COVID-19 Impfstoffe: Wirksamkeit und Nebenwirkungen

28.02.2021/EG
Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk, Leipzig / Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Langen

Wie wirken Corona-Impfstoffe? Welche Nebenwirkungen verursachen sie?

Eine Übersicht mit aktuellen Daten zu den Corona-Impfstoffen lesen Sie hier mdr.de.

Nebenwirkungen melden

Die von Impfstoffen verursachten unerwünschten Wirkungen können Sie hier für sich oder im Namen einer anderen Person melden. Die Meldung für andere Personen ist möglich, wenn Sie diese betreuen (Angehörige). Die Meldung geht direkt an die zuständigen Bundesoberbehörden.
In dem Sie einen Verdachtsfall einer Nebenwirkung melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Wirkung der Impfstoffe zur Verfügung gestellt werden und in ihrer Anwendung sicherer zu machen.

Bisher gemeldete Nebenwirkungen in der Europäischen Datenbank lesen Sie über den Impfstoff

  • COVID-19 mRNA VACCINE Moderna (CX-024414) hier,
  • COVID-19 mRNA VACCINE Pfizer-BioNTech (Tozinameran) hier,
  • COVID-19 VACCINE AstraZeneca (CHADOX1 NCOV-19) hier.

Zur Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen gelangen Sie hier ↗adrreports.eu.

Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

10.02.2021/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Bestehende Beschlüsse bleiben bis 07. März 2021 gültig / Friseure können ab 01. März den Betrieb wieder aufnehmen

Den Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

Impfungen im ethischen und juristischen Diskurs

04.02.2021/EG
Quellen: Deutscher Ethikrat, Berlin / Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Berlin

Stellungnahmen des Ethikrates sowie der Wissenschaftlichen Dienste zur Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften

Empfehlungen des Deutschen Ethikrates (Seite 5):

„1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.
2. Mit dem Fortschreiten des Impfprogramms sollen die allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden…“
Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

Fazit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Seite 11):

„Insgesamt zeigt sich, dass – sofern wissenschaftlich festgestellt wird, dass Geimpfte nicht mehr infektiös sind – gegenüber diesen wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.
Der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften ist von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig. An die Rechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpften erheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wie der Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht.
Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Auch das AGG sieht diesbezüglich keine Beschränkungen der Vertragsfreiheit vor.“
Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste lesen Sie hier bundestag.de.

Zum Thema

Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2

Das Bundesministerium für Bildung und Foschung förderte für die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 die Biotechnologieunternehmen BioNTech SE (Mainz) mit 375 Millionen Euro, CureVac AG (Tübingen) mit 252 Millionen Euro und die IDT Biologika GmbH (Dessau-Roßlau) mit 114 Millionen Euro. bundestag.de (Seite 7)

Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

19.01.2021/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Maßnahmen werden zunächst bis 14.02.2021 befristet

Den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungsschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

Zum Thema

Die vierte Stellungnahme des Expertenrates* Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen lesen Sie hier ↗rwi-essen.de.

*Stephan Grünewald; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe; Prof. Dr. Michael Hüther; Monika Kleine; Prof. Dr. Renate Köcher; Prof. Dr. Armin Nassehi; Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt; Prof. Dr. Hendrik Streeck; Prof. Dr. Christiane Woopen, Köln.