Grundlage für das Gesetz ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Sie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor. Mit einer Quote von 43,1 Prozent für das Jahr 2018 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke.
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 01. Januar 2022 in Kraft.

TOP 21 Telekommunikationsrecht: Ausbau (Umsetzung einer EU-Richtlinie)
Der Bundesrat stimmte dem Telekommunikations-Modernisierungsgesetz zu.
Die Gesetzesnovelle umfasst u. a. Anreize für den Ausbau des Glasfasernetzes, den Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie den Anspruch auf Internetzugang für Bürger zur Sicherung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Damit das Gesetz wie zum ganz überwiegenden Teil am 1. Dezember 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Entschließung ging an die Bundesregierung. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 88 Arbeitsrecht: Saisonarbeitskräfte
Der Bundesrat billigte eine Ausnahmeregelung zur Beschäftigung von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft.
Das Gesetz verlängert die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober 2021.
Das Gesetz wird von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag danach in Kraft treten, die Regelung für Saisonarbeitsverträge automatisch am 31. Oktober 2021 wieder außer Kraft.

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