22.10.2016/EG
Regierungskoalition beschließt Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND
Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird gesetzlich neu geregelt. Ein Unabhängiges Gremium soll künftig die Maßnahmen der sogenannten „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ überprüfen. Die Regierungskoalition hat gestern dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Damit sind alle durch den BND veranlasste Überwachungsmaßnahmen bzw. Spionageaktivitäten weitgehend im geltenden Rechtsrahmen. ↗bundestag.de
Journalist Stefan Krempl macht in seinem Beitrag in ‘heise online‘ auf die Folgen dieses Gesetzes aufmerksam ↗heise.de.