Gesetzentwurf zur Vertretungsvollmacht

01.12.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Bundesrat legt Gesetzentwurf zu Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern im Notfall vor

Für den Fall, dass ein Ehegatte oder Lebenspartner durch Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung entscheidungsunfähig ist und keine Vertretungsvollmacht vorhanden ist, soll der andere Partner automatisch ein Vertretungsrecht in medizinischen und damit zusammenhängenden finanziellen Angelegenheiten erhalten. bundestag.de