Presserat ‘präzisiert‘ Diskriminierungsschutz

31.03.2017/EG

Presserat weicht Minderheitenschutz im Interesse der Öffentlichkeit auf

Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die ethnische, religiöse oder eine andere Zugehörigkeit – in der Regel – nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse, so will es die neue Richtlinie 12.1, die der Presserat in der vergangenen Woche (22.) verabschiedete. Der bisher gültige ‘begründbare Sachbezug‘ wurde durch ein ‚begründetes öffentliches Interesse‘ ersetzt.

Eine kritische Meinung Christine Horz, Medienwissenschaftlerin, lesen Sie hiermediendienst-integration.de.