Kategorie: Allgemein

  • Missstände der Alterssicherung

    22.09.2020/EG
    Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn

    Thomas Ebert, ehemaliger Rentenexperte der SPD-Bundestagsfraktion* und Publizist, plädiert für eine umfassende Systemreform der Alterssicherung

    „Die Alterssicherung in Deutschland steht vor zwei großen und bislang ungelösten Problemen, die eng miteinander verbunden sind. Einerseits wird es bei kontinuierlich ansteigender demografischer Alterslast nicht mehr möglich sein, ein angemessenes „Sicherungsniveau“ zu gewährleisten und gleichzeitig die Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen in Grenzen zu halten. Andererseits droht langfristig die Gefahr wachsender struktureller Altersarmut. Mit den großen Rentenreformen der rot-grünen Koalition Anfang der 2000er Jahre war der Anspruch verbunden, diese Probleme durch die Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen. Das Ziel, den im Berufsleben erreichten Lebensstandard durch die gesetzliche Rente zu sichern, wurde aufgegeben, und die dadurch aufgerissene Sicherungslücke sollte durch eine vom Staat finanziell geförderte freiwillige private oder betriebliche Zusatzvorsorge geschlossen werden. Nach beinahe zwei Jahrzehnten ist offenkundig, dass es nicht gelungen ist, eine solche flächendeckende und ausreichende Zusatzvorsorge aufzubauen. Damit ist das ganze Projekt gescheitert, und zwar nicht wegen widriger Umstände, sondern wegen konzeptioneller Fehler…“

    Die Studie „Das Dilemma der Alterssicherung“ lesen Sie hier fes.de

    *Der Autor war zeitweise mitverantwortlich für die Rentenreformen der rot-grünen Bundesregierung.

    Zum Thema

    Regierungsverantwortung zur Rentenreform von 2001:

    • seit März 2018: CDU/CSU/SPD (Koalitionsverhandlungen dauerten 171 Tage)
    • 2013 bis 2017: CDU/CSU/SPD
    • 2009 bis 2013: CDU/CSU/FDP
    • 2005 bis 2009: CDU/CSU/SPD
    • 2002 bis 2005: SPD/DIE GRÜNEN
    • 1998 bis 2002: SPD/DIE GRÜNEN

    Die Berichte und Beratungsprotokolle des Jahres 2001 zum Vorgang „Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“ lesen Sie hier bundestag.de.

  • 993. Sitzung des Bundesrates

    19.09.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. September 2020:

    TOP 21 Sanktionsregelungen im SGB II
    Die antragstellenden Länder (Berlin und Bremen) empfehlen dem Bundesrat, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Insbesondere sollten Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, gestrichen werden. Des Weiteren sollten Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
    Der Antrag wurde abgelehnt.

    TOP 24 Kostenheranziehung nach dem SGB VIII
    Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, eine Neuregelung der Kosten-heranziehung junger Menschen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) dahingehend zu erreichen, dass die betroffenen Jugendlichen von der Abführung des Kostenbeitrags an das Jugendamt entlastet werden sollen. Junge Menschen und entsprechend Leistungsberechtigte, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, haben nach den einschlägigen Regelungen des SGB VIII 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen, da der Lebensunterhalt dieses Personenkreises durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird.
    Der Antrag wurde angenommen.

    TOP 32 Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
    Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz (Umgehungsmöglichkeiten) der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe (unter 50 Beschäftigte), die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.

    TOP 66 Ermittlung der Schlüsselzahlen – Aufteilung des Gemeindeanteils
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.
    Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

    TOP 75 Straßenverkehrs
    Der Bundesrat hat über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.
    Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.

    TOP 93 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
    Der Bundesrat hat die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.
    Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • Buchtipp: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?

    18.09.2020/EG

    Olaf Blaschke (Hg.), Thomas Großbölting (Hg.).: Was glaubten die Deutschen zwischen 1933 und 1945?
    Religion und Politik im Nationalsozialismus

    Sachbuch (Deutschland, 1933 bis 1945, Religion, Politik)

    „Entfaltete sich der Nationalsozialismus trotz oder wegen der christlichen Grundeinstellungen der Mehrheit der Deutschen? Entgegen der herkömmlichen Auffassung, die von einem »Kirchenkampf« zwischen NS-Bewegung und den beiden potenziell widerständigen Kirchen ausgeht, zeigt dieser Band, dass die Beziehungen zwischen Nationalsozialismus und Christentum komplex waren. Religion ist in den 1930er und 1940er Jahren nicht von vornherein nur als Faktor von Tradition, Resilienz und Resistenz, sondern auch als »mitlaufende Gegebenheit«, möglicherweise sogar als stabilisierender Teilfaktor des Regimes zu begreifen. In diesem Sinne stellen die Beiträge die »hybride« Gläubigkeit vieler Deutscher – als Mitglied der Kirche und Teil der »Herrenrasse«, als treue Christen und treue Nationalisten – zur Diskussion.“ (mehr …)

  • Gesundheitssystem: Vertrauen wächst mit dem Einkommen

    16.09.2020/EG
    Quelle: Universität Koblenz

    Marius R. Busemeyer, Politikwissenschaftler an der Universität Koblenz, untersuchte das Vertrauen in das Gesundheitssystem während der Corona-Krise / Wenig Vertrauen bei Anhängern bzw. Sympathisanten der AfD

    „Handlungsempfehlungen

    Aus den Befunden ergeben sich konkrete politische Implikationen und Empfehlungen, die eng miteinander zusammenhängen:

    1. Die Informationspolitik der Bundesregierung und anderer staatlicher Akteure sollte stärker den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung in den Mittelpunkt stellen. (…). Die Analysen zeigen allerdings, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung ein hohes Vertrauen in das Gesundheitssystem hat. Das Misstrauen konzentriert sich vor allem auf die Anhängerschaft der AfD.

    2. Wenn die Gesundheitsversorgung gesichert ist, steigt auch das Vertrauen in die Regierungsarbeit allgemein. Das Vertrauen in die politischen Institutionen, hier am Beispiel der Informationspolitik der Bundesregierung, hängt nämlich auch von der (wahrgenommenen) Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems ab. (…).

    3. In der nächsten Phase der Krisenbewältigung sollte der Ausgleich sozioökonomischer Ungleichheiten und Benachteiligungen nicht zu kurz kommen, um einer weiteren Polarisierung vorzubeugen. Hier wird es mehr um wirtschaftliche und soziale Folgen gehen als um rein gesundheitliche Gefahren. Die hier dargestellten Umfragedaten belegen klar das Gefahrenpotenzial einer politischen und gesellschaftlichen Polarisierung. Im Unterschied zu anderen Ländern verläuft sie allerdings nicht quer durch die Mitte der Gesellschaft. Stattdessen manifestiert sich eine Polarisierung zwischen einer relativen Minderheit (AfD-Anhängerschaft und SympathisantInnen) und einer relativen Mehrheit des Rests der Bevölkerung.“

    Die Studie lesen Sie hier progressives-zentrum.org.

  • Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?

    11.09.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses: 55 Milliarden Euro geschätzte Schadenhöhe

    In der öffentlichen Anhörung machten mehrere Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass die Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch Cum/Ex- und Cum/Cum trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich seien.
    Die Mitteilung lesen Sie hier bundestag.de.

    Die Anhörung sehen Sie hier bundestag.de.

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Cum-Geschäfte, im Zeitraum 2001 bis 2016, auf bis zu 82 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte, im Zeitraum 2005 bis 2011, auf bis zu 7 Milliarden Euro. bwl.uni-mannheim.de
    Zum Thema

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)