Schlagwort: Wirtschaft

  • Arbeitswelt: Gerichtshof der Europäischen Union schränkt Ausbeutung ein

    15.05.2019/EG
    Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Luxemburg

    Gerichtshof der Europäischen Union: EU-Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann

    Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Licht der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
    Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
    Das Verfahren wurde von der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) angestrengt. Die CCOO erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten. ↗curia.europa.eu

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    Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):
    „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und -nehmer haben. Permanenter Standby-Modus und Entgrenzung können krank machen, eine Erfassung der Arbeitszeit ist deshalb wichtig, um sie zu beschränken. Jetzt muss Deutschland eine gesetzliche Grundlage für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schaffen. So kann besser kontrolliert werden, ob Ruhezeiten und tägliche Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Die Flexibilität wird darunter absolut nicht leiden, ganz im Gegenteil: Statt mit der Stechuhr könnte man heutzutage schließlich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.“

    Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
    „Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen. Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert. Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren. Die Entscheidung darf keine Nachteile für solche Arbeitnehmer mit sich bringen, die schon heute flexibel arbeiten. Auch künftig gilt: Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer verpflichten, die von ihnen geleistete Arbeit selbst aufzuzeichnen.“

  • Marktwirtschaft: Akteure sind dem Profit verpflichtet!

    09.05.2019/EG
    Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Hamburg

    Henning Vöpel, Wirtschaftswissenschaftler der Hamburg School of Business Administration (HSBA) und HWWI-Geschäftsführer, über den Einfluss und die Wirkung von Partikularinteressen auf die Soziale Marktwirtschaft

    „Die Angriffe auf die Soziale Marktwirtschaft mehren sich – von allen Seiten. Das ist gefährlich, denn sie bleibt die größte Bastion der Demokratie. Kommt die Marktwirtschaft ins Rutschen, wackelt die Demokratie. Im letzten Jahr hat Xavier Sala-i-Martín* in Davos auf dem Weltwirtschaftsforum bereits die Befürchtung geäußert, Demokratie und Marktwirtschaft könnten historisch ihre beste Zeit schon hinter sich haben. Die Äußerungen von Kevin Kühnert sind mitnichten der erste Angriff auf die Marktwirtschaft. Die ersten kamen sogar von jenen, die immer vorgaben, sie schützen zu wollen.“ ↗hwwi.org

    * Xavier Sala-i-Martín: Wirtschaftswissenschaftler an der Columbia University, New York, und Chefberater des Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums

  • Leiharbeit: Von der Arbeitskraft zum Arbeitsmittel

    08.05.2019/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Vor zwei Jahren wurde das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz geändert / Bilanz: Im April 2019 wurden in 17 Branchen Tarifverträge mit einer Höchstüberlassungsdauer von mehr als 18 Monate registriert

    Das am 01. April 2017 in Kraft getretene und überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate begrenzen. Mit Stand vom April 2019 sind im Tarifregister des Bundes 109 Tarifverträge registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. In den genannten 17 Branchen werden Zeiträume der Überlassungshöchstdauer von 24 bis 120 Monate angegeben. ↗bundestag.de (siehe Tabelle Seite 8)

    Zum Thema

    Das Geschäft mit Leiharbeitskräften boomt! ↗pwc.de

  • Video-Tipp: „Wahnsinn LKW“

    07.05.2019/EG
    Quelle: Kultursender ARTE, Strasbourg/Kehl am Rhein

    Ergebnis einer fehlgeleiteten Verkehrspolitik: Fast 80 Prozent der Güter werden von Lkw transportiert

    „Fast 80 Prozent aller Waren und Güter werden mit dem Lastwagen transportiert. Mit drastischen Folgen für uns Bürger: Staus, Umweltverschmutzung, Gesundheitsrisiken, kaputte Straßen. Ein einziger Lkw richtet an unseren Autobahnen und Brücken so viel Schäden an wie 60.000 Pkws. Dabei fährt rechnerisch jeder dritte Lkw unbeladen. Schuld daran sind politische Entscheidungen und wirtschaftliche Interessen. (…). Billiger Diesel und osteuropäische Fahrer, die zu Dumping-Löhnen beschäftigt werden, machen Lkw-Transporte im Vergleich zur Alternative Bahn so günstig. Obendrein wird der Güterverkehr auf der Schiene immer wieder ausgebremst, weil Investitionen verschleppt werden. (…). Dass es anders geht, zeigt die Schweiz. Dort ist der Marktanteil für Güter auf der Schiene doppelt so hoch wie in Deutschland. Ergebnis einer konsequenten Verkehrspolitik – ohne Lobbyismus aus der Automobilindustrie.“ ↗arte.tv

  • ‘Europawahl‘: Eine Wahl ohne Einfluss?

    02.05.2019/EG

    Am 26. Mai 2019 bewerben sich 1.380 Kandidaten von 41 Parteien sowie politischen Vereinigungen um die – für Deutschland reservierten – 96 Sitze im 9. Europäischen Parlament / Deutschland ohne 5- bzw. 3-%-Wahlhürde / Wahltool „Wahl-O-Mat“ ist ab 03. Mai 2019 freigeschaltet

    EU-Lobbyreport 2019: Mitgliedstaaten drücken Interessen ihrer Industrien durch und Lobbyisten die ihrer Auftraggeber – Beispiel Deutschland:

    „Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit regelmäßig auf Wunsch der Automobilindustrie Auflagen und Grenzwerte für Autos zum Schutz von Umwelt und Gesundheit über den Rat verhindert oder verwässert, wie beispielsweise bei der angestrebten Reduktion des CO2-Ausstoßes. Ein aktuelles Beispiel ist auch die „ePrivacy-Verordnung“, die eigentlich in dieser Wahlperiode verabschiedet werden sollte. Sie sollte Nutzer/innen digitaler Kommunikationsanbieter davor schützen, dass ihre Daten ohne ihre Erlaubnis gesammelt und verkauft werden. Die Bundesregierung hat auf Wunsch deutscher Medienhäuser wie Axel Springer oder FAZ dafür gesorgt, dass der Vorschlag der Kommission und des Parlaments nicht nur auf die nächste Wahlperiode vertagt wurde, sondern ihn auch in seiner Verbraucherfreundlichkeit entscheidend geschwächt: Wer dem „Tracking“ nicht zustimmt, dem kann der Zugang zur Webseite vorenthalten werden.“

    Umsetzung von Gesetzen (Durchführungsrechtsakte)

    „Ausschüsse mit Vertretern der Mitgliedsländer müssen diesen Rechtsakten zustimmen. Die jeweiligen nationalen Positionen werden jedoch nicht öffentlich gemacht. In solch einem Ausschuss machte sich etwa Deutschland für seine Automobilindustrie stark. Bei den neuen Dieselabgastests setzte man die Möglichkeit zur Überschreitung der erlaubten Grenzwerte (Konformitätsfaktor) von 110 Prozent durch – obwohl klar war, dass damit die europäischen Luftreinhaltewerte nicht zu erreichen waren. Der Vorschlag der Kommission sah ursprünglich nur eine Überschreitung von höchstens 60 Prozent vor. Das Parlament kann gegen Durchführungsrechtsakte zwar Einspruch erheben – dieser ist jedoch für die Kommission nicht bindend.“ ↗lobbycontrol.de

    Max Uthoff und Claus von Wagner erklären in ihrer Sendung „Die Anstalt“ vom 06.09.2016 den Aufbau der EU ↗youtube.de (ab der 17. Minute).

    In Deutschland gibt es keine Sperrklausel für die Wahl zum Europäischen Parlament

    In Deutschland gibt es keine Sperrklausel für die Wahl zum EP. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2014 entschieden, dass auch die von den etablierten Parteien verfolgte 3-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig sei, nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2011 die 5-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt hatte. ↗europarl.europa.eu

    Umfassende Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019 lesen Sie hier ↗politische-bildung.de.

    Zum Thema

    Europäische Bürgerinitiativen

    Die Europäische Kommission hat am Dienstag (30.) vier neue Europäische Bürgerinitiativen registriert:

    • „Schnelle, gerechte und wirksame Lösung zur Bekämpfung des Klimawandels“
    • „PRO-NUTRISCORE“
    • „Aufhebung der Steuerbefreiung für Flugtreibstoff in Europa“ und
    • „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“

    Eine weitere vorgeschlagene Bürgerinitiative („Unterbindung des Handelsverkehrs mit israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet“) wurde nicht zugelassen, da sie, so die Europäische Kommission, offenkundig außerhalb der in den EU-Verträgen vorgesehenen Handlungsbefugnisse der Kommission liege.