Neuregelungen zum November

31.10.2016/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Neuregelungen zum November 2016: Zentrales Transplantationsregister, Maßnahmen gegen Menschenhandel und weitere Förderungen für ländliche Infrastruktur

Transparenz bei Organspende

Deutschland richtet erstmals ein zentrales Transplantationsregister ein, das alle Daten zur Organspende bündelt und miteinander verknüpft. Es dient der Patientensicherheit und sorgt für mehr Transparenz. Datenschutz hat dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn sie ausdrücklich einwilligen.

Bundesärztekammer, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft werden das Register einrichten. Das Gesetz zum Aufbau des Registers tritt am 1. November 2016 in Kraft.

Maßnahmen gegen Menschenhandel

Die Bundesregierung geht aktiv gegen Menschenhandel und Organisierte Kriminalität vor. Sie verbessert den strafrechtlichen Schutz von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution weiter. Er gilt künftig für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder aufgrund ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.

Förderung für ländliche Infrastruktur und Naturschutz

Die Infrastruktur ländlicher Räume kann künftig im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gefördert werden. Auch die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes, insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege, werden erweitert. Das geänderte Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) ist am 15. Oktober in Kraft getreten.