Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Düsseldorf

13.09.2016/EG aus der Umweltschutzorganisation Deutschen Umwelthilfe (DUH), Berlin

Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Klage der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in Düsseldorf in vollem Umfang stattgegeben

Das Gericht kam zu dem Ergebnis (Aktenzeichen 3K 7695/15), dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Dies ist das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt. Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht.

Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.

Hintergrund:

Die DUH nutzt seit Jahren juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Im November 2015 hatte sie Klage gegen mehrere für die Luftreinhalteplanung zuständige Bundesländer eingereicht. Betroffen sind neben Düsseldorf die Städte Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Darüber hinaus hat die DUH drei Anträge auf Zwangsvollstreckung für Limburg, Reutlingen und München auf den Weg gebracht. Hier liegen bereits rechtskräftige Urteile vor, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

Ziel der DUH ist es, die zuständigen Behörden zu verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne zu ändern, um den seit vielen Jahren geltenden Grenzwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einzuhalten.

Das DUH-Hintergrundpapier (mit Messdaten der Städte) lesen Sie hierduh.de.

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