Kategorie: Allgemein

  • 994. Sitzung des Bundesrates

    12.10.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 09. Oktober 2020:

    TOP 5 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
    Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.
    Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
    Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    TOP 22 Anpassung der Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an die aktuelle Pandemiesituation
    Der Bundesrat billigte den Antrag des Landes Schleswig-Holstein und fordert die Bundesregierung um die zeitnahe Anpassung eines Gesetzesentwurfs zu den entsprechenden Regelungen zum Erhalt von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an Ausnahmesituationen, wie die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie, auf.

    TOP 24 Breitbandversorgung: „Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung“
    Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Länder Hessen und Mecklenburg-Vorpommern und fordert die Bundesregierung zu größeren Anstrengungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur auf.
    Ausgewählte Auszüge der Entschließung:
    „Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich die Bedeutung der digitalen Infrastrukturen gezeigt, ob im Bereich der Bildung, bei Videokonferenzen oder im Home-Office.“
    „Die nunmehr geplante Erhöhung der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s im sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“ und der in Aussicht stehende Wegfall der Aufgreifschwelle zum 1. Januar 2023 wird nach Auffassung des Bundesrates den aktuellen Erfordernissen des Gigabitausbaus nicht gerecht.“
    „Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Gigabitausbau derzeit nicht durch eine vom Bund erstellte Gigabit- beziehungsweise Glasfaserstrategie hinterlegt ist.“
    Die Entschließung des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    TOP 25 Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem
    Das Land Niedersachsen möchte mit seinem Entschließungsantrag erreichen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Nutzung von Stromspeichern so zu überarbeiten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Speicher erhöht, neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und somit rechtzeitig Investitionsanreize für den Ausbau dieser bedeutsamen Zukunftstechnologie geschaffen werden.
    Der Bundesrat fasste die entsprechende Entschließung. Auszug: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Nutzung von Stromspeichern so zu überarbeiten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Speicher erhöht, neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und somit rechtzeitig Investitionsanreize für den Ausbau dieser bedeutsamen Zukunftstechnologie geschaffen werden.“
    Die Entschließung des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Buchtipp: Goldwäsche

    09.10.2020/EG

    Mark Pieth: Goldwäsche
    Die schmutzigen Geheimnisse des Goldhandels

    Sachbuch (Gold, Kapitalismus, Politik)

    „Mit diesem aufsehenerregenden Buch führt Mark Pieth erstmals umfassend vor Augen, wie der globale Goldmarkt funktioniert, welche Rolle die Schweiz dabei spielt, wo die verborgenen Missstände liegen und wie die Menschenrechte in diesem Bereich auf glaubwürdige Weise geschützt werden können.“ (mehr …)

  • Cum/Cum und Cum/Ex: Steuerbetrug weiterhin möglich!

    08.10.2020/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, fordert Bundesregierung zur Schließung der Gesetzeslücke auf

    „Dem deutschen Gesetzgeber ist es bislang nicht gelungen, die „Cum/Fake“-Lücke zu schließen und weiteren Missbrauch bei der Erstattung von Dividendensteuern zu verhindern. Im Ergebnis profitieren unberechtigte institutionelle Anleger rechtswidrig davon, dass berechtigte Anleger (in der Regel Kleinanleger) aus Unkenntnis oder wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Diese Erstattungsbeträge stehen daher eigentlich dem deutschen Steuerzahler zu.
    Bei „Cum/Fake-Geschäften“ bedienen sich unberechtigte (institutionelle) Anleger am US-amerikanischen Kapitalmarkt gehandelter vorläufiger Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (sog. Pre-Release-ADR). Sie fordern rechtswidrig eine Steuerbescheinigung ein und stellen einen Antrag auf Steuererstattung beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne wirtschaftlich Eigentümer der Aktien zu sein. Dabei nutzen sie Erstattungsansprüche, die berechtigte Anleger aus unterschiedlichsten Gründen nicht geltend gemacht haben.
    Schwerwiegende Schwächen im deutschen Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer begünstigen diese Praxis. Das Verfahren lässt keine exakte und eindeutige Zuordnung einer abgeführten Kapitalertragsteuer zu einem berechtigten Anleger zu. Diese systembedingte Anonymität begünstigt Gestaltungen wie „Cum/Fake-Geschäfte“…“ ↗bundesrechnungshof.de

    Zum Thema

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?“ vom 11.09.2020 zweitlese.de.

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit“ vom 27.07.2020 zweitlese.de.

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

  • Ein Blick nach Armenien und Aserbaidschan

    06.10.2020/EG
    Quelle: Völkerrechtsblog, Heidelberg

    Hans-Joachim Heintze, Professor für Völkerrecht am Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum, mit einer rechtlichen Einordnung der „Republik“ Bergkarabach

    „Der Konflikt hat seinen Hintergrund in der sowjetischen Nationalitätenpolitik Stalins. Dieser entschied in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, das vorrangig von Armeniern besiedelte Gebiet Bergkarabach inmitten Aserbaidschans der Aserbaidschanischen SSR zuzuschlagen, ohne die Bevölkerung zu fragen. In den Wirren der Auflösung der UdSSR brach der Konflikt mit völkermordartigen Exzessen wieder auf und es kam zu einem blutigen Krieg zwischen den beiden Staaten Armenien und Aserbaidschan. Die Auseinandersetzung brachte eine ethnische Säuberung durch die praktisch vollständige Vertreibung der aserbaidschanischen Einwohner (25 %) Bergkarabachs und die Ausrufung des eigenständigen „Staates“ Bergkarabach mit sich…“ voelkerrechtsblog.org

    Zum Thema

    Ergänzende Informationen zum Konfliktherd „Bergkarabach“ sehen im Erklärvideo (4 Min.) von arte ↗arte.tv.

  • Buchtipp: Rassismus und Antirassismus

    02.10.2020/EG

    Wulf D. Hund: Rassismus und Antirassismus

    Sachbuch (Geschichte, Ökonomie, Politik, Rassismus)

    „Wulf D. Hund zeigt, warum Rassismus als soziales Verhältnis begriffen werden muss: er erlaubt Mitgliedern herrschaftlich strukturierter Gesellschaften, sich trotz sozialer Schichtung und ungleicher Verteilung von Ressourcen als zusammengehörig zu betrachten. Dazu bedarf es der Ausgrenzung. Sie hat im Verlauf der Geschichte der Klassengesellschaften unterschiedliche Formen angenommen. Dabei wurden rassistisch konstruierte Andere als Barbaren, Unreine, Verdammte, Wilde, Farbige oder Minderwertige diskriminiert. Der Autor verdeutlicht die unterschiedlichen Modi der damit verbundenen Prozesse von Aufwertung durch Abwertung und zeigt die unterschiedlichen Verbindungen, die diese im Verlauf der Geschichte eingingen. Anschließend beleuchtet er die diversen Spielarten von Rassismus im Verlauf der deutschen Geschichte und behandelt dessen antisemitische, antimuslimische, antislawische, antiziganistische, koloniale und eugenische Varianten. Außerdem werden Probleme und Perspektiven des Antirassismus angesprochen. Dessen Geschichte ist so alt wie der Rassismus, zeigt unterschiedliche Tendenzen und ist keineswegs widerspruchsfrei.“ (mehr …)