Snowden: Bundesregierung verstößt gegen das Grundgesetz

10.04.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesregierung verletzt auf Druck der USA die Deutsche Verfassung

„Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück.“

Auszug aus der Antwort der Bundesregierung zur Frage 16: Welche Informationen hat die Bundesregierung im Jahr 2016 von US-amerikanischen Stellen bezüglich Einreise, Inhaftnahme, Auslieferung und Aufenthalt von Edward Snowden nach bzw. in Deutschland zusammenhängenden Fragen erhalten? bundestag.de