Covid-19: Eine Faktendokumentation

07.04.2020/EG
Quelle: Swiss Propaganda Research (SWPRS), Schweiz

SWPRS führt eine täglich aktualisierte Aufstellung mit Meldungen über den Virus swprs.org

Swiss Propaganda Research ist nach eigenen Angaben „ein Forschungs- und Informationsprojekt zu geopolitischer Propaganda in Schweizer und internationalen Medien“, deren „Studien und Beiträge von einer politisch und publizistisch unabhängigen Forschungsgruppe ohne Beauftragung oder Fremdfinanzierung“ erstellt wurden.

Corona-Pandemie: Merkmale von verstorbenen Patienten in Italien

23.03.2020/EG
Quelle: Istituto Superiore di Sanità (ISS), Rom

Bericht über die Merkmale von COVID-19 positiv verstorbenen Patienten in Italien (Stand: 20. März 2020)

Am 20. März 2020 gab das Höhere Institut für Gesundheit (ISS) die häufigsten chronischen Vorerkrankungen von 481 verstorbenen Patienten bekannt. Daraus geht hervor, dass das mediane Alter der verstorbenen COVID-19-Patienten 78,5 Jahre beträgt, 73,8 Prozent waren an Bluthochdruck, 33,9 Prozent an Diabetes mellitus, 30,1 Prozent an einer ischämischen Herzkrankheit, 22,0 Prozent an Vorhofflimmern, 20,2 an Nierenversagen, 19,5 Prozent an einer Krebserkrankung und 13,7 Prozent an COPD (chronische Lungenerkrankung). Nahezu jeder zweite verstorbene Patient hatte drei und mehr Vorerkrankungen.
Den Bericht lesen Sie hier iss.it.

Corona-Pandemie: Bundesweite Beschränkung

22.03.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Bundesregierung und Regierungschefs der Länder beschließen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

„I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.“ ↗bundesregierung.de

Zum Thema

Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie lesen Sie hier ↗rki.de.

Corona-Triage

17.03.2020/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin

Weyma Lübbe, Rechtsphilosophin an der Universität Regensburg, kommentiert die Empfehlungen der italienischen SIAARTI-Mediziner zur Gliederung der zu Behandelnden

„Triage – das ist die Sortierung von Patienten in Gruppen vor- und nachrangig zu Behandelnder bei einem die verfügbaren Ressourcen weit übersteigenden Massenanfall von Bedürftigen. Das ist schon immer ein heikler und belastender Vorgang gewesen. Die italienische Gesellschaft für Anästhesie, Analgesie, Reanimations- und Intensivmedizin (SIAARTI) hat den Intensivmedizinern, die derzeit nicht mehr allen bedürftigen Covid-19-Patienten Beatmungsgeräte bereitstellen können, dazu kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben. Man wolle auf diesem Wege die Praktiker davon entlasten, die Auswahlentscheidungen persönlich verantworten zu müssen, und man wolle die Kriterien explizit und kommunikabel machen. Auch den daran interessierten Betroffenen und ihren Familien müssten sie zugänglich gemacht werden, um das Vertrauen in das öffentliche Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten.“ verfassungsblog.de

Triage: Einteilung der Verletzten (bei einer Katastrophe) nach der Schwere der Verletzungen (Duden).