26.10.2016/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin
Monopolkommission stellt 500-Seiten-Gutachten vor / Regulierungen für neue Geschäftsmodelle der digitalen Ökonomie sollen nicht zum Schutz bestehender Modelle führen / Mehr Mitsprache für Zuschauer bei (TV-)Vermarktung der Fußball-Bundesliga / Wettbewerb: Auch Minderheitsbeteiligungen können zu „wettbewerbsschädigendem Verhalten“ führen
Im 21. Hauptgutachten der Monopolkommission 2016 beschäftigen sich Autoren auch mit den neueren Entwicklungen in der digitalen Ökonomie. Die Monopolkommission hat hierzu Regulierungsempfehlungen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen traditionellen Unternehmen und neue Unternehmen der Sharing Economy sowie FinTech-Dienste empfohlen. Ein weiteres Thema ist die Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga: „In Anbetracht der hohen Bedeutung der Zuschauerpräferenz für die wettbewerbliche Beurteilung hält es die Monopolkommission für erforderlich, dass Zuschauerbefragungen ein höheres Gewicht bei der Beurteilung künftiger Zentralvermarktungsmodelle eingeräumt wird.“
Beim Thema Wettbewerb erkennt die Monopolkommission weiteren Klärungsbedarf zu „Unternehmensverflechtungen institutioneller Anleger und die Bedeutung von Anteilseignern mit Wettbewerbsinteresse sowie die Auswirkungen auf das Marktergebnis“. (Auf Seite 277 ist der Kapitalanteil von BlackRock am Aktienkapital von DAX-Unternehmen abgebildet.)