Schlagwort: Gesellschaft

  • Maßnahmen gegen eventuelle Wahlmanipulationen

    23.07.2018/EG

    G7-Staaten möchten sich mit Hilfe der Kommunikationsplattform ‘Rapid Response Mechanism‘ gegen eventuelle Wahlmanipulationen schützen

    Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten* haben beim diesjährigen Treffen im kanadischen Charlevoix das sogenannte ‘Charlevoix Engagement zur Verteidigung der Demokratie vor ausländischen Bedrohungen‘ beschlossen. Dabei wurden auch die Rechte für den sogenannten Krisenreaktionsmechanismus (Rapid Response Mechanism) formuliert, welche die Koordinierung der Vertragsstaaten im Fall von Bedrohungen ihrer Demokratien stärken soll:

    • Gemeinsam und individuell auf ausländische Bedrohungen reagieren, um den Herausforderungen unserer Demokratien zu begegnen.
    • Stärkung der Zusammenarbeit der G7, um bösartige Einmischungen ausländischer Akteure zu verhindern, zu vereiteln und darauf zu reagieren, um die demokratischen Prozesse und die nationalen Interessen eines G7-Staates zu untergraben.
    • Einen Krisenreaktionsmechanismus der G7 einzurichten, um unsere Koordinierung zu verstärken, um verschiedene und sich entwickelnde Bedrohungen für unsere Demokratien zu erkennen und darauf zu reagieren, unter anderem durch den Austausch von Informationen und Analysen und die Ermittlung von Möglichkeiten für eine koordinierte Reaktion.
    • Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Zusammenarbeit mit Regierungen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor, die entsprechende Initiativen entwickeln, einschließlich solcher, die freie, unabhängige und pluralistische Medien, faktenbasierte Informationen und Meinungsfreiheit fördern.
    • Direkte Zusammenarbeit mit Internet Service Providern und Social Media Plattformen im Hinblick auf den böswilligen Missbrauch von Informationstechnologie durch ausländische Akteure, mit besonderem Augenmerk auf die Verbesserung der Transparenz bei der Nutzung und der Verhinderung der illegalen Nutzung personenbezogener Daten und der Verletzung der Privatsphäre.
    • Förderung des öffentlichen Lernens und des Bürgerbewusstseins mit dem Ziel, kritische Denkfähigkeiten und Medienkompetenz in Bezug auf absichtlich irreführende Informationen zu fördern und die Sicherheit im Internet zu verbessern.
    • In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ein hohes Maß an Transparenz über die Finanzierungsquellen für politische Parteien und alle Arten von politischer Werbung, insbesondere während des Wahlkampfes, zu gewährleisten.

    *Die ‘Gruppe der Sieben‘ ist ein informeller Zusammenschluss der großen westlichen Industrienationen Deutschland (Einwohner: 82 Mio./Bruttoinlandsprodukt: 3,3 Bio. Euro), Frankreich EW: 67 Mio./BIP: 2,3 Bio. Euro), Großbritannien (EW: 65 Mio./BIP: 2,3 Bio. Euro), Italien (EW: 61 Mio./BIP: 1,7 Bio. Euro), Japan (EW: 126 Mio./BIP: 5,2 Bio. USD), Kanada (EW: 37 Mio./BIP: 1,8 Bio. USD) und USA (EW: 328 Mio./BIP: 20,4 Bio. USD). Die Bevölkerung der G7 entspricht rund 10 Prozent der Weltbevölkerung (2017: 7,55 Mrd. Menschen). Das Bruttoinlandsprodukt der G7 entspricht rund 50 Prozent des weltweiten BIP (2017: 80 Bio. USD).

    Das komplette Dokument lesen Sie hier ↗g7.gc.ca.

    Urs P. Gasche, Publizist und Journalist, über die Einmischung bei Wahlen in andere Länder im Zeitraum 1946 bis 2000 durch USA (81-mal) und UDSSR/Russland (36-mal) lesen Sie hier infosperber.ch

  • Bundesnetzagentur kann nicht unabhängig agieren?

    20.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

    Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Vorschriften (Gas/Strom) zu den Bedürfnissen und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

    „Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

    Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.“ ec.europa.eu

  • Buchtipp: Jäger, Hirten, Kritiker

    20.07.2018/EG

    Richard David Precht: Jäger, Hirten, Kritiker
    Eine Utopie für die digitale Gesellschaft

    Sachbuch (Arbeit, Einkommen, Gesellschaft, Kapitalismus)

    Dass unsere Welt sich gegenwärtig rasant verändert, weiß inzwischen jeder. Doch wie reagieren wir darauf? Die einen feiern die digitale Zukunft mit erschreckender Naivität und erwarten die Veränderungen wie das Wetter. Die Politik scheint den großen Umbruch nicht ernst zu nehmen. Sie dekoriert noch einmal auf der Titanic die Liegestühle um. Andere warnen vor der Diktatur der Digitalkonzerne aus dem Silicon Valley. Und wieder andere möchten am liebsten die Decke über den Kopf ziehen und zurück in die Vergangenheit.

    Richard David Precht skizziert dagegen das Bild einer wünschenswerten Zukunft im digitalen Zeitalter. Ist das Ende der Leistungsgesellschaft, wie wir sie kannten, überhaupt ein Verlust? Für Precht enthält es die Chance, in Zukunft erfüllter und selbstbestimmter zu leben. Doch dafür müssen wir jetzt die Weichen stellen und unser Gesellschaftssystem konsequent verändern. Denn zu arbeiten, etwas zu gestalten, sich selbst zu verwirklichen, liegt in der Natur des Menschen. Von neun bis fünf in einem Büro zu sitzen und dafür Lohn zu bekommen nicht!

    Dieses Buch will zeigen, wo die Weichen liegen, die wir richtig stellen müssen. Denn die Zukunft kommt nicht – sie wird von uns gemacht! Die Frage ist nicht: Wie werden wir leben? Sondern: Wie wollen wir leben? (mehr …)

  • BVerfG befasste sich auch mit der Meinungsbildung

    19.07.2018/EG aus dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe

    BVerfG verweist auch auf die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht zu den privaten Anbietern sowie zum Schutz der publizistischen Vielfalt:

    „(1) Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zu. Er hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 <158 f.>; 74, 297 <324 f.>; 83, 238 <297 f.>; 90, 60 <90>; 114, 371 <388 f.>; 119, 181 <215 f.>; 136, 9 <29 Rn. 31>). Denn der publizistische und ökonomische Wettbewerb führt nicht automatisch dazu, dass in den Rundfunkprogrammen die Vielfalt der in einer Gesellschaft verfügbaren Informationen, Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensmuster abgebildet wird. Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).“ (Absatz 77)

    Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln. Auf dieser Basis kann und soll (mehr …)

  • 1.422

    14.07.2018/EG aus der Internationalen Organisation für Migration (IOM) der UN, Genf

    Fluchtroute Mittelmeer, Stand 11.07.2018: Im Jahr 2018 haben bisher 1.422 Menschen die ‚Reise‘ über das Mittelmeer mit dem Tode ‚bezahlt‘ oder gelten als vermisst

    Die UN-Migrationsagentur berichtet, dass 47.637 Migranten und Flüchtlinge bis zum 08. Juli 2018 auf dem Seeweg nach Europa gekommen sind. Italien ist mit 35 Prozent der Ankünfte, vor Spanien (34 Prozent) und Griechenland (30 Prozent), das verkehrsreichste Reiseziel.

    Aktuelle Informationen zu den Migrationsbewegungen lesen Sie hier ↗iom.int

    Zum Thema

    Robert Misik Blog 554 “Von der Sprache der Rohheit zur Politik des Ertrinkenlassensderstandard.at.