09.04.2017/EG aus dem Blog ‘Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht‘ (JuWiss), Hamburg
Rechtswissenschaftler Tim René Salomon über die Erfindung der ‘pädagogischen Intervention‘ der NATO / Giftgaseinsatz und Militärschlag verstoßen unzweifelhaft gegen das Völkerrecht
„Gegen das grundlegendste Verbot des Völkerrechts, welches im Übrigen bereits die Androhung von Gewalt verbietet, soll im Rahmen einer Aktion verstoßen werden, die über eine Bestrafung hinaus kaum eine militärische Rechtfertigung hat. Jedenfalls dürfte sie schwerlich geeignet sein, die syrische Bevölkerung vor weiteren Menschenrechtsverletzungen und Einsätzen von Chemiewaffen zu schützen – dies selbst unter der Voraussetzung, die Geheimdienstberichte, die Assad für den Chemiewaffeneinsatz verantwortlich machen treffen zu. (…) Ihre völkerrechtliche Illegalität steht vielmehr außer Zweifel.“ ↗juwiss.de