Schlagwort: Arbeitswelt

  • Arbeitswelt: Lohnarbeit schützt nicht vor Armut

    29.01.2021/EG
    Quelle: Statistische Bundesamt, Wiesbaden

    2019 waren in Deutschland 3,1 Millionen Erwerbstätige armutsgefährdet¹ / Atypische² Beschäftigungen erhöhen Armutsrisiko / Ältere Menschen und Alleinerziehende besonders stark betroffen

    „Erwerbstätige in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen waren in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverträgen – hier betrug der Anteil der von Armut Bedrohten 15,8 %. Bei Teilzeitbeschäftigten lag er mit 12,8 % ebenfalls deutlich über dem Gesamtdurchschnitt. (…).
    15,4 % der Menschen ab 65 Jahren fielen trotz Erwerbsarbeit, mit der sie etwa ihre Rente aufbessern, unter die Armutsgefährdungsgrenze. Auch junge Erwerbstätige im Alter von 18 bis 24 Jahren, die häufig gerade erst dabei sind, beruflich Fuß zu fassen, waren mit 10,1 % überdurchschnittlich häufig betroffen. Darüber hinaus waren alleinlebende Erwerbstätige mit einem Anteil von 13,5 % vermehrt armutsgefährdet. Besonders hart traf es Alleinerziehende: Mehr als jede oder jeder fünfte erwerbstätige Alleinerziehende (22,3 %) war 2019 armutsgefährdet.“

    Die Mitteilung lesen Sie hier destatis.de

    ¹Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist armutsgefährdet, „wer in einem Haushalt mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens lebt. 2019 lag diese Armutsgefährdungsgrenze in Deutschland für eine alleinlebende Person bei 1 176 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 469 Euro im Monat.
    Die Anzahl der Erwerbstätigen in atypischer Beschäftigung beruht auf Ergebnissen aus dem Mikrozensus. Die Ergebnisse beziehen sich auf Kernerwerbstätige, also Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden.“

    ²Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind atypische Beschäftigungsformen befristete Arbeitsverträge, geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), Teilzeitarbeit sowie Leiharbeit/Zeitarbeit.
    In der Fachliteratur zählen Midi-Jobs sowie Soloselbständige ebenfalls zu den atypischen Beschäftigungsformen wirtschaftslexikon.gabler.de.

    Zum Thema

    Johannes Steffen, Dr. rer. pol., Portal Sozialpolitik, zur Messung von Einkommensarmut portal-sozialpolitik.de.

    Aus dem Paritätischen Armutsbericht 2020 (Seite 4):
    „Die mit Abstand stärkste Zunahme des Armutsrisikos zeigt im längerfristigen Vergleich die Gruppe der Rentner*innen und Pensionär*innen. Unter ihnen wuchs die Armutsquote seit 2006 um 66 Prozent. Aus einer eher geringen wurde mit 17,1 Prozent eine deutlich überdurchschnittliche Armutsquote.“ der-paritaetische.de

    Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vor dem World Economic Forum am 28.01.2005 in Davos (Auszug):
    „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ bundesregierung.de

  • Arbeitswelt: In Deutschland arbeitet jeder Fünfte für einen Niedriglohn

    16.12.2020/EG
    Quelle: Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, Luxemburg

    Den höchsten Anteil an Niedriglohnempfängern führte im Jahr 2018 Lettland, den niedrigsten Anteil hatte Schweden

    Der Anteil der Niedriglohnempfänger* variierte im Jahr 2018 erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Der höchste Anteil wurde in Lettland (23,5%) beobachtet, gefolgt von Litauen (22,3%), Estland (22,0%), Polen (21,9%), Bulgarien (21,4%) und Deutschland (20,7 %).
    Deutlich weniger Niedriglohnempfänger zählten die Länder Schweden (3,6 %), Portugal (4,0 %), Finnland (5,0 %), Italien (8,5 %), Frankreich (8,6 %) und Dänemark (8,7 %). ec.europa.eu

    *Niedriglohnempfänger sind definiert als Arbeitnehmer, die zwei Drittel oder weniger des nationalen Median-Bruttostundenverdienstes verdienen. Daher ist der Schwellenwert, der Niedriglohnempfänger bestimmt, relativ und spezifisch für jeden Mitgliedsstaat.

    Zum Thema

    Ende 2018 arbeiteten 4,14 Mio. bzw. 19,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich. Davon waren 76 Prozent Deutsche. bundestag.de

    Aus dem Konsultationspapier der Europäischen Kommission vom 14.01.2020:
    „Angemessene Löhne sind der Schlüssel dazu, den europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern faire Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Mindestlöhne, die durch Tarifverträge oder Rechtsvorschriften festgelegt werden, tragen dazu bei, Niedriglohnempfänger zu schützen und Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verhindern.“ (Seite 2)
    „Zu den Ländern, in denen der Mindestlohn nicht ausreicht, um eine Armutsgefährdung zu verhindern, gehören Länder mit vergleichsweise niedrigem Mindestlohn in Relation zum Medianlohn (wie Tschechien, Estland, Malta, Deutschland), aber auch Lettland und Luxemburg.“ ec.europa.eu (Seite 7)

    Auszug aus der Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum am 28.01.2005 in Davos:
    „Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ bundesregierung.de

  • Wirtschaft: KI steigert Unternehmensgewinne

    11.12.2020/EG
    Quelle: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Mannheim

    ZEW-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: „Künstliche Intelligenz macht deutsche Unternehmen innovativer und profitabler“

    Aus der Zusammenfassung:

    „Die Nutzung von KI hat deutlich positive Auswirkungen auf die Rendite der Unternehmen. 2018 lag die Umsatzrendite in Unternehmen, die KI einsetzen, aufgrund des KI-Einsatzes um 1,3 Prozentpunkte höher, d. h. statt 5,1 Prozent Umsatzrendite erzielten diese Unternehmen Dank der Nutzung von KI eine Rendite von 6,4 Prozent. Die höheren Umsätze mit Marktneuheiten (und insbesondere Weltmarktneuheiten) verschaffen den KI einsetzenden Unternehmen somit Wettbewerbsvorteile, die in höhere Renditen umgesetzt werden können.“

    Die Studie lesen Sie hier de.digital.

    Zum Thema

    Aus der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Nürnberg, zur Ersetzbarkeit von Berufen durch Computer oder computergesteuerten Maschinen:

    „Nach wie vor sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Fertigungs- und Fertigungstechnischen Berufen am höchsten und in den Sozialen und Kulturellen Dienstleistungsberufen am niedrigsten.“

    Die IAB-Studie lesen Sie hier iab.de.

  • Soloselbständige haben Arbeitnehmerrechte, wenn …

    03.12.2020/EG
    Quelle: Bundesarbeitsgericht, Erfurt

    Arbeitnehmereigenschaft hängt von der Weisungsbindung sowie persönlicher Abhängigkeit fremdbestimmter Arbeit ab

    „Die Arbeitnehmereigenschaft hängt nach § 611a BGB davon ab, dass der Beschäftigte weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leistet. Zeigt die tatsächliche Durchführung eines Vertragsverhältnisses, dass es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an. Die dazu vom Gesetz verlangte Gesamtwürdigung aller Umstände kann ergeben, dass Crowdworker als Arbeitnehmer anzusehen sind. Für ein Arbeitsverhältnis spricht es, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit über die von ihm betriebene Online-Plattform so steuert, dass der Auftragnehmer infolge dessen seine Tätigkeit nach Ort, Zeit und Inhalt nicht frei gestalten kann…“

    Die Mitteilung lesen Sie hier ↗bundesarbeitsgericht.de

    Zum Thema

    Plattformdienste werden Anreizsystem anpassen juve.de.

    „Zwischen Plattformbetreiber und Beschäftigten herrscht eine ausgeprägte Informations- und Machtasymmetrie. Die Plattformen sammeln unterschiedliche Leistungsparameter der Beschäftigten und überführen sie in ein Ranking- und Reputationssystem. Für die Beschäftigten selbst ist dabei nicht einsehbar, welche Daten erhoben und wie diese zueinander gewichtet werden. Diese Bewertungen haben den Stellenwert von Arbeitszeugnissen und entscheiden über Arbeitseinsätze und Verdienstmöglichkeiten. Die Plattformen selbst sind dabei geschlossene Ökosysteme, erworbene Reputationen können nicht auf andere Plattformen transferiert werden. Dieser sogenannte Lock-In-Effekt macht einen Plattformwechsel de facto unmöglich.“ dgb.de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales will Arbeit in der Plattformökonomie fairer gestalten bmas.de.

  • Buchtipp: Ungleichheit in der Klassengesellschaft

    06.11.2020/EG

    Christoph Butterwegge: Ungleichheit in der Klassengesellschaft

    Sachbuch (Einkommen, Armut, Vermögen)

    „Sozioökonomische Ungleichheit, von den meisten Deutschen hauptsächlich in Staaten wie den USA, Brasilien oder Südafrika verortet, ist auch hierzulande stark ausgeprägt und nimmt weiter zu. Sie beschränkt sich nicht auf die asymmetrische Verteilung von Einkommen und Vermögen, sondern erstreckt sich auf fast alle Lebensbereiche. Christoph Butterwegge beschäftigt sich mit ihren aktuellen Erscheinungsformen, wobei neben Bildung und Wohnen die Gesundheit im Vordergrund steht. »Vor dem Coronavirus sind alle gleich«, glaubten viele. Hatten Pandemien wie die Pest einst zur Eindämmung sozioökonomischer Ungleichheit beigetragen, weil sie einen Verfall der Lebensmittel-, ­Boden- und Immobilienpreise sowie einen Anstieg der Löhne herbeiführten, so wirkte Covid-19 eher polarisierend: einerseits Kurzarbeit und Entlassungen für Millionen Beschäftigte sowie Konkurse kleinerer Unternehmen, andererseits Extraprofite für Konzerne krisenresistenter Branchen und Bereicherung von Finanzinvestoren, die mit Leerverkäufen auf sinkende Aktienkurse spekuliert haben.“ (mehr …)