Schlagwort: Ungleichheit

  • Verteilung der Einkommen im Jahr 2013

    28.06.2017/EG aus dem Statistischen Bundesamt (destatis), Wiesbaden

    Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2013: Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE): 1,42 Billionen Euro (+ 32,7 % ggü. 2007 / + 13,2 % ggü. 2010)

    Zitat aus dem Bericht: „Der Gini-Koeffizient als Maß der Ungleichheit beträgt bei der festgesetzten Einkommensteuer 0,740 und liegt damit deutlich über dem beim GdE berechneten Wert von 0,533.“ Der Gini-Koeffizient nimmt einen Wert von 0 bei einer gleichmäßigen Verteilung und 1 bei maximaler Ungleichverteilung an.

    Im Jahr 2013 waren die festgesetzte Einkommensteuer sowie die Steuerpflichtigen wie folgt verteilt:

    Einkünfte / Anteil der festgesetzten Einkommensteuer in Prozent / Anteil der Steuerpflichtigen in Prozent

    • bis 15 Tsd. Euro / 0,7 Prozent / 33,2 Prozent
    • 15 bis 30 Tsd. Euro / 7,2 Prozent / 24,3 Prozent
    • 30 bis 50 Tsd. Euro / 18,0 Prozent / 21,9 Prozent
    • 50 bis 100 Tsd. Euro / 31,4 Prozent / 15,9 Prozent
    • 100 bis 375 Tsd. Euro / 20,3 Prozent / 4,5 Prozent
    • über 375 Tsd. Euro / 13,4 Prozent / 0,2 Prozent

    Den kompletten Bericht lesen Sie hier↗destatis.de.

  • Bürger wünschen sich sozialen Zusammenhalt

    25.06.2017/EG aus dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    WZB-Vermächtnisstudie: Sozialer Zusammenhalt ist für 81 Prozent wichtig

    „Was bleibt über den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität in Deutschland zu sagen?
    Sie sind den allermeisten Menschen enorm wichtig. Natürlich muss auch Leistung zählen. Das Leistungsprinzip muss jedoch eine klare Deckelung nach oben und unten erfahren. Soziale Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für den Zusammenhalt. Außerdem gilt: wer krank ist oder im hohen Alter muss in jedem Fall auf den Sozialstaat zählen können.“ wzb.eu

  • Grunderwerbsteuer: Unternehmen bleiben weiter verschont

    22.06.2017/EG

    Kauf von Unternehmensanteilen in Höhe von unter 95 Prozent befreit weiter von der Grunderwerbsteuer / Rekordquote bei Investitionen der Versicherungsbranche in Immobilien

    Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

    Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde gestern im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

    Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro kauft, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de

    Ernst & Young Real Estate GmbH ‘Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz 2017‘: „Die geplante Immobilienquote der Teilnehmer zum Jahresende 2017 wird nach derzeitiger Planung – gemessen an Marktwerten – auf durchschnittlich 10,7 Prozent der Kapitalanlagen wachsen.“ ↗ey.com

  • ‘Bedeutende Einkünfte‘ genießen weniger Aufmerksamkeit

    21.06.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Steuerprüfungen in der Kategorie ‘bedeutende Einkünfte‘ im Zeitraum 2010 bis 2014 von 1.838 auf 1.391 Außenprüfungen gesunken – Steuermehreinnahmen von 404 Millionen Euro (2010) auf 313 Millionen Euro (2014) gesunken

    1.838 Außenprüfungen bei Steuerpflichtigen in der Größenklasse ‘bedeutende Einkünfte‘ (über 500.000 Euro Überschusseinkünfte im Kalenderjahr), von insgesamt 15.293 Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkommen,  führten im Jahr 2010 zu Steuermehreinnahmen in Höhe von 404 Millionen Euro beziehungsweise 219.800 Euro je geprüften Steuerpflichtigen. Im Jahr 2014 führten 1.391 Prüfungen zu Mehrsteuer- und Zinseinnahmen in Höhe von 313 Millionen Euro beziehungsweise 225.000 Euro je geprüften Steuerpflichtigen.

    Heute lehnte der Finanzausschuss, mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD, eine Verkürzung der Steuerprüfintervalle bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften ab. bundestag.de

  • OECD bemängelt hohen Anteil niedriger Einkommen

    13.06.2017/EG aus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris/Berlin

    Beschäftigungspolitik 2017 in Deutschland: Mindestlohn hat Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht unterbrochen

    Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bescheinigt der Bundesregierung gute Noten bei den Indikatoren Beschäftigungsstand, Arbeitslosigkeit, Durchschnittseinkommen sowie Arbeitsmarktunsicherheit. Schwächen stellten die OECD-Forscher im hohen Anteil von Arbeitsplätzen mit starkem arbeitsbedingten Stress, in der großen Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern und im hohen Anteil der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter mit niedrigen Einkommen fest.↗oecd.de