29.11.2017/EG aus dem Medium VERFASSUNGSBLOG, Berlin
Thorsten Kingreen, Rechtswissenschaftler, mit einem an die Volksvertreter gerichteten Aufruf zur Besinnung auf ihre gesetzlichen Pflichten (Verantwortung)
„Nach 50 Tagen Jamaika-Verhandlungen in fensterlosen Räumen und auf zugigen Balkonen schlägt jetzt daher endlich die Stunde des Bundestages, von dem man seit seinem Zusammentritt vor einem Monat fast nichts mehr gehört hat. Die gewählten Parlamentarier sollten sich schon um ihrer republikanischen Selbstachtung willen von einer neomonarchischen Retroromantik und einem falsch verstandenen Stabilitätsdogma distanzieren. Allein ihnen weist das Grundgesetz der Republik die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Entscheidung zu, wie es jetzt weitergeht.“ ↗verfassungsblog.de
Grundgesetz Artikel 38:
(1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.