Ökostrom-Umlage sinkt! Strompreis steigt?

16.10.2018/EG

Erneuerbare-Energien-Gesetzes-Umlage sinkt um 6 % auf 6,4 Cent pro Kilowattstunde – Strom wird an der Leipziger Energiebörse teurer / Energieintensive Unternehmen genießen Sonderregelungen – nicht privilegierte Endverbraucher müssen ab 01.01.2019 zusätzlich die neue Offshore-Netzumlage in Höhe von 4,16 Cent zahlen

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv): „Die Bundesregierung treibt die unfaire Verteilung der Stromkosten weiter voran. Private Verbraucher werden über die Offshore-Netzumlage erneut für zusätzliche Industrieausnahmen zur Kasse gebeten. Und es droht weiteres Ungemach bei den Netzentgelten.” vzbv.de

„Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass das BMWi die Energiewende unzureichend koordiniert und mangelhaft steuert. Die bisherigen finanziellen Belastungen der Wirtschaft sowie der öffentlichen und privaten Haushalte sind enorm. Der Bundesrechnungshof geht für das Jahr 2017 von mindestens 34 Mrd. Euro aus. Trotzdem wird Deutschland fast alle Ziele der Energiewende bis zum Jahr 2020 verfehlen. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes zeigt, dass dies auch auf Mängel bei der Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi zurückzuführen ist.“ ↗bundesrechnungshof.de

Die Entwicklung der Strompreise an der Energiebörse sehen Sie hier eex.com.

Video-Tipp: Wasserspeicher nach Maß – Technik nutzt Temperaturunterschiede (unten kalt – oben heiß) im Wasserspeicher ↗kenfm.de.

Energiedebatte: USA (Flüssiggas) gegen Russland (Erdgas)

16.09.2018/EG aus dem ifo Institut, Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung (CESIFO-Gruppe), München

Ökonomen Hubertus Bardt (IW Köln), Thilo Schaefer (IW Köln), Kirsten Westphal (SWP Berlin), André Wolf (HWWI Hamburg) und Georg Zachmann (Bruegel Brüssel) über ‘Optionen‘ für eine sichere Energieversorgung der EU im Umfeld geopolitischer Interessen

Das Nord-Stream-2-Projekt soll in zusätzlichen Pipelines mehr Energie aus Russland direkt nach Deutschland transportieren, und zwar ohne den Transit durch Polen und insbesondere auch ohne den Transit durch die Ukraine. Den USA ist dieses Projekt ein Dorn im Auge, und die US-Regierung hat sogar über Sanktionen für europäische Firmen, die sich am Bau der Gaspipeline beteiligen, nachgedacht. Befürchtet sie, dass durch das Pipeline-Projekt eine verstärkte Abhängigkeit der EU von Russland entstehe, die die Energiesicherheit in Europa untergrabe? Oder soll der Vorstoß dazu dienen, den amerikanischen Produzenten Marktanteile auf den globalen Energiemärkten zu sichern? cesifo-group.de (Seite 5)

Zum Thema

RWE und German LNG Terminal vereinbaren Kapazitätsvertrag für erstes deutsches LNG-Terminal ↗germanlng.com

North Stream 2 auf einen Blick ↗ nord-stream2.com

Energiewende: Faire Kostenverteilung würde Umstellung beschleunigen

11.09.2018/EG aus der Ruhr Universität Bochum (RUB), Bochum

RUB/RWI-Studie: Subventionen für stromintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflussen Zahlungsbereitschaft von privaten Haushalten

„Ein großer Teil der Haushalte wäre bereit, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit höheren Strompreisen zu finanzieren, wenn die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen entfallen würden.

Die aus Wettbewerbsgründen etablierte Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage sollte daher künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht dadurch, dass die übrigen Stromverbraucher mehr zu bezahlen haben, meinen die Forscher.“ rub.de

Bundesnetzagentur kann nicht unabhängig agieren?

20.07.2018/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel

Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Vorschriften (Gas/Strom) zu den Bedürfnissen und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur

„Deutschland hat nicht dafür gesorgt, dass die Vorschriften zu den Befugnissen und zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) in vollem Umfang eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde nicht völlig unabhängig die Tarife und andere Vertragsbedingungen für den Netzzugang und Ausgleichsleistungen festlegen, da viele Elemente für die Festlegung dieser Tarife und Vertragsbedingungen in weiten Teilen in detaillierten Vorschriften der Bundesregierung geregelt sind.

Darüber hinaus hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Entflechtungsmodell für den unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber (ITO) fehlerhaft umgesetzt. So entsprechen beispielsweise die Vorschriften für die Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des ITO nicht in vollem Umfang diesen Richtlinien; ferner schließt die Definition des „vertikal integrierten Unternehmens“ fälschlicherweise Tätigkeiten außerhalb der EU aus. Im Februar 2015 wurde ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland übermittelt. Da die Einhaltung des EU-Rechts noch nicht gewährleistet ist, muss die Kommission den Gerichtshof anrufen.“ ec.europa.eu