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22.10.2016/EG

Regierungskoalition beschließt Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND

Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird gesetzlich neu geregelt. Ein Unabhängiges Gremium soll künftig die Maßnahmen der sogenannten „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ überprüfen. Die Regierungskoalition hat gestern dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Damit sind alle durch den BND veranlasste Überwachungsmaßnahmen bzw. Spionageaktivitäten weitgehend im geltenden Rechtsrahmen. bundestag.de

Journalist Stefan Krempl macht in seinem Beitrag in ‘heise online‘ auf die Folgen dieses Gesetzes aufmerksam heise.de.

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