Schlagwort: Waffen

  • Kriegsrecht – ein (unzivilisierter) Anspruch auf Töten und Zerstören

    16.04.2018/EG

    Helmut Philipp Aust, Rechtswissenschaftler, zur rechtlichen Einordnung des militärischen Angriffs vor wenigen Tagen in Syrien durch Frankreich, Großbritannien und USA

    „Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die politische Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.“ verfassungsblog.de

    „Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man „Kriegsfreiheit“. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot*. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.“ ↗bpb.de

    *Die elf Erstunterzeichner: Australien, Deutsches Reich, Großbritannien, Indien, Freistaat Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union und USA. wikipedia.org

    Ergänzung am 18.04.2018

    Dr. Assim Rahaibani, Leiter der Klinik in Douma:
    „Ich war mit meiner Familie im Keller meines Hauses, dreihundert Meter von hier in der Nacht, aber alle Ärzte wissen, was passiert ist. Es gab eine Menge Granaten [von Regierungskräften] und Flugzeuge waren nachts immer über Douma – aber in dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken kamen in die Keller und Keller, in denen die Menschen lebten. Die Menschen kamen hier an und litten unter Sauerstoffmangel. Dann rief jemand an der Tür, ein „Weißer Helm“, „Gas!“, und eine Panik begann. Die Leute fingen an, sich gegenseitig mit Wasser zu überschütten. Ja, das Video wurde hier gedreht, es ist echt, aber was man sieht, sind Menschen, die an Hypoxie leiden – keine Gasvergiftung.“ independent.co.uk

  • Syrien: Das Gift in den Meldungen

    12.04.2018/EG

    Syrien: ARD-Mittagsmagazin weist auf manipulierte Bilder und Nachrichten hin

    Montag, 09.04.2018: Die Bundesregierung hat den mutmaßlichen Giftgasangriff auf Duma in der syrischen Region Ost-Ghouta „auf das Allerschärfste“ verurteilt. „Das Vorgehen des Regimes ist abscheulich, es ist menschenverachtend und es verstößt gegen elementare Regeln des humanitären Völkerrechts“, sagte Regierungssprecher Seibert. ↗bundesregierung.de

    Eine Orientierungshilfe durch das mit dem ‘Vermutungs-Virus‘ erfassten Nachrichten-Stakkato im Syrien-Konflikt sehen Sie im ARD-Mittagsmagazin (Minute 14 bis Minute 23) ↗daserste.de.

    Zum Thema

    Unser Beitrag vom 09.04.2018 – Die Fundamente des Irak-Krieges: Lügen

    Nachtrag am 13.04.2018
    Die mangelhafte Arbeit von Leitmedien im Fall Skripal nachdenkseiten.de.

  • Die Fundamente des Irak-Krieges: Lügen

    09.04.2018/EG

    15 Jahre Krieg / getötete Zivilisten: 181.113 bis 203.136 dokumentiert – über 500.000 geschätzt / gefallene Soldaten: etwa 100.000 / Binnenvertriebene im Jahr 2016: etwa 3,6 Mio.

    Am 20. März 2003 begannen die Streitkräfte der USA und Großbritanniens mit der „Operation Irakische Freiheit“ – der Bombardierung der Republik Irak. Die USA führte eine „Koalition der Willigen“ in den Dritten Golfkrieg. Der Grund: Lügen! dw.com

    George W. Bush, damaliger US-Präsident in einer Fernsehansprache: „Wir kommen voller Respekt vor den Bürgern dieses Landes in den Irak, mit Respekt für deren große Zivilisation und deren religiöse Überzeugung“. bbc.co.uk

    Die 49 Staaten der „Koalition der Willigen“ siehe georgewbush-whitehouse.archives.gov.

    Getötete Zivilisten siehe iraqbodycount.org.

    Flüchtlingszahlen siehe ↗uno-fluechtlingshilfe.de.

  • Deutsche Entwicklungshilfe und Waffenlieferungen

    13.03.2018/EG

    Deutschland leistet Entwicklungshilfe – mit Steuergeldern – und genehmigt Waffenlieferungen von Rüstungskonzernen für dieselben Länder

    Deutschland leistete im Jahr 2016 Entwicklungshilfe (inkl. Kredite) und genehmigte Rüstungsexporte u. a. für folgende Länder:

    • Ägypten: 163,2 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 400 Mio. Euro Rüstungsgüter
    • Algerien: 7,9 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 1,4 Mrd. Euro Rüstungsgüter
    • Irak: 330,5 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 10,9 Mio. Euro Rüstungsgüter
    • Indien: 559,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 104,7 Mio. Euro Rüstungsgüter
    • Pakistan: 122,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 23,6 Mio. Euro Rüstungsgüter

    Ergänzende Daten aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lesen Sie hier bundestag.de und hier ↗bmwi.de.

    Bei der Vergabe öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA – Official Development Assistance) bewertet die Bundesregierung beispielsweise die entwicklungspolitische Notwendigkeit der Zusammenarbeit (ökonomische, soziale, ökologische und politische Situation im Kooperationsland, Armuts- und Klimarelevanz) sowie die besonderen deutschen Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter, Umsetzung der Agenda 2030, Fluchtursachenbekämpfung, Beschäftigungsförderung und Krisenprävention.

  • Syrien: NATO-Partner Türkei verstößt gegen Völkerrecht

    08.03.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Wissenschaftliche Dienste (WD) bewerten türkischen Militäreinsatz in Syrien als Verstoß gegen die VN-Charta

    WD zur „Völkerrechtliche Bewertung der „Operation Olivenzweig“ der Türkei gegen die kurdische YPG in Nordsyrien“:

    „Angesichts der bestehenden Zweifel am Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta sowie am verhältnismäßigen Vorgehen der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien steht die Berufung der Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht auf ausgesprochen ‘tönernen Füßen‘.
    Den NATO-Bündnispartnern würde es nun obliegen, das NATO-Mitglied Türkei z.B. im Rahmen von NATO-Konsultationen nach Art. 4 NATO-Vertrag aufzufordern, triftige Beweise für das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage nach Art. 51 VN-Charta beizubringen und von einer Weiterverfolgung der militärstrategischen Ziele in Nordsyrien Abstand zu nehmen. In diesem Zusammenhang könnte die Türkei an ihre Verpflichtung aus Art. 1 NATO-Vertrag erinnert werden, sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.“ bundestag.de

    Zum Thema

    Rüstungsexporte Deutschlands 2008 bis 2017 bundestag.de.