Schlagwort: Gesundheit

  • Drogen bzw. Genussmittel – Kosten bzw. Steuereinnahmen

    29.09.2017/EG

    Rauchen: Einnahmen durch Tabaksteuer in Höhe von 14 Mrd. Euro stehen gesamtwirtschaftliche Schäden in Höhe von 79 Mrd. Euro gegenüber / Alkohol: 3 Mrd. Euro Steuereinnahmen stehen Schäden bis 40 Mrd. Euro gegenüber / Ökonomische Kosten durch Cannabiskonsum werden auf rund eine Mrd. Euro geschätzt

    Der Konsum von Genussmitteln hat den Kassen von Bund und Ländern im Jahr 2016 Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 18,4 Milliarden Euro eingebracht. Im Jahr 2016 wurden über die Tabaksteuer 14,2 Milliarden Euro (77 % Anteil an den Steuereinnahmen) eingenommen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, wurden weitere 4,2 Milliarden Euro mit anderen Genussmittelsteuern eingenommen: Branntweinsteuer 2,1 Milliarden Euro, Kaffeesteuer 1,0 Milliarden Euro, Biersteuer (Ländersteuer) 0,7 Milliarden Euro, Steuer auf Schaumwein beziehungsweise Zwischenerzeugnisse (wie zum Beispiel Sherry) 0,4 Milliarden Euro. ↗destatis.de

    Auszug aus dem Drogen- und Suchtbericht 2017 (Seite 30): „Nach aktuellen Schätzungen belaufen sich die direkten Kosten für die Versorgung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen im Zusammenhang mit dem Rauchen auf 25,4 Milliarden Euro jährlich. Die direkten Kosten unter Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeit, Frühberentung und Todesfällen wurden auf 53,7 Milliarden Euro jährlich geschätzt, sodass von einem gesamtwirtschaftlichen Schaden von insgesamt 79,1 Milliarden Euro auszugehen ist (Deutsches Krebsforschungszentrum, 2015; Effertz, 2015).“ ↗drogenbeauftragte.de

    Auszug aus dem Drogen- und Suchtbericht 2017 (Seite 41): „Die Summe aus direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland wird je nach Berechnungsansatz auf 26 bis 40 Milliarden Euro jährlich geschätzt (Adams & Effertz, 2011; Effertz, 2015).“ ↗drogenbeauftragte.de

  • Glyphosat: Bundesinstitut schreibt Bewertung von Monsanto ab?

    17.09.2017/EG

    Umweltinstitut München: Laut Guardian schrieb das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seitenweise von Monsanto ab / BfR: Studien in eigener Verantwortung geprüft und bewertet

    Umweltinstitut München: „Die Bewertung des BfR war die entscheidende Vorarbeit für die europäischen Behörden und die kommende Abstimmung über die weitere Zulassung des Wirkstoffs in der EU. Weil Deutschland der „berichterstattende Mitgliedsstaat“ ist, hatte das BfR die Vorarbeit für die Bewertungen durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) und die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) gemacht. Dabei hat das BfR die Bewertung von wissenschaftlichen Studien über die krebserzeugende, fruchtbarkeitsschädigende und DNA-schädigende Wirkung von Glyphosat aus dem Zulassungsantrag von Monsanto abgeschrieben. Genau diese Stellen sind nach europäischem Recht entscheidend für die Frage, ob Glyphosat überhaupt wieder zugelassen werden darf oder verboten werden muss.“ ↗umweltinstitut.org

    BfR: „Aufgrund von Anfragen zum Renewal Assessment Report (RAR) zu Glyphosat erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren. In den Medien wurde vereinzelt behauptet, das BfR hätte seine Bewertung aus Zulassungsanträgen der Antragsteller abgeschrieben. Korrekt ist, dass das BfR in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet hat.“ ↗bfr.bund.de

    BfR zum gesetzlichen Auftrag: „Im Mittelpunkt der Arbeit des BfR steht der Mensch als Verbraucher. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden. So hilft das BfR, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.“

  • Buchtipp: Unsinn Vorsorgemedizin

    15.09.2017/EG

    Ingrid Mühlhauser: Unsinn Vorsorgemedizin
    Wem sie nützt, wann sie schadet

    Sachbuch (Medizinische Früherkennung und Vorsorge)

    Mammographie, Darmkrebsvorsorge, Prostatatest, alljährlicher Gesundheits-Check – wir alle werden angehalten, uns rechtzeitig mit der Früherkennung und Vorsorge zu beschäftigen, oft belohnt durch Bonusprogramme unserer Krankenkassen. Aber helfen all diese Maßnahmen wirklich, Krankheiten vorzubeugen oder sie rechtzeitig zu erkennen?

    Eines steht fest: Der Nachweis steht aus, dass die Menschen seltener an Herz-Kreislauf-, Krebs-, Diabetes- oder anderen Erkrankungen sterben als ohne diese Flut der angebotenen Vorsorgeuntersuchungen. (mehr …)

  • „Elektrofahrzeuge haben bereits heute eine positive Klimabilanz“

    14.09.2017/EG aus dem Öko-Institut e.V., Freiburg/Berlin

    Öko-Institut veröffentlicht wissenschaftlich fundierte Fakten zur Elektromobilität / „Gesamtkostenbilanz der Nutzung fällt daher bereits heute in vielen Fällen positiv aus“

    1. „Elektrofahrzeuge haben bereits heute eine positive Klimabilanz – selbst wenn dazu die Stromproduktion und Fahrzeugherstellung berücksichtigt werden. Durch technologische Fortschritte und einem konsequenten Fortführen der Energiewende wird sich der Vorteil weiter vergrößern.“

    2. „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führt im Gesamtsystem zu höheren erneuerbaren Anteilen in der Stromerzeugung und sichert den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien – und damit den zunehmenden Klimavorteil von Elektrofahrzeugen.“

    3. „Heute spielt Elektromobilität bei der Stromnachfrage eine untergeordnete Rolle. Zukünftig führt die angestrebte starke Elektrifizierung des Verkehrs jedoch zu einer hohen zusätzlichen Stromnachfrage, die durch erhöhte Kapazitäten von erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Ein hoher Anteil an batterieelektrischen Pkw würde zu einer jährlichen Nachfrage von bis zu 100 Terawattstunden führen, was 20 Prozent des heutigen Stromverbrauchs in Deutschland ausmacht.“ ↗oeko.de

  • Abgasmanipulation: Maßnahmen der Bundesregierung

    11.09.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    CO2-Messergebnisse außerhalb der gesetzlichen Regelungen haben (in Deutschland) keine rechtliche Relevanz / CO2-Untersuchungen dauern noch an

    Frage 21: „Wie kann die Bundesregierung den Verdacht entkräften, dass das Untersuchungsdesign bewusst so gewählt wurde, dass die Hersteller in gutem Licht dastehen?“

    Bundesregierung: „Die Ermittlung der CO2-Emissionen wurde entsprechend den gesetzlichen Regelungen durchgeführt.“

    Frage 26 zur Umrüstung für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppe II –

    a) „Setzt das KBA den Herstellern hierfür eine Frist?“

    Bundesregierung: „Den Herstellern wurde auferlegt, innerhalb von 18 Monaten mindestens 85 Prozent der Fahrzeuge umzurüsten.“

    b) „Drohen denjenigen Wagenhaltern, die diese freiwillige Umrüstung nicht vornehmen lassen, irgendwelche Sanktionen oder Einschränkungen, und wenn ja, welche sind das?“

    Bundesregierung: „Nein.“

    ↗bundestag.de