989. Sitzung des Bundesrates

16.05.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 15. Mai 2020:

TOP 8 Algorithmen
Der Bundesrat fordert verstärkte Anstrengungen bei der Regulierung von Algorithmen. Grundrechtssensible Algorithmen, die beispielsweise mit einer Gesichtserkennung verbunden sind, müssten besonders kontrolliert werden, unterstreicht der Bundesrat. Hier sollten Mechanismen greifen, die das Persönlichkeitsrecht der Bürgerinnen und Bürger schützen. Denkbar wäre das Recht auf Kenntnis der involvierten Logik oder ein weitergehender Zugang zu Informationen über algorithmische Systeme. Zentrale datenethische Fragen seien derzeit noch offen und müssten bei einer Regulierung geklärt werden.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 17 Patientendaten-Schutzgesetz
Der Bundesrat sieht umfangreichen Änderungsbedarf an dem von der Bundesregierung geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetz, mit dem das Gesundheitswesen weiter digitalisiert werden soll. Der Regierungsentwurf für das Patientendatenschutz-Gesetz sieht unter anderem vor, dass ärztliche Verordnungen ab 2022 nur noch per eRezept erfolgen. Versicherte können dann per App eRezepte in einer Apotheke ihrer Wahl – entweder vor Ort oder auch online – einlösen. Das grüne Rezept für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es laut Gesetzentwurf künftig ebenfalls elektronisch. Auch Facharzt-Überweisungen lassen sich danach digital übermitteln.
Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

TOP 22 Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (Hassposts)
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege bei Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verbessern. Zudem will die Bundesregierung Informationspflichten für halbjährliche Transparenzberichte der Plattformbetreiber ergänzen und im Telemediengesetz einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber den Diensteanbietern schaffen. Dieser Anspruch soll für Nutzerinnen und Nutzer gelten, die Opfer rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken geworden sind.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Dieser hatte bereits am 6. Mai 2020 mit der ersten Lesung des Entwurfs begonnen.

TOP 70 Sozialschutz-Paket II
Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020. Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 71 Pandemieschutzgesetz II
Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen und Verordnungsermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Epidemie.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

TOP 77A Stephan Harbarth wird ab 06. Mai 2020 neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
Der Bundesrat wählte Prof. Dr. Stephan Harbarth zum neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Er ist seit Ende 2018 Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des höchsten deutschen Gerichts. Harbarth tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle an, dessen Amtszeit als Präsident und als Richter am Bundesverfassungsgericht am 6. Mai 2020 endete. Zur Nachfolgerin Voßkuhles als Richterin im Zweiten Senat wählte der Bundesrat Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein. Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

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