Schlagwort: Arbeitswelt

  • Rente: Das notwendige Brutto

    30.09.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Bruttolohn in Höhe von 24.000 Euro jährlich ermöglicht nach 45 Jahren ein Grundsicherungsniveau?

    Das rentenversicherungspflichtige Jahresentgelt für 45 Beitragsjahre an nötigen Entgeltpunkten für eine Nettorente in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) des gleichen Jahres betrug 23.886 Euro im Jahr bzw. 12,44 Euro je Arbeitsstunde (Werte von 2019). Im Berechnungsjahr 2019 lag das Bruttomonatsentgelt von 10,13 Millionen Arbeitnehmern unterhalb des Schwellenwertes von monatlich 1.990 Euro. bundestag

    Zum Thema

    Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil der über 64-Jährigen, die gemessen am Bundesmedian armutsgefährdet sind, in den vergangenen 15 Jahren um 4,7 Prozentpunkte auf 15,7 % im Jahr 2019. In keiner anderen Altersgruppe war der Anstieg seit dem Jahr 2005 so groß. destatis

  • Arbeitswelt: Gerechtigkeit beeinflusst Gesundheit

    30.09.2020/EG
    Quelle: Wissenschaftlichen Instituts der AOKs (WIdO), Berlin

    Fehlzeiten-Report 2020: Beschäftigte, die sich von ihrer Führungskraft gerecht behandelt fühlen, weisen weniger krankheitsbedingte Fehlzeiten auf

    „Nahezu ein Viertel der Beschäftigten, die sich von ihrem Vorgesetzten ungerecht behandelt fühlen, berichtet über Gefühle der Gereiztheit wie Wut und Ärger (23,3 Prozent), rund jeder Fünfte über Lustlosigkeit (21,2 Prozent), Erschöpfung (19,7 Prozent) oder Schlafstörungen (18,1 Prozent). Sogar körperliche Beschwerden wie Rücken- und Gelenkschmerzen (25,8 Prozent) oder Kopfschmerzen (10,2 Prozent) kommen häufiger vor.“

    Weiterführende Informationen lesen Sie hier wido.de.

  • Bundesregierung könnte die Tarifbindung stärken

    08.09.2020/EG
    Quelle: Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Gutachten von Thorsten Kingreen, Rechtswissenschaftler an der Universität Regensburg, zu den gesetzgeberischen Möglichkeiten in der Tarifautonomie

    „Das Gutachten behandelt dabei das Beispiel von Tariföffnungsklauseln. Hierbei geht es um die Befugnis der Tarifvertragsparteien, gesetzlich geregelte Arbeits-bedingungen branchen- oder firmenspezifisch auszugestalten, auch zu modifizieren. Solche Spielräume für zugeschnittene Kompromisse machen Tarifbindung gerade für Arbeitgeber attraktiv. Doch nach der bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung profitieren von Tariföffnungsklauseln auch Arbeitgeber, die selbst gar nicht tarifgebunden sind und ihren Belegschaften die Vorteile einer Tarifbindung nicht gewähren. „Exklusive Tariföffnungsklauseln“ ausschließlich für tatsächlich tarifgebundene Arbeitgeber würden diese Art des Rosinenpickens verhindern und nur denjenigen arbeitsrechtliche Spielräume einräumen, die sich selbst Tarifverhandlungen stellen oder Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder werden. Das vorliegende Gutachten räumt die an dieser gesetzlichen Ausgestaltung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken aus und zeigt somit Handlungsspielräume des Gesetzgebers zur Stärkung der Tarifautonomie auf. Dabei wer-den dort, wo es um Arbeitnehmerschutz geht, auch die Grenzen von Öffnungsklauseln aufgezeigt.“ ↗hugo-sinzheimer-institut.de

  • Buchtipp: Die Elenden

    28.08.2020/EG

    Anna Mayr: Die Elenden

    Sachbuch (Arbeitswelt, Armut)

    „Faul. Ungebildet. Desinteressiert. Selber schuld. Als Kind von zwei Langzeitarbeitslosen weiß Anna Mayr, wie falsch solche Vorurteile sind – was sie nicht davor schützte, dass ein Leben auf Hartz IV ein Leben mit Geldsorgen ist und dem Gefühl, nicht dazuzugehören. Früher schämte sie sich, dass ihre Eltern keine Jobs haben. Heute weiß sie, dass unsere Gesellschaft Menschen wie sie braucht: als drohendes Bild des Elends, damit alle anderen wissen, dass sie das Richtige tun, nämlich arbeiten. In ihrem kämpferischen, thesenstarken Buch zeigt Mayr, warum wir die Geschichte der Arbeit neu denken müssen: als Geschichte der Arbeitslosigkeit. Und wie eine Welt aussehen könnte, in der wir die Elenden nicht mehr brauchen, um unseren Leben Sinn zu geben.“ (mehr …)

  • Pflege: Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtig!

    19.08.2020/EG
    Quelle: Arbeitsgericht Berlin

    24-Stunden-Pflegekraft hat Anspruch auf Vergütung für 21 Stunden täglich statt 30 Stunden wöchentlich / Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden war treuwidrig

    „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.
    Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten…“ berlin.de