1.000. Sitzung des Bundesrates

13.01.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 12. Januar 2021:

TOP 2 Elterngeld/Elternzeit
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die darin enthaltenen Corona-Sonderregelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug haben, reichen der Länderkammer aber nicht aus.
In einer zusätzlichen Entschließung fordert sie daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit systemrelevanter Eltern bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Das Gesetz soll zu großen Teilen am 01. September 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen dazu lesen Sie hier ↗bmfsfj.de.

TOP 11 Zeugenvernehmung (Opferschutz)
Hamburg möchte Opfer schwerer sexueller Gewalt besser vor belastenden Zeugenvernehmungen schützen. Am 12. Februar 2021 stellte das Land dazu einen Gesetzesantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Rechtsausschuss befasst sich in der folgenden Woche mit dem Hamburger Vorschlag. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, wird die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung genommen – dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

TOP 15 Nahrungsergänzungsmittel
Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für mehr Verbraucherschutz beim Thema Nahrungsergänzungsmittel ein: Er drängt darauf, dass die Europäische Kommission die EU Health Claim Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vollständig umsetzt. Die dafür notwendige Bewertung der gesundheitsbezogenen Aussagen in der so genannten „on hold Liste“ für Botanicals müsse zeitnah erfolgen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Appell des Bundesrates befasst, entscheidet sie selbst – feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

TOP 18 Kinder- und Jugendhilfe
Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert.
Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf – beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.
Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend darüber ab.

TOP 31 Verbraucherschutz
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern, deren Position gegenüber der Wirtschaft zu stärken und so faire Verbraucherverträge zu fördern. Allerdings sieht er den Regierungsentwurf noch nicht als ausreichend an, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen – hierfür seien noch weitere Schritte notwendig. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 macht er dazu mehrere Vorschläge, u. a. zur Bestätigungslösung als Schutz vor telefonisch Verträgen, bei Verträgen mit langen Laufzeiten, zu kürzeren Kündigungsfristen, zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

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