NSA reduziert Überwachung?

01.05.2017/EG aus dem Verfassungsblog, Berlin

Thomas Wischmeyer, Rechtswissenschaftler, über die von der NSA angekündigten eingeschränkten Überwachungen

„Am Freitag Nachmittag gab die NSA überraschend bekannt, eine zentrale Komponente ihres globalen Überwachungssystems zu beenden. (…) Verfassungsrechtlichen Schutz genießen allein U.S.-Personen, also U.S.-Bürger und einige ausgewählte Dritte mit hinreichend engen Beziehungen zur USA. Nicht-U.S.-Personen sind hingegen „fair game“ für Überwachung. Ausländer kommen Reformen also nur als Nebenfolge (wie im vorliegenden Fall) oder, wie im Fall von PPD-28, aufgrund außenpolitischer Zugeständnisse zugute. Die USA sind mit dieser Haltung nicht allein. Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten operieren, jedenfalls im Rahmen ihrer Auslandsaktivitäten, entsprechend.“ verfassungsblog.de

Die Mitteilung der NSA lesen Sie hier↗nsa.gov.