Schlagwort: Politik

  • Klima/Umwelt: Bundesverfassungsgericht fordert Bundesregierung zum Handeln auf

    29.04.2021/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich: Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen

    Auszug aus dem Beschluss: „Die nach 2030 verfassungsrechtlich gebotene Treibhausgasminderungslast wird erheblich sein. Ob sie so einschneidend ausfällt, dass damit aus heutiger Sicht unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigungen verbunden wären, lässt sich zwar nicht feststellen. Das Risiko gravierender Belastungen ist jedoch hoch und kann mit den künftig betroffenen Freiheitsgrundrechten nur in Einklang gebracht werden, wenn dies mit Vorkehrungen zur grundrechtsschonenden Bewältigung der nach 2030 drohenden Reduktionslast verbunden ist. Das verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erforderlich ist, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die notwendigen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln. Verfassungsrechtlich unerlässlich ist dafür zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssen weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben so differenziert festgelegt werden, dass eine hinreichend konkrete Orientierung entsteht.“
    Die Mitteilung lesen Sie hier bundesverfassungsgericht.de.

  • Steuer: US-Präsident will Vermögende in die ‘Pflicht‘ nehmen

    29.04.2021/EG
    Quelle: The White House, Washington, D.C.

    Joseph „Joe“ R. Biden, Präsident der USA, stellte am 28. April 2021 seine Steuerreform vor:

    „Wiederbelebung der Durchsetzung, um die Wohlhabenden dazu zu bringen, das zu zahlen, was sie schulden. Wir haben in diesem Land ein zweistufiges System der Steuerverwaltung: Normale Arbeiter zahlen die Steuern, die sie auf Löhne und Gehälter schulden, während einige reiche Steuerzahler aggressiv planen, die Steuergesetze zu umgehen. […].
    Die Steuerreform des Präsidenten wird einen der ungerechtesten Aspekte unseres Steuersystems beenden: dass der Steuersatz, den die Reichen auf Kapitalerträge und Dividenden zahlen, niedriger ist als der Steuersatz, den viele Familien der Mittelklasse auf ihre Löhne zahlen. Haushalte, die mehr als 1 Million Dollar verdienen – die obersten 0,3 Prozent aller Haushalte – werden den gleichen Steuersatz von 39,6 Prozent auf ihr gesamtes Einkommen zahlen, wodurch der Steuersatz für Kapitalerträge und Löhne angeglichen wird. Darüber hinaus würde der Präsident das Schlupfloch beseitigen, das es den reichsten Amerikanern ermöglicht, ihr Vermögen vollständig der Steuer zu entziehen, indem sie es an ihre Erben weitergeben. Heute erlauben unsere Steuergesetze, dass diese akkumulierten Gewinne über Generationen hinweg unversteuert weitergegeben werden können, was die Ungleichheit verschärft…“
    Die Mitteilung lesen Sie hier whitehouse.gov.

  • Steuern: Spenden wegen geringer Besteuerung

    27.04.2021/EG
    Quelle: ORF, Wien

    Fehlende Steuergerechtigkeit motiviert Millionenerbin ihr „Geburtenglück“ zu nutzen

    „…weil in Österreich Vermögen und damit Macht und Lebenschancen wahnsinnig ungleich verteilt sind. Ein Prozent der Bevölkerung halten 40 Prozent des Vermögens. Ich werde dazugehören und ich habe nicht arbeiten müssen und daher ergibt sich für mich die Verantwortung das radikal zu teilen und einen Beitrag zu leisten…“
    Das Interview sehen Sie hier youtube.de.

    Zum Thema

    Offener Brief der „Millionäre für Humanität“:

    „An unsere globalen Mitbürger:
    Während Covid-19 die Welt heimsucht, haben Millionäre wie wir eine entscheidende Rolle bei der Heilung unserer Welt zu spielen. Nein, wir sind nicht diejenigen, die sich um die Kranken in den Intensivstationen kümmern. Wir fahren nicht die Krankenwagen, die die Kranken in die Krankenhäuser bringen. Wir füllen nicht die Regale in den Lebensmittelgeschäften auf oder liefern Lebensmittel von Tür zu Tür. Aber wir haben Geld, sehr viel Geld. Geld, das jetzt dringend benötigt wird und auch in den kommenden Jahren benötigt werden wird, wenn sich unsere Welt von dieser Krise erholt.
    Heute bitten wir, die unterzeichnenden Millionäre, unsere Regierungen, die Steuern für Menschen wie uns zu erhöhen. Unverzüglich. Erheblich. Dauerhaft.
    Die Auswirkungen dieser Krise werden Jahrzehnte andauern. Sie könnte eine halbe Milliarde Menschen mehr in die Armut treiben. Hunderte von Millionen Menschen werden ihre Arbeit verlieren, wenn Unternehmen schließen, einige davon dauerhaft. Schon jetzt gehen fast eine Milliarde Kinder nicht zur Schule, viele haben keinen Zugang zu den Ressourcen, die sie zum Lernen brauchen. Und natürlich ist das Fehlen von Krankenhausbetten, Schutzmasken und Beatmungsgeräten eine schmerzhafte, tägliche Erinnerung an die unzureichenden Investitionen in die öffentlichen Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt.
    Die Probleme, die durch Covid-19 verursacht und aufgedeckt werden, können nicht mit Wohltätigkeit gelöst werden, egal wie großzügig. Die Verantwortlichen in der Regierung müssen die Verantwortung dafür übernehmen, die notwendigen Mittel aufzubringen und sie gerecht auszugeben. Wir können sicherstellen, dass wir unser Gesundheitssystem, unsere Schulen und unsere Sicherheit angemessen finanzieren, indem wir die Steuern für die reichsten Menschen auf dem Planeten, Menschen wie uns, dauerhaft erhöhen.
    Wir schulden den Menschen, die an den vordersten Fronten dieses globalen Kampfes arbeiten, eine große Schuld. Die meisten unverzichtbaren Arbeiter sind grob unterbezahlt für die Last, die sie tragen. An der Spitze dieses Kampfes stehen unsere Mitarbeiter im Gesundheitswesen, von denen 70 Prozent Frauen sind. Sie sind jeden Tag bei der Arbeit mit dem tödlichen Virus konfrontiert, während sie zu Hause den Großteil der Verantwortung für die unbezahlte Arbeit tragen. Die Risiken, die diese mutigen Menschen jeden Tag bereitwillig auf sich nehmen, um sich um den Rest von uns zu kümmern, erfordern von uns ein neues, echtes Engagement füreinander und für das, was wirklich zählt.
    Unsere Verflechtung war noch nie so deutlich wie heute. Wir müssen unsere Welt neu ausbalancieren, bevor es zu spät ist. Es wird keine weitere Chance geben, es richtig zu machen.
    Im Gegensatz zu Millionen von Menschen auf der ganzen Welt müssen wir uns keine Sorgen machen, dass wir unsere Jobs, unsere Häuser oder unsere Fähigkeit, unsere Familien zu ernähren, verlieren. Wir kämpfen nicht an der vordersten Front dieses Notfalls und es ist viel unwahrscheinlicher, dass wir seine Opfer werden.
    Also bitte. Besteuern Sie uns. Besteuern Sie uns. Besteuern Sie uns. Es ist die richtige Wahl. Es ist die einzige Wahl.
    Die Menschlichkeit ist wichtiger als unser Geld.
    Die Unterzeichner“

    Andreas von Westphalen, Deutschlandfunk, im Gespräch mit Thomas Piketty, Wirtschaftswissenschaftler, über die Sakralisierung des Kapitals und deren Folgen deutschlandfunk.de.

  • Corona-Pandemie: Bundestag verabschiedet Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

    21.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

    Die heute vom Bundestag verabschiedete bundeseinheitliche „Notbremse“ soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 einzuschränken. Die Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden.

    Private Treffen
    Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    Geschäfte
    Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
    Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    Körpernahe Dienstleistungen
    Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    Freizeit und Sport
    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

    Ausgangsbeschränkungen
    Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    Kindertagesstätten und Schulen
    Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

    Homeoffice
    Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

    Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beraten. Um in Kraft zu treten, bedarf das so genannte Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat könnte für weitere Beratungen den Vermittlungsausschuss anrufen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit (35 von 69 Stimmen) nötig. Bei einer mehrheitlichen Befürwortung des Gesetzes könnte der Bundespräsident das Gesetz noch am 22. April 2021 unterzeichnen und am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  • Geldvermögen privater Haushalte steigt auf fast 7 Billionen Euro

    17.04.2021/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Deutschland 2020: Geldvermögen der privaten Haushalte steigt auf 6.950 Milliarden Euro

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen¹ der privaten Haushalte² in Deutschland, zum Ende des Jahres 2020, auf 6,95 Billionen Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 438,5 Milliarden Euro bzw. 6,7 Prozent. bundesbank.de

    ¹Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Anteile an Investmentfonds, Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, Ansprüche gegenüber Alterssicherungssystemen, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen.

    ²Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Sachvermögen privater Haushalte erreichte Ende 2019 fast 9 Billionen Euro
    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2019, mit 8.977 Milliarden Euro (+ 3,7 % ggü. 2018) erfasst. bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.bundesbank.de (Seite 16)

    Andreas von Westphalen, Deutschlandfunk, im Gespräch mit Thomas Piketty, Wirtschaftswissenschaftler, über die Sakralisierung des Kapitals und deren Folgen deutschlandfunk.de.