31.10.2016/EG aus der Bundesregierung, Berlin
Neuregelungen zum November 2016: Zentrales Transplantationsregister, Maßnahmen gegen Menschenhandel und weitere Förderungen für ländliche Infrastruktur
Transparenz bei Organspende
Deutschland richtet erstmals ein zentrales Transplantationsregister ein, das alle Daten zur Organspende bündelt und miteinander verknüpft. Es dient der Patientensicherheit und sorgt für mehr Transparenz. Datenschutz hat dabei oberste Priorität. So dürfen Daten von lebenden Organspendern und Organempfängern erst übermittelt werden, wenn sie ausdrücklich einwilligen.