1.059 Sitzung des Bundesrates

22.11.2025/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 21. November 2025:

TOP 9: Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu.

„Bei einigen industriellen Prozessen, zum Beispiel in der Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie, lassen sich CO2-Emissionen nicht durch Elektrifizierung oder Einsatz anderer Stoffe vermeiden. Um diese dennoch schrittweise zu dekarbonisieren, sieht der Gesetzesbeschluss vor, die dauerhafte Speicherung von CO2 in unterirdischen Meeresgesteinsschichten zu kommerziellen Zwecken im industriellen Maßstab zu ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen.“

TOP 17: Sicherstellung der Versorgung durch sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten

Der Bundesrat befürwortete den Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:

„1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Aspekt der sektorenübergreifenden Vernetzung bei künftigen Entscheidungen umfassend einzubeziehen, um eine zukunftssichere medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die die Möglichkeit eröffnet wird, Sicherstellungskrankenhäusern eine Institutsermächtigung für den vollen Leistungsumfang des jeweiligen Fachgebietes ohne Fallzahlbegrenzung für mindestens fünf Jahre zu erteilen. […].

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, durch die Krankenhäuser mit Integrierten Notfallzentren hausärztliche Versorgungsaufträge erhalten dürfen, sofern keine Zulassungsbeschränkung besteht.“

Den Antrag lesen Sie hier.

TOP 32: Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Der Bundesrat erhob gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre, bis zum Ende des Jahres 2035, verlängert werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge die bis zum 31. Dezember 2030, statt bisher 31. Dezember 2025, erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Die Steuerbefreiung wird jedoch längstens bis zum Ablauf des Jahres 2035, statt bisher 2030, gewährt

TOP 61: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026

Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen, für das Jahr 2026 bestimmt. Darin wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 69.750 Euro und in der allgemeinen Rentenversicherung auf 101.400 Euro festgelegt.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier.