Kategorie: Allgemein

  • Grundrente

    20.02.2020/EG
    Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin

    Grundrente war für die Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) eine „Kraftanstrengung“ / Einführung soll zum Januar 2021 erfolgen

    „Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit wie in den Fürsorgesystemen unabhängig sein. Grundrente erhält, wer mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen „Zuschlag“ bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erhöht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.
    Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das über diesen Betrag liegende Einkommen vollständig auf die Grundrente anzurechnen.“

    Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung der Grundrente lesen Sie hier bmas.de.

  • Globalisierung und Einkommen

    17.02.2020/EG
    Quelle: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

    Hartmut Egger, Udo Kreickemeier, Christoph Moser, und Jens Wrona, alle Wirtschaftswissenschaftler, untersuchten Lohn- und Beschäftigungseffekte der Globalisierung

    „Folgt man der Logik des „Rent-Sharing“ Modells sollte auch die gemeinhin als Offshoring bezeichnete Verlagerung von Produktionsschritten ins Ausland nicht nur zu höheren Gewinnen, sondern eben auch zu höheren Löhnen für die verbleibenden heimischen Beschäftigten führen. Eine Betrachtung der neusten empirischen Evidenz zu den Lohn- und Beschäftigungseffekten von Produktionsverlagerungen ergibt ein anderes, differenzierteres Bild: Insbesondere vergleichsweise geringqualifizierte Produktionsarbeiter im verarbeitenden Gewerbe sind häufig von sinkenden Löhnen in Folge intensivierten Offshorings betroffen. Geringe Löhne in verlagernden Unternehmen sind dabei stets auch mit einem Rückgang der heimischen Beschäftigung und einer Ausweitung der ausländischen Produktionskapazität verbunden.“ ↗dice.hhu.de

  • Der Markt für Krankheiten

    17.02.2020/EG
    Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh

    Bertelsmann-Studie: Wären alle Bundesbürger gesetzlich versichert, könnten die Beitragssätze der Krankenkassen um 0,7 bis 0,2 Prozentpunkte sinken

    „Im dualen System der deutschen Krankenversicherung können sich Privatversicherte dem solidarischen Risikoausgleich entziehen. Dies geht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Denn Privatversicherte verdienen nicht nur deutlich besser, sie sind im Durchschnitt auch gesünder als gesetzlich Versicherte. Würden alle Versicherten in die GKV einbezogen, könnten die Beiträge spürbarsinken. Zudem würde dies den sozialen Zusammenhalt stärken.“
    Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung: „Der durchschnittliche GKV-Versicherte zahlt jedes Jahr mehr als nötig, damit sich Gutverdiener, Beamte und Selbstständige dem Solidarausgleich entziehen können. Das ist der Preis dafür, dass sich Deutschland als einziges Land in Europa ein duales Krankenversicherungssystem leistet.“ bertelsmann-stiftung.de

    Zum Thema

    Die Kritik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) lesen Sie hier ↗pkv.de.

    Die Kritik der Bundesärztekammer lesen Sie hier bundesaerztekammer.de.

  • Handelsbilanz unter Ungleichen

    16.02.2020/EG
    Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Luxemburg

    Handelsbilanz der EU-Staaten 2019: Deutschlands Exportniveau unverändert hoch / 16 von 27 EU-Mitgliedstaaten und 12 von 19 Euroländer meldeten Handelsdefizite

    Europäische Union (27 Mitgliedstaaten)
    Wie Eurostat für das Jahr 2019 mitteilt, betrugen die Warenausfuhren aller 27 EU-Mitgliedstaaten 5.190,3 Milliarden Euro. Deutschlands Exporte erreichten nach den Berechnungen von Eurostat 1.330,1 Milliarden Euro (+ 1 % ggü. 2018). Damit stieg der Exportanteil Deutschlands, gemessen an allen 27 EU-Mitgliedstaaten, auf 25,6 Prozent.

    Euroraum (19 Mitgliedstaaten)
    Die Warenexporte aus dem Euroraum summierten sich 2019 auf 4.486,7 Milliarden Euro. Der Exportanteil Deutschlands betrug 29,6 Prozent (1.330,1 Mrd. Euro).

    Die komplette Mitteilung lesen Sie hier europa.eu.

    Zum Thema

    Das Statistische Bundesamt berechnet den Exportüberschuss auf 223,6 Milliarden Euro (- 2,2 % ggü. 2018) destatis.de.

    Die Deutsche Bundesbank berechnet den Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands im Jahr 2019 auf 266,2 Milliarden Euro (+ 8,2 % ggü. 2018). Nach Berechnungen der Bundesbank stieg der Warenexport auf über 1,32 Billionen Euro (+ 2,4 % ggü. 2018). bundesbank.de

    Auszug aus der „Gemeinschaftsdiagnose #1-2019“ der in Deutschland führenden wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute DIW Berlin, IFO München, IFW Kiel, IWH Halle und RWI Essen vom April 2019:
    „Die Konjunktur in Deutschland hat sich seit Mitte des Jahres 2018 merklich abgekühlt. Die Wirtschaftsleistung stagnierte in der zweiten Hälfte des Jahres 2018. Der langjährige Aufschwung ist damit offenbar zu einem Ende gekommen. (…). Die deutsche Wirtschaft durchläuft derzeit eine Abkühlungsphase, in der die gesamtwirtschaftliche Überauslastung zurückgeht.“ gemeinschaftsdiagnose.de

    „Der Welthandel ist ein Nullsummenspiel, bei dem die Überschüsse des einen die Defizite des anderen sind.“makronom.de

    „Ungesunder Überschuss“ ↗boeckler.de

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“ makronom.de

    IMK-Report zur Rolle der Nominallöhne für die Handels- und Leistungsbilanzüberschüsse boeckler.de

    Die Finanzierung des EU-Haushaltes (Beiträge der Mitgliedstaaten) wird künftig am Anstieg der wirtschaftlichen Entwicklung bemessen.
    „Gegenwärtig gehören die fünf Mitgliedstaaten, die gemessen an ihrem BNE prozentual den niedrigsten Beitrag zahlen (Dänemark, Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden) zu den acht EU-Ländern mit dem größten relativen Wohlstand. Dieselben fünf Mitgliedstaaten kommen derzeit auch in den Genuss eines Rabatts auf den von ihnen zu zahlenden Beitrag zum EU-Haushalt. Umgekehrt leisten alle Mitgliedstaaten mit einem unterdurchschnittlichen Wohlstand trotz ihrer geringeren Kapazitäten einen gemessen an ihrem BNE-Anteil überdurchschnittlichen Beitrag zum EU-Haushalt. Einfach ausgedrückt: Die reichsten Mitgliedstaaten zahlen am wenigsten, während die ärmsten unverhältnismäßig hohe Beiträge entrichten.“ ↗ec.europa.eu
    BNE=Bruttonationaleinkommen

  • 985. Sitzung des Bundesrates

    15.02.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. Dezember 2019:

    Tagesordnungspunkt (TOP) 2: Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik (und Erfassung)
    Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze
    Mit dem Gesetz soll eine verlässliche Datengrundlage für die Wohnungslosenberichterstattung und die Statistik der untergebrachten Personen geschaffen werden. Damit soll erstmals eine einheitliche Wohnungslosenstatistik entstehen.
    Der Bundesrat verzichtete auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses.

    TOP 6: Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet wird strafbar
    Außerdem erhalten Ermittler mehr Befugnisse: Trotz des strafrechtlichen Verbots dürfen sie als so genannte Keuschheitsprobe zur Verfolgung von Cyber-Grooming (Internet-Anbahnung) auch computergenerierte Missbrauchsvideos einsetzen. Dadurch sollen sie Zugang zu Plattformen erhalten, auf denen kinderpornografisches Material getauscht wird. Voraussetzung für die Nutzung computergenerierter Missbrauchsvideos ist jedoch, dass sie ein Richter zuvor genehmigt hat.
    Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später soll es in Kraft treten.

    TOP 30: Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
    Die Bundesregierung möchte das Anfertigen von Fotos Verstorbener bei Unfällen und Unglücksfällen sowie das Anfertigen und Übertragen von Bildaufnahmen des Intimbereichs und der weiblichen Brust unter Strafe stellen. Hierdurch soll der Problematik des sogenannten Gaffens und des sogenannten Upskirtings (Schrittfotos) oder Downblousings (Ausschnittfotos) entgegengewirkt werden.
    Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit die Regelung in § 201a Absatz 1 Nummer 4 StGB-E einer weitergehenden tatbestandlichen Eingrenzung, insbesondere durch ein Absichtserfordernis, bedarf, um der Gefahr zu begegnen, auch nicht hinreichend strafwürdige Verhaltensweisen zu erfassen.

    TOP 38: Verordnung zum Kastenstand in der Schweinehaltung
    Der Bundesrat hat einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Schweinhaltung kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es kam daher nicht zu einer Entscheidung über die Regierungspläne, den so genannten Kastenstand neu zu regeln.
    Die so genannte Kastenhaltung soll nach den Regierungsplänen künftig höchstens 5 Tage statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum erlaubt sein. Die bisher übliche lange Fixierung in engen Kästen schränke die Ausübung wesentlicher Grundbedürfnisse der Sauen stark ein und könne zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen, heißt es zur Begründung. Sie soll daher auf das unvermeidliche Maß reduziert werden. Grundsätzlich sind Sauen und Ferkel in der Gruppe zu halten.

    TOP 50: Straßenverkehrsnovelle soll die Sicherheit für Radfahrer verbessern, Bußgelder erhöhen, Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeuge durchsetzen, …

    Radfahren
    Künftig soll beim Überholen durch Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts gelten. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr soll ein generelles Halteverbot zur Sicherheit für Radfahrer beitragen.

    Tempolimit
    Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum nicht durchsetzen.

    Bußgelder
    Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen werden teurer. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen soll künftig höher sanktioniert werden.

    Den Beschluss des Bundesrates zu TOP 50 lesen Sie hier bundesrat.de.

    Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.