Schlagwort: Wirtschaft

  • Energiepolitik: Stadtwerke klagen gegen Zusammenschluss von „E.ON“ und „RWE“

    30.10.2020/EG
    Quelle: Juve Berlin / Stadtwerke Hameln

    Elf* regionale Versorger klagen gegen den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie EU-Kommission genehmigten Zusammenschluss von „E.ON“ und „RWE“

    „Elf regionale Versorger, darunter Mainova aus Frankfurt und die Leipziger Stadtwerke, klagen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte voriges Jahr die Neuaufteilung der Geschäftsfelder zwischen E.on und RWE genehmigt. Mit dem Deal grenzen sich beide auf dem Energiemarkt klarer voneinander ab: RWE wird der größte Stromerzeuger, E.on der führende Netzbetreiber…“ ↗juve.de

    Den offenen Brief der klagenden Energieversorger an Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, zum Kartell-Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union gegen den E.ON-RWE-Deal lesen Sie hier ↗stadtwerke-hameln.de.

    Die (Energieversorger-)Initiative „Wir spielen nicht mit!“ macht auf die „negativen Konsequenzen einer Marktaufteilung zwischen RWE und E.ON aufmerksam“ und „kämpft für funktionierenden Wettbewerb, den Mittelstand, faire Preise und die dezentrale Energiewende in Deutschland“. ↗wir-spielen-nicht-mit.de

    *Die elf klagenden Enegergieversorgungsunternehmen sind:

    • Eins Energie in Sachsen GmbH & Co. KG
    • Enercity AG
    • Energieverbund Dresden GmbH
    • GGEW AG
    • Mainova AG
    • Naturstrom AG
    • Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
    • Stadtwerke Halle GmbH
    • Stadtwerke Hameln GmbH
    • Stadtwerke Leipzig GmbH
    • TEAG Thüringer Energie AG
  • Arbeitswelt: Ausbeutung ist das Geschäftsmodell der deutschen Fleischindustrie

    28.10.2020/EG
    Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Serife Erol, wissenschaftliche Mitarbeiterin am WSI und Lehrbeauftragte an der Ruhr-Universität Bochum, und Thorten Schulten, Politikwissenschaftler am WSI und (Honorarprofessor) an der Eberhard Karls Universität Tübingen, untersuchten die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie / Schwerpunktkontrollen der Arbeitsschutzverwaltung NRW 2019: bei 85 Prozent der kontrollierten Betriebe gravierende Mängel (Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Lohn, …) identifiziert

    „Die Expansion der deutschen Fleischwirtschaft mit ihrer wachsenden Exportorientierung und ihrer hohen Attraktivität als Produktions- und Schlachtungsstandort ist vor allem das Ergebnis eines Geschäftsmodells, das weitgehend auf Billigproduktion setzt und sich hierbei die vergleichsweise sehr niedrigen Arbeitskosten zu Nutze macht. (…). Aus den europäischen Nachbarländern ist die deutsche Fleischindustrie bereits seit vielen Jahren immer wieder für ihre Strategie des „Lohndumpings“ kritisiert worden.“ (Auszug von Seite 8)

    Die Studie lesen Sie hier ↗boeckler.de.

    Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeits-schutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) lesen Sie hier ↗bmas.de.

    Die Stellungnahmen der Interessenvertreter lesen Sie hier ↗bmas.de.

    Das „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales lesen Sie hier ↗bmas.de.

    Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 zum vorgenannten Gesetzentwurf der Bundesregierung, Plenarberatung unter TOP 32, lesen Sie hier ↗bundesrat.de.

    Die Bundesregierungen, die diese Arbeitsbedingungen ermöglichten bzw. duldeten:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN
  • Arbeitswelt: Behinderung von Betriebsräten

    26.10.2020/EG
    Quelle: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Alrun Fischer, Betriebsräte-Beraterin und Inhaberin der AFB, Markus Hertwig, Sozialwissenschaftler an der Technischen Universität Chemnitz, Sissy Morgenroth wissenschaftliche Mitarbeiterin bei AFB, Oliver Thünken, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Technischen Universität Chemnitz, untersuchten die Strategien von Arbeitgebern zur Abwehr betrieblicher Mitbestimmung

    „Die Motivlagen der Arbeitgeber, gegen Betriebsräte oder Gewerkschaften zu agitieren, sind vielfältig. Prominent, weil auch in Medien z.T. offensiv vertreten, ist eine ideologisch verbrämte Totalverweigerung: Aus Sicht einiger Unternehmer macht die Mitbestimmung es (ihnen) unmöglich, ein Unternehmen (wirtschaftlich erfolgreich) zu führen. Unser Arbeitgebertypus des »strategischen Verhinderns von Mitbestimmung« (vgl. Kapitel 5) charakterisiert die Facetten dieser Orientierung recht anschaulich. Die Verweigerungshaltung entlädt sich in harten, strategisch geplanten Maßnahmen gegen Betriebsräte, Gewerkschaften und Individuen, die z.T. enorme Ressourcen verschlingen – darunter Zeitressourcen und innerbetriebliche Kosten, aber auch horrende Ausgaben für Union-Busting-Anwälte und Gerichtsverfahren…“ (Auszug von Seite 215)
    Die Studie lesen Sie hier ↗transcript-verlag.de.

  • Steuervermeidung: Aufklärung zwischen fernen Konten und nahen Informationsquellen

    21.10.2020/EG
    Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Jakob Miethe, Wirtschaftswissenschaftler am Center for Economic Studies (CES) der Ludwig-Maximilians-Universität München, untersuchte die Finanzaktivitäten auf Schattenfinanzplätzen und stellt den Nutzen der Verfolgung und Regulierung vor Ort in Frage

    „Wenn sich die Ergebnisse dieser Studie in weiterer Forschung bestätigen, könnten die beeindruckenden Koordinierungsmaßnahmen der OECD bei der multilateralen Bekämpfung von Finanzkriminalität Gefahr laufen, einen unnötigen Umweg zu nehmen. Selbst wenn die jeweilige Behörde am Offshore-Finanzplatz gewillt ist, Daten an die anfragende Stelle zu übermitteln, so ist die wahrheitsgemäße Übermittelung von Daten seitens des Finanzdienstleisters von den Behörden auf der Insel weder überprüfbar noch durchsetzbar, da die Dienstleistung höchstwahrscheinlich nicht einmal in deren Hoheitsgebiet erbracht wurde. Vereinfacht gesagt versuchen beispielsweise deutsche SachbearbeiterInnen Informationen über ein Finanzkonstrukt – welches möglicherweise wenige Häuser weiter in Frankfurt konstruiert und betreut wird – mit Hilfe der Behörden einer kleinen Insel auf der anderen Seite des Globus zu bekommen.

    Der Fall Wirecard steht exemplarisch für diese Problematik: Obwohl umfangreiche Informationen zu den Beteiligten und ihren Vergehen offengelegt wurden, scheitert die Aufklärung des Falls unter anderem am Versuch, die relevanten Finanzströme über Schattenfinanzplätze nachzuvollziehen. Dabei befinden sich die potentiellen TäterInnen, die mit der Wirtschaftsprüfung beauftragte Kanzlei sowie die Behörden, die den Fall aufklären sollen, eben nicht in Mauritius, wo einigen Berichten zufolge Kapital gebucht wurde, sondern in Deutschland.“

    Die Studie lesen Sie hier ↗diw.de.

    Zum Thema

    Die Wirtschaftswissenschaftler Thomas Tørsløv (University of Copenhagen), Ludvig Wier (University of Copenhagen), Gabriel Zucman (University of California Berkeley) untersuchten die weltweite Steuervermeidung multinationaler Unternehmen: Unter Ausnutzung dieser unterschiedlichen Profitabilität schätzen die Forscher, dass fast 40% der Gewinne, geschätzt über 700 Milliarden USD, von multinationalen Unternehmen jedes Jahr weltweit in Steueroasen verlagert werden. Für Deutschland würden die Berechnungen den Verlust in Höhe von etwa 26 % der Körperschaftssteuereinnahmen pro Jahr vermuten. Die Studie lesen Sie hier ↗nber.org

    Forscher des Internationalen Währungsfonds untersuchten die Phantominvestitionen von inaktiven Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen / Luxemburg beherbergt ausländische Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar / Multinationale Unternehmen nutzen Schlupflöcher im irischen Recht aus, indem sie innovative Steuertechniken mit kreativen Spitznamen wie „Doppel-Irisch mit einem holländischen Sandwich“ einsetzen, die Gewinntransfers zwischen Tochtergesellschaften in Irland und den Niederlanden mit Steueroasen in der Karibik als typischem Endziel beinhalten. Mit diesen Taktiken werden noch niedrigere Steuersätze erreicht oder Steuern ganz vermieden. ↗imf.org

  • Klimawandel: Auffällig hohe Verbräuche und CO2-Emissionen bei Plug-in-Hybridfahrzeugen

    28.09.2020/EG
    Quelle: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, Karlsruhe

    Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und International Council on Clean Transportation untersuchten Nutzung von über 100.000 Plug-in-Hybridfahrzeugen

    Ergebnisse
    „Die realen Kraftstoffverbräuche und CO2-Emissionen von PHEV* sind im Mittel circa zwei bis viermal höher als in Testzyklen“ und „der reale elektrische Fahranteil von PHEV ist im Mittel nur halb so groß wie der elektrische Fahranteil laut Testzyklus…“

    Handlungsempfehlung
    „Auf nationaler Ebene sollten finanzielle und andere Anreize solche PHEV bevorzugen, welche über eine hohe elektrische Reichweite und eine geringe verbrennungsmotorische Leistung verfügen…“

    Ergänzende Informationen zur Untersuchung lesen Sie hier ↗isi.fraunhofer.de.

    *Plug-in hybrid electric vehicles

    Zum Thema

    Emissions-Kontroll-Institut der DUH stellt massive erhöhte CO2-Realemissionen bei staatlich geförderten Plug-In-Hybridfahrzeugen fest ↗duh.de.

    Erklärvideo von Volker Quaschning, Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, über Elektroautos und anderen Antriebsstoffen ↗youtube.com.

    Erklärvideo von Volker Quaschning, Professor für das Fachgebiet Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, über die Elektromobilität und die Preisentwicklung an der Ladesäule ↗youtube.com.