Schlagwort: Politik

  • EM2024/UEFA: Steuererlass garantiert

    13.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024: Bundesregierung garantiert UEFA umfassende Steuerbefreiungen

    Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) reichte im März 2017 seine offizielle Interessensbekundung für die Austragung der Fußball-EM der Männer im Jahr 2024 bei der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA) ein. Die von der UEFA geforderten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 27. April 2018 eingereicht werden. Die Unterlagen beinhalten auch zahlreiche Garantien in Form von Verträgen (Competent Authorities). Diese Garantien umfassen unter anderem die Steuerbefreiungen von jeder Art direkter Steuern für Unternehmen und Individuen wie Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer.

    In diesem Zusammenhang merkt die Bundesregierung an: „Die Einkommensteuer kann durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.“ bundestag.de

    § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EstG):

    „Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt; ein besonderes öffentliches Interesse besteht

    • 1. an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet, oder
    • 2. am inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.“
  • Buchtipp: Trügerische Sicherheit

    13.10.2017/EG

    Peter Schaar: Trügerische Sicherheit
    Wie die Terrorangst uns in den Ausnahmezustand treibt

    Sachbuch (Bürgerrechte, Demokratie, Recht, Sicherheit, Kriminalität, Politik)

    Terrorakte, Kriminalität und Zuwanderung erschrecken viele Menschen zutiefst – auch wenn die faktische Bedrohung für den Einzelnen kaum messbar ist. Der renommierte Datensicherheitsexperte Peter Schaar kann nachweisen: Die Maßnahmen des Anti-Terror-Kampfes haben kaum zu Erfolgen geführt. Aber sie unterhöhlen schleichend die Bürgerrechte.
    Längst sind nicht mehr nur Länder mit autokratischen Regimen von solchen Einschränkungen betroffen: Während wir uns über willkürliche Verhaftungen in der Türkei empören, vergessen wir, dass (mehr …)

  • Katalonien: Antworten zu einem alten Konflikt

    11.10.2017/EG aus dem Blog von Raul Zelik, Berlin

    Raul Zelik, Politikwissenschaftler, über die (politischen) Bedürfnisse der Katalanen und die Machtpolitik der spanischen Zentralregierung

    „In den Diskussionen dieser Tage tauchen immer wieder dieselben Thesen auf: Die reichen Katalanen wollen nicht teilen, die Regierung Puigdemont handelt unverantwortlich, sollte man nicht besser auf eine Reform innerhalb Spaniens setzen?“ raulzelik.net

  • Terrorismus: Die Wahrscheinlichkeit ein Terroropfer zu werden

    10.10.2017/EG aus dem Medium BUSINESS INSIDER, New York/Karlsruhe

    Wie wahrscheinlich ist es, dass ausländische Terroristen einen US-Amerikaner töten? / Seit ‘9/11‘ sterben durchschnittlich sechs US-Amerikaner pro Jahr durch Attacken islamischer Terroristen

    Das Ende Januar 2017 von der US-Regierung erlassene Einwanderungsverbot für Ausländer beruht auf der Vorstellung, dass ausländische Terroristen eine ernste Bedrohung für die US-Amerikaner darstellen. Laut einer im September 2016 vorgestellten Studie von Alex Nowrasteh, Cato Institute, einem libertären Think Tank, starben im Zeitraum 1975 bis 2015 an den Folgen von Terroranschlägen durch Ausländer 3.024 US-Amerikaner, einschließlich der 2.983 Opfer vom 11. September 2001. Seit dem 11. September 2001 sind durchschnittlich sechs US-Amerikaner pro Jahr durch Attacken islamischer Terroristen (ausländische und inländische) gestorben.

    Tatsächlich ist der Grund für die meisten Todesursachen von US-Bürgern gänzlich anderer ‘Natur‘:

    Verglichen mit der Bedrohung durch Flüchtlings-Terroristen – die angeblich durch die Verordnung des Präsidenten eingeschränkt werden soll – deuten die Daten darauf hin, dass US-Bürger

    • 6-mal häufiger an einem Haiangriff sterben,
    • 29-mal häufiger an einem regionalen Asteroidenangriff sterben,
    • 260-mal häufiger vom Blitz getroffen und getötet zu werden,
    • 4.700 Mal häufiger bei einem Flugzeug- oder Raumschiffunfall ums Leben gekommen
    • 129.000 Mal häufiger bei einem Waffenangriff ums Leben gekommen,
    • 407.000 Mal häufiger bei einem Zwischenfall in einem Kraftfahrzeug ums Leben gekommen,
    • 6,9 Millionen Mal häufiger an Krebs oder Herzerkrankungen sterben.

    Die Daten stammen in erster Linie aus einem Bericht 2016 des National Safety Council und des National Center for Health Statistics, dem Abschlussbericht 2013 über Todesursachen in den USA, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde. ↗businessinsider.de

  • Flüchtlingsdebatte: Grenzwertiges Rechtsverständnis nationaler Regierungen

    09.10.2017/EG aus dem Medium VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Nula Frei, Rechtswissenschaftlerin, und Constantin Hruschka, Rechtswissenschaftler, über die aktuelle Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Verhinderung ‚illegaler’ Migration

    „Bei den aktuell für die Verhinderung der Migration auf der zentralen Mittelmeerroute im Fokus stehenden Staaten, in denen die Schutzsuchenden stattdessen festgehalten werden sollen, ist nicht davon auszugehen, dass sie diese Vorgaben für sichere Drittstaaten erfüllen:

    • Dem Tschad bescheinigt der letzte UN-Bericht aus dem Jahr 2014, dass «Folter allgemein von der Polizei und den Verteidigungs- und Sicherheitskräften eingesetzt wird, die dabei besonders brutale und grausame Methoden benutzen»;
    • In Niger erkennt der letzte UN-Bericht zur Situation von Frauen eine Kultur der Sklaverei („wahaya“) und beklagt gleichzeitig die geringen Strafverfolgungs- und Verurteilungsraten von Menschenhändlern;
    • Libyen wiederum weist derzeit kaum staatliche Strukturen auf. Faktisch kämpfen Milizen um die Vorherrschaft; Opfer der Auseinandersetzungen sind auch Migrantinnen und Migranten, die sich in das Land begeben. Zahlreiche Berichte, der jüngste davon vom UNO-Generalsekretär, belegen, dass Migrierende in Libyen schwerster Arbeits- und sexueller Ausbeutung sowie Misshandlung ausgesetzt sind.

    (…)

    Rechtlich kann also von einem Völkerrechtsverstoß durch die europäische Finanzierung ausgegangen werden. Auch die praktische Bilanz der bisherigen Politik ist verheerend:
    Die Zahl der Schutzsuchenden, die auf dem Weg nach Europa gestorben sind, ist deutlich gestiegen, während die Zahl derjenigen, die in Europa Schutz gefunden haben, deutlich zurückgegangen ist. So wurden in absoluten Zahlen im Jahr 2016 fast zwei Drittel weniger ‚illegale’ Einreisen nach Europa registriert als im Jahr 2015; die Zahl der Asylgesuche in den EU+-Staaten (EU 28 plus Norwegen und Schweiz) ging zwischen dem ersten Halbjahr 2016 und dem ersten Halbjahr 2017 um mehr als die Hälfte zurück, während die Zahl der Flüchtlinge weltweit mit über 17 Millionen auf ein Rekordniveau gestiegen ist. Insgesamt ist also der Anteil der Europäischen Staaten am globalen Flüchtlingsschutz gesunken.“ verfassungsblog.de