13.07.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2016
Im Jahr 2016 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von 6,85 Milliarden Euro¹ (2015: 7,86 Mrd. Euro) für die Ausfuhr von Rüstungsgütern erteilt. Die Käufer waren zu rund 45 Prozent (3,67 Mrd. Euro) in Drittländer², 27 Prozent NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, 20 Prozent EU-Länder und 8 Prozent Entwicklungsländer. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung von in europäischer Industriekooperation hergestellten zivilen Mehrzweckhubschraubern mit militärischen Einbauten für Grenzsicherungs- und Rettungseinsätze nach Saudi-Arabien sowie auf die Genehmigung für die Auslieferung eines U-Bootes an die ägyptische Marine. Diese drei Großaufträge führen auch dazu, dass Algerien, Saudi-Arabien und Ägypten neben den USA zu den vier wertmäßig bedeutendsten Bestimmungsländern zählen.
Den Rüstungsexportbericht 2016 lesen Sie hier↗bundestag.de.
Auszug aus dem GEMEINSAMEN STANDPUNKT 2008/944/GASP des Rates der EU vom 08. Dezember 2008, betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern:
„Die Mitgliedstaaten bewerten die Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte und
a) verweigern eine Ausfuhrgenehmigung, wenn (mehr …)