Volk, völkisch, …

13.04.2017/EG aus dem Blog ’Junge Wissenschaft im öffentlichen Recht‘ (JuWissBlog), Hamburg

Rechtswissenschaftler Philipp Overkamp zum Volksbegriff der Verfassung

„Die völkische Bewegung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts war ein heterogenes Sammelbecken unterschiedlicher rechtsextremer und rechtskonservativer Bewegungen. Die NSDAP, welche in ihrem Parteiprogramm von 1920 verkündete „Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist“, war nur eine von vielen derartigen Vereinigungen. Gemeinsame Klammer der Völkischen war ein nicht religiös, sondern rassisch begründeter Judenhass. Das Volk war für sie …“ ↗juwiss.de