Bundeshaushalt 2017: Flucht und Vertreibung verursachten Kosten in Höhe von rund 21 Mrd. Euro

07.06.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

Flüchtlings- und Integrationskosten summierten sich im vergangenen Jahr auf 20,8 Mrd. Euro

Der Bund hat die Länder und die Kommunen im Jahr 2017 bei den Aufwendungen für Flüchtlinge mit insgesamt 6,6 Milliarden Euro unterstützt. Darüber hinaus hat der Bund im Jahr 2017 weitere Ausgaben in Höhe von 14,2 Milliarden Euro getragen, an denen sich die Länder nicht beteiligen. Hiervon entfielen 6,8 Milliarden Euro auf die Bekämpfung der Fluchtursachen. bundestag.de

Zum Thema

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist (Artikel 16a GG). Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Allerdings wurde es mit dem sogenannten Asylkompromiss von 1993 stark eingeschränkt. Einen Überblick zur aktuellen Rechtslage lesen Sie hier mediendienst-integration.de.