Schlagwort: Wirtschaft

  • EU: Hohe Überschüsse haben keine Folgen?

    31.07.2018/EG

    Bundesregierung: „Der deutsche Leistungsbilanzüberschuss (2017: 8,0 Prozent am BIP) ist zwar derzeit verglichen mit anderen Staaten relativ hoch, er stellt aber kein übermäßiges Ungleichgewicht dar.“

    „Der deutschen und die europäischen Leistungsbilanzsalden sind das Ergebnis von marktbasierten Angebots- und Nachfrageentscheidungen von Unternehmen und privaten Verbrauchern auf den Weltmärkten. Sie sind überwiegend durch Faktoren begründet, die nicht oder nicht direkt durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen in Deutschland und Europa beeinflusst werden können. Sie spiegeln umfassende wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen und Haushalten in Folge grenzüberschreitender Verflechtung von Produktion, Handel und Dienstleistungen wider. Auch Faktoren wie die demografische Entwicklung und Auslandsinvestitionen der vergangenen Jahre spielen eine wichtige Rolle.“ ↗bundestag.de (siehe Punkt 11)

    Handel unter Ungleichen

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“↗makronom.de

    Im Jahr 2017 betrug Deutschlands Exportanteil 1.282,2 Mrd. Euro an allen Ausfuhren aller 28 EU-Staaten (5.221,8 Mrd. Euro) – ein Anteil in Höhe von 24,6 Prozent. Von allen 28 EU-Staaten meldeten 17 Defizite – ein Anteil in Höhe von 60,7 Prozent. ↗ec.europa.eu

    EU-Haushalt: Deutschland ist der größte Nettozahler

    Die Bundesregierung schätzt, dass Deutschland im Jahr 2021 etwa 38 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen zum EU-Haushalt beisteuern muss. Bis zum Jahr 2027 würden die Nettozahlungen, gemäß den Berechnungen, auf rund 50 Milliarden Euro steigen. Ergänzend betont die Bundesregierung, dass die tatsächlichen Zahlungsermächtigungen erfahrungsgemäß niedriger liegen würden. ↗bundestag.de

  • Video-Tipp: „Kollege Roboter“

    30.07.2018/EG aus dem Gemeinschaftssender 3sat, Mainz

    Dokumentation von Angela Scheele über die zunehmenden Veränderungen unserer Arbeits- und Lebenswelt durch die Künstliche Intelligenz

    Nach der der Erfindung der Dampfmaschine (1. Industrielle Revolution), der Elektrifizierung (2. Industrielle Revolution) und der elektronischen Datenverarbeitung (3. Industrielle Revolution), erleben wir die Vernetzung der Maschinen, die dank Internet und künstlicher Intelligenz selbständig miteinander kommunizieren und interagieren können, die 4. Industrielle Revolution.

    Die Dokumentation konzentriert sich auf aktuelle und künftige Veränderungen in der Arbeitswelt. ↗3sat.de

  • Neoliberale Spuren

    26.07.2018/EG aus dem Verlag agora42, Stuttgart

    Thomas Vogel, Erziehungswissenschaftler, über Glück, Zufriedenheit und der ‘alternativlosen‘ Wirtschaftspolitik:

    „Der Neoliberalismus, wie er sich in den letzten Jahrzehnten global ausbreitet, verfolgt eine Befreiung von staatlicher Reglementierung und eine Gestaltung des öffentlichen Lebens nach den Regeln einer ökonomischen Dogmatik (z.B. im Gesundheitswesen, im öffentlichen Nahverkehr, in der Bildung usw.). Die quasireligiöse neoliberale Denkweise hat sich mittlerweile wirkmächtig wie ein feinmaschiges Netz über sämtliche gesellschaftliche Strukturen und politische Entscheidungen bis hinein in zwischenmenschliche Beziehungen und individuelle Denkmuster ausgebreitet. Diese Entwicklung hat zu einer wachsenden Konkurrenz und Entsolidarisierung der Weltgemeinschaft geführt, …“ ↗agora42.de

  • Schiedsgerichte urteilen außerhalb rechtlicher Normen

    26.07.2018/EG aus dem Blog ‘Norbert Häring‘

    George Kahale III, Schlichter in Schiedsgerichtsverfahren, über ein gefährliches Rechtssystem:

    „Es sieht vordergründig so aus wie ein Rechtssystem, aber es sieht nur so aus. Es gibt keine harten, verlässlichen Regeln. Eingaben, Anträge, mündliche Vorträge, Beweisaufnahme und Verfahren haben kaum etwas mit dem gemein, was man in einem normalen Gerichtsverfahren sieht. Eingaben in Schlichtungsverfahren können Hunderte Seiten lang sein und gleichzeitig die ganze Bandbreite von rechtlichen, faktischen, technischen und wirtschaftlichen Problemen betreffen, sodass sie die Aufnahmekapazität auch des klügsten und kompetentesten Schlichters weit überfordern. Spekulation und schlampige Zeitungartikel gehen als Evidenz durch. Falschdarstellungen der Fakten und grobe Falschzitation von Autoritäten sind Legion. Wenn sie entdeckt werden, gibt es normalerweise keine Strafe.“ ↗norberthaering.de

  • Zur Beseitigung der Armut reicht der Mindestlohn nicht

    20.07.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Anfrage konfrontiert die Bundesregierung mit dem finanziellen Rahmen unter Mindestlohnbedingungen (damit verbundene erhebliche Einschränkungen an der sozialen Teilhabe bzw. am gesellschaftliche Leben wurden nicht hinterfragt)

    Frage:

    „Welche Höhe dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal betragen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 8,84 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag)?“

    Antwort der Bundesregierung:

    „Eine alleinstehende Person verfügt bei einer Arbeitszeit von 37,7 Wochenstunden und einem Stundenentgelt von 8,84 Euro über ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von rund 1.444 Euro. Unter Berücksichtigung der Abzüge von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Freibeträge gemäß § 11b Absatz 2 und 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) beträgt das gemäß §§ 11, 11b SGB II zu berücksichtigende monatliche Einkommen rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfes von 416 Euro dürften die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro monatlich betragen, damit für diesen Musterhaushalt kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II besteht. (…)“ ↗bundestag.de