Schlagwort: Corona-Virus

  • Corona-Pandemie: Maßnahmen provozieren auch Probleme

    07.07.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Abhängig vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie könnten weitere Ausgleichsmaßnahmen nötig werden, um die finanzielle Situation einkommensschwächerer Familien zu verbessern

    Ifo-Forscher haben festgestellt, „dass während des zweiten Corona bedingten Lockdowns ein nicht unerheblicher Teil der einkommensschwächeren Familien von finanziellen Schwierigkeiten berichtet. Für ein Drittel ist das Geld zum Ende des Monats häufiger knapp als vor der Pandemie. Zu den häufigsten finanziellen Konsequenzen, die sich aus Geldnot ergaben, gehören Mahnungen wegen verpasster Zahlungen, die Inanspruchnahme von Überziehungskrediten und das Leihen von Geld von Freunden oder Verwandten. Etwa die Hälfte der befragten Eltern änderte ihren Konsum in der Coronakrise und leistet sich weniger als zuvor…“
    Die Forschungsergebnisse lesen Sie hier ifo.de.

    Zum Thema

    David Brady, Sozialwissenschaftler an der University of California, Riverside, untersuchte die Wirkung sozialpolitischer Maßnahmen:
    „Für die Ausgestaltung sozialpolitischer Maßnahmen gibt es zwei große Denkschulen: das Targeting, das knappe öffentliche Mittel an diejenigen richtet, die sie am meisten brauchen, und den Universalismus, ein großzügiges Sozialsystem, das im Prinzip alle Menschen berücksichtigt, unabhängig von ihrem Einkommen. Entgegen der landläufigen Meinung ist das Targeting weniger wirkungsvoll bei der Armutsbekämpfung, da es viel Geld für die Kontrolle der Mittelverwendung aufwenden muss. Ein Plädoyer für eine universelle Sozialpolitik.“ wzb.eu

    Den DGB Verteilungsbericht 2021: Ungleichheit in Zeiten von Corona lesen Sie hier dgb.de.

  • WHO-Gremium: Corona-Pandemie war vermeidbar

    02.06.2021/EG
    Quelle: Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response, Genf

    Das „Unabhängige Gremium für Pandemievorkehrung und -reaktion“ untersuchte die Schwachstellen

    Auszug Kurzbericht, Seite 1: „Die Vorbereitung war inkonsistent und unterfinanziert. Das Alarmsystem war zu langsam und zu lasch. Die Weltgesundheitsorganisation war unterfinanziert. Die Maßnahmen haben die Ungleichheiten verschärft. Es fehlte eine globale politische Führung. Jetzt hat es Priorität, Krankheiten und Todesfälle durch COVID-19 zu beenden. Die aktuellen nationalen Übertragungswellen verursachen die gleichen menschlichen Traumata wie die im letzten Jahr – besonders tragisch, wenn wir wissen, dass Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit sie verhindern könnten. Die Verteilung von Impfstoffen ist eklatant ungerecht und nicht strategisch…“

    Die Aufgabe des Gremiums bestand nach eigenen Angaben darin, „einen evidenzbasierten Weg für die Zukunft aufzuzeigen, der auf den Lehren der Gegenwart und der Vergangenheit beruht, um sicherzustellen, dass Länder und globale Institutionen, einschließlich der WHO, verhindern können, dass ein Ausbruch zu einer Pandemie wird; und wenn eine Pandemie eintritt, um zu verhindern, dass diese zu einer globalen gesundheitlichen und sozioökonomischen Krise wird.“ (Hauptbericht Seite 75 ff). Das Unabhängige Gremium wurde von der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Reaktion auf die Resolution 73.1 der Weltgesundheitsversammlung eingerichtet.
    Den Kurzbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org und den Hauptbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org.

  • Medien erzeugen Realitäten und Informationsdefizite

    04.05.2021/EG
    Quelle: Blog Hypotheses, München

    Michael Meyen, Kommunikationswissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München, über ‘Viren‘ in der Interpretationsbranche

    Auszug: „Wo es um Geld geht (wie in kommerziellen Verlagen), werden die Redaktionen vom Imperativ der Aufmerksamkeit regiert und von einem Sparzwang, der die Abhängigkeit von offiziellen Quellen noch größer macht, als sie ohnehin schon immer war. Und wo es um die Gunst der Politik geht (wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch bei den Privaten, die ja immer eine Lizenz brauchen), bestimmen die Parteien, wer Chefin oder Chef sein darf, und haben mit Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien einen zusätzlichen Hebel, wenn irgendetwas nicht nach Plan läuft. Der Journalismus will uns weismachen, dass er unabhängig ist, neutral und objektiv, dass er immer auf Distanz bleibt zu den Herrschenden und…“ medienblog.hypotheses.org

    Zum Thema

    Dennis Gräf, Kommunikationswissenschaftler an der Universität Passau, und Martin Hennig, Kommunikationswissenschaftler an der Universität Passau, untersuchten „Die Verengung der Welt“. Die Studie „Zur medialen Konstruktion Deutschlands unter Covid-19 anhand der Formate ARD Extra -Die Coronalage und ZDF Spezial“ lesen Sie hier ↗researchgate.net

    Die Anteile der Sendezeit in den Nachrichtenformaten der ARD „Tagesschau“ und ZDF „heute“ zu „Corona“ und anderen Themen für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2021 sehen Sie hier ifem.de.

  • Corona-Pandemie: Bundestag verabschiedet Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

    21.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

    Die heute vom Bundestag verabschiedete bundeseinheitliche „Notbremse“ soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 einzuschränken. Die Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden.

    Private Treffen
    Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    Geschäfte
    Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
    Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    Körpernahe Dienstleistungen
    Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    Freizeit und Sport
    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

    Ausgangsbeschränkungen
    Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    Kindertagesstätten und Schulen
    Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

    Homeoffice
    Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

    Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beraten. Um in Kraft zu treten, bedarf das so genannte Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat könnte für weitere Beratungen den Vermittlungsausschuss anrufen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit (35 von 69 Stimmen) nötig. Bei einer mehrheitlichen Befürwortung des Gesetzes könnte der Bundespräsident das Gesetz noch am 22. April 2021 unterzeichnen und am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    14.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundesregierung verabschiedet bundeseinheitliche ‘Notbremse‘ bei hohen Infektionszahlen:

    „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen den Ländern und dem Bund zur Notbremse vereinbart wurden.

    • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten – damit auch privaten Kontakten – ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen, – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

    • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.“