Schlagwort: Vermögen

  • ‘Bedeutende Einkünfte‘ genießen weniger Aufmerksamkeit

    21.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Steuerprüfungen in der Kategorie ‘bedeutende Einkünfte‘ im Zeitraum 2010 bis 2014 von 1.838 auf 1.391 Außenprüfungen gesunken – Steuermehreinnahmen von 404 Millionen Euro (2010) auf 313 Millionen Euro (2014) gesunken

    1.838 Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen in der Größenklasse ‘bedeutende Einkünfte‘ (über 500.000 Euro Überschusseinkünfte im Kalenderjahr), von insgesamt 15.293 Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen,  führten im Jahr 2010 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 404 Millionen Euro beziehungsweise 219.800 Euro je geprüften Steuerpflichtigen. Im Jahr 2014 führten 1.391 Prüfungen zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen in Höhe von 313 Millionen Euro beziehungsweise 225.000 Euro je geprüften Steuerpflichtigen.

    Heute lehnte der Finanzausschuss, mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD, eine Verkürzung der Steuerprüfintervalle bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften ab. bundestag.de

  • Schweiz unterstützt asoziales Verhalten

    21.06.2017/EG aus dem Medium MAKROSKOP, Wiesbaden

    Werner Vontobel, Wirtschaftswissenschaftler, über das vor Steuern geschützte Kapital (Ende 2016: 1,7 Billionen Schweizer Franken – offiziell) in der Schweiz

    „Ende 2009, kurz bevor der entscheidende Angriff auf das Bankgeheimnis lanciert wurde, schätzte Wikipedia die Summe, der in der Schweiz gebunkerten, nicht versteuerten EU-Schwarzgelder auf 880 Milliarden Franken. (…) Die jüngste Pegelstandsmeldung per Ende 2016 sieht wie folgt aus: Total angemeldete Reserven: 1.717 Milliarden Franken. Davon bisher steuerfrei ausgeschüttet: 462 Milliarden…“ ↗makroskop.eu

  • Armut im Alter

    02.06.2017/EG aus dem Deutschlandfunk (DLF), Berlin

    DLF-Interview mit Stefan Sell, Sozialwissenschaftler, zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz: „… man sägt ein Stück weit an dem eigenen Ast, auf dem man sitzt“

    „… Betriebsrenten werden ausschließlich von den Arbeitnehmern durch Entgeltumwandlung finanziert. Im Osten sind das sogar über 40 Prozent. Das heißt, die Arbeitnehmer bezahlen ihre eigene Betriebsrente ausschließlich selbst, indem sie einen Teil ihres Lohnes umwandeln. Das führt aber dazu, dass die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sinken, die ja weiterhin die Hauptsäule gerade für diese Menschen in der Alterssicherung bildet, weil je weniger Lohn ich verbeitrage, umso niedriger ist dann mein Anspruch auf gesetzliche Rentenleistungen. Das heißt, man sägt ein Stück weit an dem eigenen Ast, auf dem man sitzt.“ ↗deutschlandfunk.de

  • Armutsdebatte: Unterschiedliche Lebenswelten sind real

    02.06.2017/EG aus dem Medium ‘der Freitag‘, Berlin

    Steven Hartig, Autor, über unterschiedliche Wahrnehmungen (Wertungen) von Ausgrenzung, Benachteiligung und Entbehrung:

    „… zitiert aus einem Zeit-Artikel von Julia Friedrichs von Januar 2017:

    „Es gibt über 150 Familienleistungen – Elterngeld, Kindergeld, Kita-Zuschuss – und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat grade erst berechnet, wie sich dieses Geld verteilt. Das Ergebnis war überraschend: 13% der Fördersumme landen bei den reichsten zehn Prozent der Familien, nur sieben Prozent bei den ärmsten zehn Prozent. Anders ausgedrückt: Ein armes Kind ist dem Staat monatlich im Schnitt 107 Euro wert, ein reiches aber 199 Euro.“ freitag.de

  • Millionärsteuer gefordert

    02.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Antrag der Fraktion DIE LINKE: Vermögensteuer als Millionärsteuer erheben

    Die Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführt. Laut dem Antrag sollen als Vermögen zum Stichtag 31.12.2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen werden private Verbindlichkeiten abgezogen. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bleibt bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen gilt nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million bzw. fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wird mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuert.

    Begründet wird der Antrag unter anderem mit der wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens, zu dem auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen beigetragen habe. bundestag.de