Schlagwort: Waffen

  • Großmächte im Rausch der Möglichkeiten

    14.05.2018/EG aus der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)*, Berlin

    Peter Rudolf, Politikwissenschaftler, über das Bedrohungspotenzial der Großmächte und deren geopolitischen Interessen (Ressourcenverteilung)

    „In einer Welt wachsender Machtkonkurrenzen wollen die USA erklärtermaßen ihre militärische Überlegenheit bewahren. Doch das Streben, ihre militärische Superiorität aufrechtzuerhalten, birgt Risiken: Es könnte das Sicherheitsdilemma im Verhältnis der USA zu Russland und zu China verschärfen, in der Folge eine Konfliktspirale antreiben und zur Verfestigung von Konfliktformationen beitragen. Geopolitisch begründete Interessen sind mit dem Risiko eines Krieges behaftet. Damit ändert sich auch der Stellenwert nuklearer Abschreckung. Nukleare Abschreckung beruht im amerikanischen Denken, wie es sich in der »Nuclear Posture Review« vom Februar 2018 manifestiert, auf der Fähigkeit, im Falle eines Konflikts über eine große Bandbreite abgestufter und flexibel nutzbarer nuklearer Optionen zu verfügen, darunter den Einsatz von Atomwaffen mit relativ geringer Sprengkraft.“ swp-berlin.org

    *„Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) ist eine regierungsnahe Stiftung, die den Think Tank „Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit“ unterhält. Die SWP berät mit ihrem Think Tank die Bundesregierung und den Bundestag, ebenso wie Wirtschaft und Medien in außenpolitischen Fragen. Die SWP ist personell eng mit Ministerien, Parteien und der deutschen Privatwirtschaft verbunden. Sie gilt als eine der einflussreichsten politikberatenden Institutionen in außenpolitischen Fragen in Deutschland und weltweit.“ lobbypedia.de

  • Afghanistan: Bombardierungen erreichen neuen Höchststand

    29.04.2018/EG

    US-Streitkräfte in Afghanistan haben im ersten Quartal 2018 mehr Bomben abgeworfen als im gleichen Zeitraum 2011

    In den ersten drei Monaten dieses Jahres haben, nach Angaben des U.S. Air Forces Central Command, die US-Streitkräfte 1.186 Bomben von bemannten Flugzeugen und unbemannten Flugobjekten abgeworfen. Im Vergleichszeitraum des Jahres 2011, dem Höhepunkt des Krieges in Afghanistan, dokumentierte das Militär 1.083 ‘freigesetzte‘ Bomben. militarytimes.com

    Deutschland beteiligte sich seit dem 01. Januar 2015 an ‘Resolute Support‘. Gemäß des aktuellen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. März 2018 können bis zu 1.300 deutsche Soldaten eingesetzt werden. Die ‘Resolute Support‘ ist eine Zug-, Beratungs- und Unterstützungsmission der NATO-Truppen in Afghanistan. bundeswehr.de

    Den aktuellen Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements lesen Sie hier bundestag.de.

    Aus dem Bericht:

    „Afghanistan ist weltweit eines der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen. Derzeit leben 1,3 Millionen registrierte afghanische Flüchtlinge in Pakistan und 950.000 in Iran. Hinzu kommen zwischen 500.000 und einer Million afghanische Staatsangehörige, die nicht als Flüchtlinge registriert sind, in Pakistan und zwischen 1,5 und 2 Millionen in Iran. Weitere 100.000 afghanische Staatsangehörige leben in der Türkei. Die Zahl der Binnenvertriebenen schätzen die Vereinten Nationen auf knapp 1,5 Millionen (Stand August 2017).
    (…)
    Afghanistan ist eines der Hauptherkunftsländer von Flüchtlingen und Migranten für Deutschland. In Deutschland halten sich derzeit über 250.000 afghanische Staatsangehörige auf (Stand 31.12.17); Ende 2015 waren es etwa 131.500 Personen. Die Zahl der Asylantragsteller lag im Jahr 2017 (Stand 31. Dezember 2017) bei 18.282 (davon 16.423 Erstanträge). Dies entspricht einer deutlichen Abnahme der Zahlen gegenüber 2016 (127.892 Erst- und Folgeanträge) und 2015 (31.902). 14.416 afghanische Staatsangehörige (Stand 31. Dezember 2017) sind derzeit ausreisepflichtig. Nach Abschluss zahlreicher laufender Asyl- und Gerichtsverfahren sowie angesichts einer Schutzquote von derzeit 44 Prozent ist mit einem weiteren Anstieg der Zahl Ausreisepflichtiger zu rechnen.“

  • Angriff auf Syrien: Bundesregierung unterstützte Völkerrechtsbruch

    21.04.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Deutschen Bundestages, Berlin

    WD: „Völkerrechtliche Repressalien (Gegenmaßnahmen in Form von militärischen Vergeltungsschlägen) gegen einen Staat sind grundsätzlich unzulässig“

    „In ihrer völkerrechtlichen Bewertung unterscheiden sich die jüngsten Luftangriffe der Alliierten gegen syrische Chemiewaffeneinrichtungen vom 14. April 2018 nicht grundsätzlich von jenem Militärschlag, den die USA bereits im April 2017 im Alleingang gegen die syrische Luftwaffenbasis Schairat geführt hatte; auch die Militäroperation 2017 ist im Ergebnis einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet worden.“ bundestag.de

    Bundeskanzlerin Merkel zu den Militärschlägen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Syrien am 14.04.2018: „Wir unterstützen es, dass unsere amerikanischen, britischen und französischen Verbündeten als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats in dieser Weise Verantwortung übernommen haben.“ ↗bundesregierung.de.

    Ministerin Ursula von der Leyen am 14.04.2018: „Gemessen an der Abscheulichkeit des Chemiewaffenangriffs von Assad sind die Maßnahmen der drei Mitglieder des Weltsicherheitsrates, die ausdrücklich gegen die Chemiewaffen Assads gerichtet waren, verhältnismäßig und erforderlich.“ bmvg.de

    Nachtrag am 26.04.2018 zum Thema:

    Michael Lüders, Publizist, erläutert die (geostrategischen) Hintergründe des Krieges in Syrien (Video 53 Minuten) youtube.com.

  • Kriegsrecht – ein (unzivilisierter) Anspruch auf Töten und Zerstören

    16.04.2018/EG

    Helmut Philipp Aust, Rechtswissenschaftler, zur rechtlichen Einordnung des militärischen Angriffs vor wenigen Tagen in Syrien durch Frankreich, Großbritannien und USA

    „Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die politische Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.“ verfassungsblog.de

    „Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man „Kriegsfreiheit“. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot*. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.“ ↗bpb.de

    *Die elf Erstunterzeichner: Australien, Deutsches Reich, Großbritannien, Indien, Freistaat Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union und USA. wikipedia.org

    Ergänzung am 18.04.2018

    Dr. Assim Rahaibani, Leiter der Klinik in Douma:
    „Ich war mit meiner Familie im Keller meines Hauses, dreihundert Meter von hier in der Nacht, aber alle Ärzte wissen, was passiert ist. Es gab eine Menge Granaten [von Regierungskräften] und Flugzeuge waren nachts immer über Douma – aber in dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken kamen in die Keller und Keller, in denen die Menschen lebten. Die Menschen kamen hier an und litten unter Sauerstoffmangel. Dann rief jemand an der Tür, ein „Weißer Helm“, „Gas!“, und eine Panik begann. Die Leute fingen an, sich gegenseitig mit Wasser zu überschütten. Ja, das Video wurde hier gedreht, es ist echt, aber was man sieht, sind Menschen, die an Hypoxie leiden – keine Gasvergiftung.“ independent.co.uk

  • Syrien: Das Gift in den Meldungen

    12.04.2018/EG

    Syrien: ARD-Mittagsmagazin weist auf manipulierte Bilder und Nachrichten hin

    Montag, 09.04.2018: Die Bundesregierung hat den mutmaßlichen Giftgasangriff auf Duma in der syrischen Region Ost-Ghouta „auf das Allerschärfste“ verurteilt. „Das Vorgehen des Regimes ist abscheulich, es ist menschenverachtend und es verstößt gegen elementare Regeln des humanitären Völkerrechts“, sagte Regierungssprecher Seibert. ↗bundesregierung.de

    Eine Orientierungshilfe durch das mit dem ‘Vermutungs-Virus‘ erfassten Nachrichten-Stakkato im Syrien-Konflikt sehen Sie im ARD-Mittagsmagazin (Minute 14 bis Minute 23) ↗daserste.de.

    Zum Thema

    Unser Beitrag vom 09.04.2018 – Die Fundamente des Irak-Krieges: Lügen

    Nachtrag am 13.04.2018
    Die mangelhafte Arbeit von Leitmedien im Fall Skripal nachdenkseiten.de.