Schlagwort: Waffen

  • Kapitalflucht aus Afrika: ‘Einwanderung‘ löst keine Empörung und kein Sicherheitsbedürfnis aus

    07.08.2018/EG aus dem Forschungsinstitut für politische Ökonomie (PERI) der Universität von Massachusetts, Amherst, MA (USA)

    Nach Berechnungen der Wirtschaftswissenschaftler Leonce Ndikumana und James K. Boyce wurden in den vergangenen Jahrzehnten rund 1,4 Billionen US-Dollar aus Afrika in andere Länder transferiert

    Der Bericht von Leonce Ndikumana und James K. Boyce enthält Schätzungen der Kapitalflucht aus einer repräsentativen Stichprobe von 30 afrikanischen Ländern im Zeitraum 1970 bis 2015. Die Wirtschaftswissenschaftler stellen fest, dass die untersuchten Länder durch Kapitalflucht über den Zeitraum von 46 Jahren insgesamt 1,4 Billionen Dollar (Zinserträge nicht eingerechnet) verloren haben. Dieser Betrag übersteigt bei weitem den Schuldenstand dieser Länder ab 2015 in Höhe von rund 500 Milliarden US-Dollar. Demnach wäre Afrika, hätte die Kapitalflucht nicht stattgefunden und das Kapital in Afrika investiert worden, heute von den Schulden befreit und viele der aktuellen Fluchtursachen wären folglich nicht entstanden. ↗peri.umass.edu

    Zum Thema

    Schuldenreport 2018: Seit dem Beginn der Finanzkrise 2008 hat sich die Gesamtverschuldung aller Niedrig- und Mitteleinkommensländer fast verdoppelt. ↗erlassjahr.de

    Der Washingtoner Think-Tank Global Financial Integrity (GFI) schätzt, dass Entwicklungs- und Schwellenländern jährlich eine Billion Dollar durch unlautere Finanzflüsse verloren geht. journal21.ch

    David Beasley, Direktor des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP): „Mit jedem Prozent einer hungernden Bevölkerung wachse der Anteil der Flüchtlinge um zwei Prozent.“ bundestag.de

  • Syrien: Beteiligung von Russland ist völkerrechtskonform, von Israel und USA nicht

    11.07.2018/EG aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Berlin

    Völkerrechtlichen Bewertung der russischen, amerikanischen und israelischen Beteiligung am Syrienkonflikt:

    Russland

    „Die russische Beteiligung am Syrienkonflikt beruht auf der ausdrücklichen Zustimmung des Assad-Regimes, die völkerrechtlich vertretungsbefugt ist. Insofern verletzt Russland nicht das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 VN-Charta. Unter dem Gesichtspunkt des ‘ius ad bellum‘* ist die russische Beteiligung am Syrienkonflikt daher völkerrechtskonform.“

    USA

    „Die militärische Präsenz der USA in Syrien im Kampf gegen den ‘IS‘ ist unter dem Blickwinkel des Rechts auf Selbstverteidigung gegen nicht-staatliche Akteure völkerrechtlich umstritten und lässt sich mit abnehmender territorialer Präsenz des ‘IS‘ in Syrien immer weniger begründen.“

    Israel

    „Die Bewertung der israelischen Angriffe gegen syrische und iranische Stellungen sowie die Hisbollah erweist sich als völkerrechtlich problematisch. Die Faktenlage ist in vielen Fällen nicht hinreichend geklärt. Hinzu kommt, dass die völkerrechtlich vorgebrachten Rechtfertigungsgründe zum Teil umstritten sind.“

    Die komplette Bewertung lesen Sie hier bundestag.de.

    *ius ad bellum (lateinisch) – das Recht zum Krieg

    Nachtrag am 12.07.2018 zum Thema

    Elizabeth Tsurkov, Politologin und Journalistin, beschreibt die aktuelle Lage der syrischen Bevölkerung:

    „Gespräche mit Zivilisten in allen von Rebellen besetzten Gebieten Syriens zeigen, dass sie weitgehend als inkompetente und missbräuchliche Herrscher wahrgenommen werden, die es versäumen, Zivilisten mit Grundbedürfnissen, Dienstleistungen und Recht und Ordnung zu versorgen und ihren Machtvorteil zu ihrem persönlichen Vorteil auszunutzen. (mehr …)

  • Rüstungsexport 2017: 61 % in Drittländer

    28.06.2018/EG

    Bundesregierung genehmigte 2017 Rüstungsexporte im Wert von 6,25 Mrd. Euro per Einzelgenehmigung

    39 Prozent der Genehmigungen im Wert von 2,45 Milliarden Euro entfielen auf Lieferungen in Mitgliedsländer der EU und NATO bzw. der NATO gleichgestellte Länder. Den größeren Anteil der Genehmigungen, im Wert von 3,80 Milliarden Euro bzw. 61 Prozent, betreffen Lieferungen in Drittländer wie z. B. Ägypten, Algerien und Pakistan.

    Den kompletten Rüstungsexportbericht 2017 lesen Sie hier bundestag.de.

  • Bewaffnete Konflikte haben sich mehr als verdoppelt

    20.06.2018/EG aus dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (ICRC), Genf

    ICRC-Bericht: Zahl der nicht-internationalen bewaffneten Konflikte ist zwischen 2001 und 2016 von weniger als 30 auf über 70 Konflikte gestiegen

    Die Zahl der Parteien, die in diesen Konflikten kämpfen, ist ebenfalls exponentiell gestiegen. In 44 Prozent der Konflikte kämpfen zwischen drei und neun bewaffnete Parteien. In 22 Prozent kämpfen mehr als zehn bewaffnete Parteien. In einigen Konflikten sind hunderte Parteien beteiligt, so zählte das Carter Center über 1.000 bewaffnete Gruppen, die 2014 in Syrien kämpften.

    Weiter geht aus dem ICRC-Bericht hervor, dass der zunehmende Einsatz von Cyber-Kriegsführung, Remote-Technologien wie Überwachungs- und Kampfdrohnen sowie die Entwicklung autonomer Waffensysteme die Entfernung zum Leid vergrößert: „Zusammengenommen kann sowohl menschliches als auch technologisches ‘Outsourcing‘ als ein Versuch gesehen werden, die Verantwortung für das Verhalten auf dem Schlachtfeld zu verwässern, da staatliche Akteure die Verantwortung für die Handlungen ihrer Partner (trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung des HVR zu gewährleisten) meiden, während der Einsatz solcher Konfliktpartner und die Loslösung der Drohnenbetreiber von ihren Zielen es leichter machen, den Feind zu entmenschlichen.“

    Den ICRC-Bericht lesen Sie hier ↗icrc.org.

    Zum Thema

    Das große Töten geschieht durch Kleinwaffenn-tv.de

    Autor Daniel Harrich ermöglicht Einblicke in das undurchsichtige Tötungsgeschäft ↗kenfm.de

  • Friedensgutachten 2018: Mehr Diplomatie – weniger Rüstungsexporte

    18.06.2018/EG aus dem Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt am Main

    Friedensforschungsinstitute empfehlen Bundesregierung restriktives Rüstungsexportkontrollgesetz

    „Transnationale Risiken (wie Terrorismus, zerfallene Staatlichkeit, Klimawandel, organisierte Kriminalität und unkontrollierte Migration) stellen eine doppelte Herausforderung dar. Zum einen gefährden sie die innere Sicherheit, indem sie Leben bedrohen, Kosten verursachen und Zukunftsängste schüren. Zum anderen untergraben sie den inneren Frieden, indem sie Zweifel an der Gestaltungsfähigkeit der Politik nähren, Vorurteile gegenüber Fremden wecken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohen.“ ↗friedensgutachten.de

    Das Friedensgutachten ist das gemeinsame Gutachten der deutschen Friedensforschungsinstitute (Bonn International Center for Conversion (BICC) / Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) / Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) / Institut für Entwicklung und Frieden (INEF)) und erscheint seit 1987. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Fachgebieten untersuchen darin internationale Konflikte aus einer friedensstrategischen Perspektive und geben Empfehlungen für die Politik.